Ob sich die Coronapandemie in der Europäischen Union und damit auch in Deutschland zu einer Wirtschaftskrise auswächst, hängt nicht unwesentlich davon ab, wie solide sich die europäischen Banken während, aber auch nach der Pandemie mit Blick auf ihre NPL-Quote aufstellen können.
Bedeutung der Banken
Die Bedeutung der Banken für die Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie liegt an der Vergabe von Krediten. Banken können nicht endlos viele Kredite vergeben, da sie aufgrund der nationalen, aber auch europäischen Regulatorik sicherstellen müssen, dass sich ihre Geldvergabe nicht nur bestimmten Risikoabwägungsfaktoren unterwirft, sondern auch innerhalb bestimmter Grenzen liegt. Wie weit diese Grenzen gesteckt sind, ist abhängig davon, wie risikobehaftet das Geschäft der Banken letztlich ist. Laienhaft ausgedrückt: Ist eine Bank also vollgestopft mit schlecht bewerteten Krediten, die ein hohes Ausfallrisiko haben, ist nicht viel Platz für die Neuvergabe von Krediten. Diese ist aber zur Erholung der Wirtschaft wesentlich- das ist keine Eigenheit der Coronakrise, sondern war schon immer so.
Hierzu äußerte sich Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis am 16.12.2020 wie folgt: „Die Erfahrung zeigt, dass notleidende Kredite frühzeitig und entschlossen angegangen werden müssen, wenn wir wollen, dass die Banken Unternehmen und private Haushalte auch weiterhin unterstützen. Aus diesem Grund werden wir nun präventiv und koordinierend tätig. Die heute vorgelegte Strategie wird helfen, die Bankbilanzen von diesen Krediten zu befreien, den Kreditfluss aufrechtzuerhalten und so in Europa zu einer zügigen und nachhaltigen Erholung beizutragen.“
Überlegungen der EU-Kommission vom 16.12.2020
Bereits seit längerem wird die Frage des Auffangens von steigenden NPL-Quoten bei den europäischen Banken seitens der Kommission diskutiert. Am 16.12.2020 wurden im Nachgang zu den bereits erfolgten Gesprächen vier Eckpunkte formuliert, die dazu beitragen sollen, die NPL-Quote erst gar nicht ansteigen zu lassen, sie aber zumindest möglichst effektiv wieder abbauen zu können.
1. Weiterentwicklung der Sekundärmärkte für notleidende Aktiva
Der Sekundärmarkt für notleidende Kredite betrifft den Darlehensverkauf in Form einzelner Darlehen, aber auch ganzer Portfolien auf externe Dienstleister. Der Verkauf bedeutet für die Banken eine Entlastung ihrer Bilanz. Großes Thema in der Vergangenheit war in diesem Zusammenhang der Schutz der betreffenden Kreditnehmer. Diese hatten sich ursprünglich dazu entschieden, mit einer ganz bestimmten Bank einen Darlehensvertrag abzuschließen. Die Entscheidung der Bank, das Darlehen zu einem späteren Zeitpunkt zu verkaufen, war bei der Anbahnung und beim Abschluss des Kreditvertrages meist kein Thema. Nach dem Darlehensverkauf sahen sich plötzlich viele Darlehensnehmer einem Vertragspartner gegenüber, den sie sich vormals nicht ausgesucht hatten und der bisweilen noch nicht einmal über eine Banklizenz verfügte. Besonders, wenn es sich bei den Darlehensnehmern um Verbraucher handelte, stießen Darlehenskäufer und auch Darlehensverkäufer oft an die Grenzen des Machbaren- dies vor allem eher aus moralischen Gründen. Dabei bedeutet der Verkauf einer notleidend gewordenen Verbindlichkeit in der Regel für den Darlehensnehmer gar keine sonderliche Veränderung. Denn auch die Servicer, die als Käufer der Darlehensverbindlichkeiten auftreten, sind natürlich grundsätzlich an die Maßgaben des vormals abgeschlossenen Darlehensvertrages gebunden. Dennoch sind eine erhöhte Markttransparenz, aber auch die Vereinheitlichung von Regeln zur Übertragung von NPLs dazu geeignet, den Markt insgesamt aufzubrechen und damit für alle Beteiligte und auch im Sinne des Schuldnerschutzes wünschenswert. Derzeit befindet sich ein Vorschlag der Kommission hierzu im Europäischen Parlament und Rat.
2. Reform der EU-Vorschriften zu Unternehmensinsolvenzen und Schuldenbeitreibung
Insolvenzrecht ist nationales Recht, das sich in den EU-Ländern teilweise stark voneinander unterscheidet. Klassisches Beispiel ist die Insolvenzverschleppung und dabei insbesondere die Insolvenzantragspflicht. Die Verletzung letztere stellt nach deutschem Recht einen Straftatbestand dar, in anderen Ländern ist dies nicht der Fall. Die EU-weite Vereinheitlichung dieser Regeln erhöht die Rechtssicherheit. Auch die sich teilweise stark voneinander unterscheidenden Umsetzungszeiträume von EU-weit in nationales Recht umzusetzende Regelungen bei den einzelnen Ländern führt teilweise dazu, dass die Unsicherheit im Rechtsverkehr wächst. Auch innerhalb der EU kommt es teilweise zu erheblichen Verzögerungen. So liegt zum Beispiel ein Legislativvorschlag zur beschleunigten außergerichtlichen Realisierung von Sicherheiten bereits seit 2018 vor, der seitens des Europäischen Parlaments und Rates noch nicht verabschiedet wurde. Es ist wünschenswert, wenn derartige Vorhaben mit Blick auf die Pandemie zeitnah angegangen werden.
3. Förderung von Einrichtung und EU-weiter Zusammenarbeit nationaler Vermögensverwaltungsgesellschaften
Eine Variante der Entlastung von Banken ist die Etablierung von Vermögensverwaltungsgesellschaften, die staatlicher Natur sind und auf die wegen ihrer NPL-Quote in Bedrängnis geratene Bankhäuser ihre notleidenden Kredite übertragen können. Mit derartigen Abwicklungsanstalten gibt es in vielen EU-Staaten außerordentlich gute Erfahrungen. Die Idee, die nationalen Gesellschaften miteinander zu verknüpfen und somit einen gegebenenfalls sinnstiftenden Austausch zu ermöglichen, stellt eine ausgezeichnete Möglichkeit dar, um Banken mit erhöhter NPL-Quote zu entlasten. Wichtig in diesem Zusammenhang ist meines Erachtens, dass auch hier positiv auf derartige Auslagerungsprozesse geblickt wird. In der Vergangenheit wurden Modelle dieser Art im Nachgang zur Finanzkrise oft nur mit Blick auf die Abwendung der Insolvenz von Bankhäusern etabliert. Diese (negative) Konnotation muss sicherlich beseitigt werden, wenn Banken von dieser Möglichkeit freiwillig Gebrauch machen sollen. Ein guter Aspekt ist hierbei die Vereinheitlichung von Regelungen, Schuldnerschutz und durchaus auch der internationale Austausch.
4. Vorsorgliche Maßnahmen
Die Coronapandemie führte weltweit zu einem wirtschaftlichen, aber auch gesellschaftlichen Stillstand, der sich in weiten Teilen auch negativ auf den Finanzsektor auswirken kann. Daher wurde seitens der EU Kommission explizit erwähnt, dass im Rahmen der EU-Richtlinie zur Bankensanierung und – Abwicklung und im Rahmen der Vorschriften für staatliche Beihilfen vorsorgliche öffentliche Unterstützungsmaßnahmen als zulässig erachtet werden.
Fazit
Die am 16.12.2020 erstellte Strategie der Europäischen Kommission ist ein weiterer Schritt, um die Folgen der Coronapandemie EU-weit möglichst einheitlich und nachhaltig mit Blick auf eine potentiell steigende NPL Quote bei europäischen Banken abzufedern. Auch, wenn derzeit noch keine akute Gefahr- insbesondere bei deutschen Banken- ersichtlich ist, ist die regelmäßige Befassung der Kommission mit diesem Thema erfreulich und sachgerecht und dient bei entsprechender Umsetzung der vorgeschlagenen Eckpunkte sicherlich auch dem verfolgten Zweck.
Die gesellschaftliche Beschäftigung mit dem Thema „Non Performing Loans“ (NPLs) erscheint mir in diesem Zusammenhang noch nicht ausreichend gediehen- sie ist aber m. E. gerade notwendig, um einen ehrlichen und neutralen Umgang mit notleidenden Krediten und den mit ihnen verbundenen Geschäftsideen auch in der Öffentlichkeit zu gewährleisten, der vor allem nicht mit einem negativen Konotat verknüpft ist.