CoronavirusInsolvenzNPLPandemieNon performing loans und Corona II

https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2020/09/economy-4964514_1920-1280x853.png

Die Corona-Pandemie und ihre Folgen für das Finanzsystem

Infolge der COVID-19-Pandemie kam die Wirtschaft plötzlich zum Erliegen. Die Folgen sind derzeit noch nicht absehbar, allerdings besteht durchaus berechtigte Sorge, dass sie geeignet sind, die nationale, aber auch internationale Wirtschaft stark zu beeinträchtigen und dabei insbesondere dazu zu führen, dass die bestehenden Vermögenswerte an Qualität verlieren, jedoch auch die Kapazität der Banken, Kredite zu vergeben, nachhaltig leidet.

Ursache hierfür wird auch der Ausfall von Krediten sein, die durch die Zahlungsunfähigkeit von Kreditschuldnern entstehen. Dies bedeutet, dass die Zahl notleidender Kredite mit hoher Wahrscheinlichkeit stark ansteigen wird. Es ist mittlerweile bekannt, dass die Belastung von Banken mit NPLs die Kreditvergabe bremst und damit die wirtschaftliche Erholung verzögern wird.

Bisherige staatliche Maßnahmen im Zuge der Coronakrise

Bisher ergriffene staatliche Maßnahmen betreffen in erster Linie die zeitliche Verzögerung des Eintretens von echten Effekten- hierzu zählen neben weichen Maßnahmen wie die Aufforderung gegenüber Banken, etwa Stundungsvereinbarungen mit Schuldnern zu treffen, zum Beispiel auch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gem. COVInsAG seit März 2020. Nach ihr ist die eigentlich haftungsbewehrte und teilweise auch strafbewehrte dreiwöchige Insolvenzantragspflicht vorübergehend bis zum 30. September 2020 ausgesetzt worden. Maßgeblich für die Anwendbarkeit ist, dass die Gründe für Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf der Coronakrise beruhen. Diese Regelung wurde am 02.09.2020 verlängert bis zum 31.12.2020 für all jene Unternehmen, die infolge der Coronakrise überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein. Grund für die Unterscheidung betreffend die beiden Insolvenzsantragsgründe ist, dass bei überschuldeten Unternehmen noch berechtigte Hoffnung darauf besteht, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden. Zahlungsunfähige Unternehmen hingegen können ihre fälligen Verbindlichkeiten bereits nicht mehr bedienen, das heißt trotz der staatlichen Angebote auf finanzielle Unterstützung ist eine Stabilisierung ihres Unternehmens bislang nicht gelungen. Zum Schutz des Rechtsverkehrs und insbesondere der Geschäftspartner solcher zahlungsunfähiger Unternehmen muss ab dem 01.10.2020 für sie die Insolvenzantragspflicht wieder vollumfänglich gelten. Diese Regelungen haben und hatten nie den Ansatz, alle Insolvenzen final zu verhindern. Sie sollten Unternehmen die Chance einräumen, die Situation mit wesentlich mehr Zeit zu beleuchten und Lösungsmöglichkeiten zu suchen- am Ende werden diejenigen, die von der Pandemie stark betroffen waren und sind und aufgrund ihres Geschäftsmodells nicht in der Lage sind, Ausfälle über die Zeit abzufedern, jedoch ab einem bestimmten Punkt zahlungsunfähig werden.

Vergleichbar mit dem Versuch der Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus durch staatliche Maßnahmen, war das vorgegebene Ziel auch hier eine Verlangsamung herbei zu führen, zum einen um geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine geregelte Insolvenz durchführen zu können, zum anderen aber auch, um Zeit für das Eruieren anderer politischer Möglichkeiten der Abfederung der Corona-Pandemie zu finden. Bislang scheint dieser Plan der Verlangsamung des NPL- Geschehens aufzugehen.

Status Quo auf dem NPL Markt

Mit Blick auf die zu erwartende Welle von notleidenden Krediten ist zu sagen, dass es wie bereits während der Finanzkrise möglich sein wird, diese abzuwickeln, zu sanieren oder zu restrukturieren. Das haben die bestehenden Strukturen der NPL-Industrie, seien es die bankinternen Workoutabteilungen, seien es die externen NPL-Servicer oder aber auch die staatlichen Abwicklungsanstalten bewiesen.

Ausblick: Optimierung von Prozessen

Es geht heute um die Optimierung von Prozessen im Bereich von NPLs, um nicht sehenden Auges in eine Welle notleidender Kredite zu geraten, die die deutsche, aber auch internationale Finanzwelt sehenden Auges erwartet. In diesem Zusammenhang ist ja bereits fraglich, ob überhaupt abgewartet werden sollte, dass sich NPLs- wie vormals während der Finanzkrise- überhaupt anhäufen. Viele der Kredite, die absehbar notleidend werden, sind heute aufgrund von Zahlungsmoratorien eben gerade noch nicht gekündigt. Das bloße Abwarten und Vertrauen darauf, dass sich der Großteil der Kreditnehmer schon noch berappeln wird, scheint angesichts der von der EZB veröffentlichen Zahlen verfehlt:

Der absolute Betrag der NPLs für alle Banken in der EU liegt bei 585 Milliarden EUR (Q1 2020). Dies bedeutet zwar einen Rückgang von 149 Mrd. EUR im Vergleich zum Vorjahr und einen Rückgang von 61 Mrd. EUR im Vergleich zum vierten Quartal 2019. Die Tatsache, dass die NPL-Quote im Quartalsvergleich angestiegen ist, während die absolute Höhe der NPLs gesunken ist, resultiert aus dem starken Rückgang der ausstehenden Bankkredite in der EU (-17,6% im Quartalsvergleich). Die Rückstellungsquote auf EU-Ebene stieg im ersten Quartal 2020 auf 62% (gegenüber etwa 60% im vierten Quartal 2019). In NPL- Kreisen ist man sich sicher: das ist die Ruhe vor dem Sturm!

Die aktuelle Krise erfordert im Bereich der NPL Industrie einen Ausbau der Entwicklung der Sekundärmärkte für notleidendes Kreditgeschäft und gezielte Reformen der Insolvenzregelungen. Werden die Zeichen der Zeit richtig gedeutet und entsprechende Maßnahmen verabschiedet- bestenfalls europaweit- ist davon auszugehen, dass die Folgen der Corona-Pandemie mit Blick auf non performing loans erfolgreich bewältigt werden können.

 

 

Janine-Hardi.com

Gotthelfstraße 36
81677 München