Die Insolvenzantragspflicht In Deutschland haben Geschäftsführer die Pflicht, ohne schuldhaftes Zögern, jedoch spätestens innerhalb von drei Wochen nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der von ihnen vertretenen Unternehmung einen Insolvenzantrag zu stellen. Diese Verpflichtung ist geregelt in der Insolvenzordnung. Ziele des Insolvenzverfahrens Hintergrund der Regelungen in der Insolvenzordnung ist in erster Linie die geordnete Abwicklung...