Regelungsgegenstand Die BaFin hat durch die 6. MaRisk-Novelle insbesondere folgende Themenbereiche, die bereits in den EBA Leitlinien geregelt wurden, abgedeckt: Non Performing Loans, Forbearance, Outsourcing, IT- und Notfallmanagement und weitere
Regelungsgegenstand Die BaFin hat durch die 6. MaRisk-Novelle insbesondere folgende Themenbereiche, die bereits in den EBA Leitlinien geregelt wurden, abgedeckt: Non Performing Loans, Forbearance, Outsourcing, IT- und Notfallmanagement und weitere