CoronavirusNPLDie 6. MaRisk Novelle und ihre Auswirkung auf die Abwicklung notleidender Kredite

https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2021/08/dices-over-newspaper-2656028_1920-1280x853.jpg

Am  Montag, den 16.8.21 veröffentlichte die BaFin die aktualisierten Mindestanforderungen an das Risikomanagement.

MaRisk

Bedeutung

Unter den MaRisk versteht man die „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“. Hierbei handelt es sich um Anweisungen der Kreditverwaltung, die verbindlich für deutsche Kreditinstitute gelten und in Rundschreiben der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) veröffentlicht werden. Basis für die MaRisk ist der § 25a KWG, der eine entsprechende Verordnungsermächtigung enthält.

Aufbau der MaRisk

Die Rundschreiben der BaFin sind immer in einen allgemeinen Teil sowie einen besonderen Teil aufgebaut. Genannt werden diese Teile „Module“ (Modul AT (= Allgemeiner Teil) und Modul BT (= Besonderer Teil)). Dabei umfasst der allgemeine Teil allgemein gültige Prinzipien, die das Risikomanagement, Organisationsrichtlinien, die notwendige Dokumentation für und von Kreditinstituten, aber auch Notfallpläne und Themen rund um das Personal betreffen. Ebenfalls enthalten sind die Regelungen, die das Outsourcing von Vorgängen in Kreditinstituten betreffen. Wie der Name bereits vermuten lässt, handelt es sich beim Besonderen Teil (Modul BT) um ganz konkrete Anforderungen, die seitens der BaFin an die Kreditinstitute gestellt werden. Alle relevanten Risikoarten finden hier Raum: Marktpreisrisiken, Adressatenausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken sowie alles, was die interne Revision der Kreditinstitute betrifft.

Fachgremium MaRisk

Das sogenannte Fachgremium MaRisk tagt regelmäßig, um etwaige Aktualisierungen zu diskutieren oder auch ganz konkreten, neuen Marktgegebenheiten gerecht zu werden. Das Gremium setzt sich aus einer Expertengruppe zusammen, die verschiedenen Verbänden und Institutionen angehören (z.B. der Bundesbank). Werden Anpassungen der MaRisk von diesem Gremium für notwendig erachtet, wird ein entsprechender Entscheidungsentwurf der BaFin vorgelegt, über den diese dann entscheidet. Setzt sich die Ansicht des Fachgremiums auch nach einer Überprüfung durch die BaFin durch, werden die MaRisk entsprechend angepasst.

Wesentliche Änderungen durch die Aktualisierung der MaRisk für mit NPL belastete Institute

Wesentlicher Inhalt der Aktualisierung im Rahmen der 6. Novelle ist die Umsetzung der Leitlinien der EBA (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) zu NPLs (non performing loans), aber auch zu gestundeten Risikopositionen. Institute, die eine NPL- Quote von 5% oder mehr aufweisen, sind aufgrund der Neuerungen nunmehr gehalten, bereits für das kommende Jahr (2022) Abbaupläne für ihre NPLs zu entwickeln.

Die BaFin selbst beschreibt die Novelle mit Bezug auf NPLs wie folgt:

Institute mit hohem NPL-Bestand unterliegen höheren Anforderungen an die Ausgestaltung der Risikocontrolling-Funktion, haben eine spezialisierte Abwicklungseinheit einzurichten und in den Risikoberichten gesondert über notleidende Risikopositionen zu berichten. Die erhöhten Anforderungen gelten, sobald ein Institut die NPL-Quote an zwei aufeinanderfolgenden Quartalsstichtagen überschreitet.

An alle Institute richten sich die neuen Anforderungen zur Forbearance. Darunter fällt jede Art von Zugeständnissen, die Institute ihren Kreditnehmern aufgrund finanzieller Schwierigkeiten machen. Kreditinstitute müssen künftig solide Forbearance-Prozesse einrichten sowie eine Forbearance-Richtlinie entwickeln.

Für deutsche Banken wird nach einer langen Phase, in denen die non performing loan- Rate beständig zurückgefahren und notleidende Kredite abgebaut wurden, nunmehr im Rahmen der post- Corona Zeit eine Herausforderung erwachsen: nicht nur werden die NPL- Raten über die nächste Zeit wieder anwachsen, sondern es werden auch erhöhte Anforderungen seitens der BaFin an deren Abwicklung gestellt. Besonders bemerkenswert ist, dass die Novelle explizit die Einbeziehung externer Spezialisten erwähnt. Deren Involvierung wird den betroffenen Kreditinstituten über Personalengpässe, aber auch Belastungsspitzen helfen. Hier geht es zum Rundschreiben der BaFin: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2021/rs_1021_MaRisk_BA.html

 

Janine-Hardi.com

Gotthelfstraße 36
81677 München