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	<title>Insolvenz &#8211; Janine Hardi</title>
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	<description>Rechtsanwältin</description>
	<lastBuildDate>Tue, 21 Jul 2026 08:15:32 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von Stage 2 bis Recovery – Die richtige Strategie für immobilienbesicherte Problemkredite</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Janine Hardi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Jul 2026 16:25:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Krisenmangement]]></category>
		<category><![CDATA[Notleidende Forderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Notleidende Kredite]]></category>
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					<description><![CDATA[Warum die Entscheidung zwischen Sanierung und Verwertung über Millionen entscheidet Der Immobilienmarkt hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Steigende Zinsen, sinkende Immobilienwerte, gestiegene Baukosten und ein zurückhaltender Transaktionsmarkt haben dazu geführt, dass sich zahlreiche Immobilienfinanzierungen heute in einer angespannten Situation befinden. Besonders betroffen sind Bauträger und Projektentwickler, deren Kalkulationen häufig noch auf den [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Warum die Entscheidung zwischen Sanierung und Verwertung über Millionen entscheidet</em></p>
<p>Der Immobilienmarkt hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Steigende Zinsen, sinkende Immobilienwerte, gestiegene Baukosten und ein zurückhaltender Transaktionsmarkt haben dazu geführt, dass sich zahlreiche Immobilienfinanzierungen heute in einer angespannten Situation befinden. Besonders betroffen sind Bauträger und Projektentwickler, deren Kalkulationen häufig noch auf den Marktbedingungen der Niedrigzinsphase basieren.</p>
<p>Für Gläubiger stellt sich daher immer häufiger die Frage: <strong>Handelt es sich um ein vorübergehendes Problem, das sich lösen lässt, oder ist der Zeitpunkt erreicht, an dem eine Sanierung keinen wirtschaftlichen Sinn mehr ergibt und das Engagement abgewickelt werden muss?</strong></p>
<p>Die Antwort hierauf entscheidet nicht selten über Millionenbeträge.</p>
<h2>Stage 2 bedeutet nicht automatisch Sanierungsfall</h2>
<p>Im Zusammenhang mit der Bilanzierung nach IFRS 9 werden Kreditengagements in unterschiedliche Risikostufen (Stages) eingeteilt.</p>
<p>Während sich Stage 1 auf Kredite ohne wesentliche Risikoerhöhung bezieht, werden in Stage 2 Engagements eingeordnet, bei denen sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat. Stage 3 beschreibt schließlich bereits ausgefallene beziehungsweise notleidende Kredite (Non Performing Loans (NPLs)).</p>
<p>In der Praxis wird Stage 2 häufig vorschnell mit einem &#8222;Problemkredit&#8220; gleichgesetzt. Das greift jedoch zu kurz.</p>
<p>Ein Kredit in Stage 2 ist zunächst lediglich ein Warnsignal. Er zeigt an, dass sich die wirtschaftliche Situation verändert hat. Ob daraus tatsächlich ein Ausfall entsteht, hängt maßgeblich davon ab, wie früh die Ursachen erkannt und welche Maßnahmen eingeleitet werden.</p>
<p>Gerade in dieser Phase besteht die größte Chance, Werte zu erhalten.</p>
<h2>Intensivbetreuung ist etwas anderes als Abwicklung</h2>
<p>In vielen Kreditinstituten werden Intensivbetreuung (auch Sanierungs- oder Restrukturierungsabteilung genannt) und Abwicklung organisatorisch getrennt. Diese Trennung ist sinnvoll, denn beide Bereiche verfolgen unterschiedliche Ziele.</p>
<p>Die Intensivbetreuung beschäftigt sich mit Darlehen, die zwar erhöhten Risiken unterliegen, bei denen aber noch eine realistische Sanierungsperspektive besteht. Das Ziel besteht darin, den Kreditnehmer zu stabilisieren, das Projekt zu sichern und die Rückführung des Darlehens langfristig zu gewährleisten.</p>
<p>Die Abwicklung setzt dagegen regelmäßig erst dann ein, wenn das Darlehen gekündigt wurde oder eine Fortführung wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll erscheint. Im Mittelpunkt stehen dann die Verwertung der Sicherheiten und die bestmögliche Realisierung der Forderung. Das kann im Wege der Einzelzwangsvollstreckung erfolgen, aber auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.</p>
<p>Die eigentliche Herausforderung besteht darin, den richtigen Zeitpunkt für den Übergang zwischen beiden Strategien zu erkennen.</p>
<p>Eine zu frühe Kündigung eines Darlehens kann erhebliche Werte vernichten und zu einem Dominoeffekt führen, der ganze Unternehmensgruppen bedrohen kann. Ein Festhalten am Plan einer aussichtslosen Sanierung kann die Verluste dagegen weiter erhöhen.</p>
<h2>Die Analyse beginnt nicht bei der Immobilie</h2>
<p>Bei der Beurteilung eines problembehafteten Immobilienengagements wird häufig zunächst auf den aktuellen Verkehrswert der Immobilie oder den Beleihungswert geschaut.</p>
<p>Aus meiner Sicht greift dieser Ansatz zu kurz.</p>
<p>Die entscheidende Frage lautet zunächst nicht: <strong>„Was ist die Immobilie heute wert?&#8220;</strong></p>
<p>Sondern vielmehr: <strong>„Ist dieses Projekt grundsätzlich noch wirtschaftlich tragfähig?&#8220;</strong></p>
<p>Zur Beantwortung dieser Frage analysiere ich zunächst den <strong>Darlehensnehmer</strong> selbst:</p>
<p>Verfügt das Management über die notwendige fachliche Kompetenz? Wird transparent kommuniziert? Werden Probleme frühzeitig offengelegt oder erst dann, wenn keine Handlungsmöglichkeiten mehr bestehen? Besteht Vertrauen in die handelnden Personen?</p>
<p>Ebenso wichtig ist die Analyse des <strong>Projekts</strong> selbst:</p>
<p>Wie hoch ist der tatsächliche Baufortschritt? Welche Restinvestitionen sind erforderlich? Wie entwickelt sich die Vermarktung? Sind erforderliche Genehmigungen vorhanden? Welche Kostensteigerungen sind bereits eingetreten? Wie stellt sich der lokale Immobilienmarkt dar?</p>
<p>Erst im Anschluss erfolgt die Betrachtung der <strong>Finanzierungsstruktur</strong>:</p>
<p>Welche Sicherheiten bestehen? Welche Rangverhältnisse liegen vor? Gibt es Mezzanine-Kapital oder weitere Gläubiger? Wie hoch ist der zusätzliche Liquiditätsbedarf? Welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen?</p>
<p>Erst die Gesamtschau dieser Faktoren ermöglicht eine belastbare Entscheidung über die zukünftige Strategie.</p>
<h2>Sanierung oder Abwicklung?</h2>
<p>Nicht jede Krise rechtfertigt die Kündigung eines Darlehens. Ebenso wenig ist jede Sanierung wirtschaftlich sinnvoll. Aus meiner Erfahrung lassen sich vier Fallgruppen unterscheiden:</p>
<ol>
<li>Das Projekt ist wirtschaftlich tragfähig und der Darlehensnehmer verfügt über die erforderliche Kompetenz und Kooperationsbereitschaft. In diesem Fall spricht vieles für eine Sanierung.</li>
<li>Das Projekt ist wirtschaftlich tragfähig, der Projektentwickler ist jedoch nicht mehr in der Lage, das Vorhaben erfolgreich fortzuführen. Dann kann der Austausch der handelnden Personen oder die Einbindung eines erfahrenen Projektsteuerers sinnvoll sein.</li>
<li>Das Projekt ist grundsätzlich tragfähig, es fehlt jedoch an einer tragfähigen Finanzierungsstruktur. Auch hier bestehen häufig Möglichkeiten, durch zusätzliche Finanzierungspartner oder eine Restrukturierung der Kapitalstruktur eine Fortführung zu ermöglichen.</li>
<li>Das Projekt ist wirtschaftlich nicht mehr tragfähig. Erst dann sollte die Verwertung der Sicherheiten und die Abwicklung des Engagements im Vordergrund stehen.</li>
</ol>
<p>Die entscheidende Aufgabe besteht darin, diese Fallgruppen frühzeitig voneinander zu unterscheiden.</p>
<h2>Strukturelle Probleme bei Baufinanzierungen</h2>
<p>Gerade bei Bauträgern und Projektentwicklern zeigt sich häufig ein strukturelles Problem: Viele Projekte geraten nicht deshalb in Schwierigkeiten, weil sie grundsätzlich unwirtschaftlich wären. Vielmehr führen gestiegene Baukosten, verzögerte Genehmigungen, Insolvenzen von Generalunternehmern oder temporäre Absatzprobleme zu Liquiditätsengpässen, die aus eigener Kraft nicht mehr überwunden werden können.</p>
<p>In diesen Situationen wird häufig übersehen, dass unfertige Immobilien regelmäßig nur einen Bruchteil ihres späteren Marktwertes erzielen. Eine zu 70 oder 80 Prozent fertiggestellte Wohnanlage stellt wirtschaftlich häufig keinen marktgerechten Vermögenswert dar. Der größte Teil der Wertschöpfung entsteht oftmals erst durch die Fertigstellung des Projekts. Die letzten Bauabschnitte entscheiden darüber, ob aus einer Baustelle ein marktfähiges Wohn- oder Gewerbeobjekt wird. Genau hierin liegt häufig der größte wirtschaftliche Hebel.</p>
<h2>Warum Gläubiger Projekte dennoch selten selbst fertigstellen</h2>
<p>Aus betriebswirtschaftlicher Sicht erscheint die Fertigstellung eines wirtschaftlich tragfähigen Projekts häufig sinnvoll. In der Praxis bestehen hierfür jedoch erhebliche regulatorische und organisatorische Hürden.</p>
<p>Die meisten Gläubiger sind keine Projektentwickler. Sie verfügen regelmäßig weder über eigene Projektsteuerungs- noch Baukompetenz. Hinzu kommen aufsichtsrechtliche Anforderungen, Eigenkapitalbelastungen, Haftungsfragen sowie erhebliche operative Risiken.</p>
<p>Deshalb endet eine Finanzierung in der Praxis häufig mit der Kündigung des Darlehens, der Bestellung eines Insolvenzverwalters oder der Verwertung der Sicherheiten, obwohl dadurch oftmals erhebliche wirtschaftliche Potenziale ungenutzt bleiben.</p>
<h2>Der Blick nach vorn</h2>
<p>Die Immobilienkrise der vergangenen Jahre zeigt deutlich, dass klassische Verwertungsstrategien nicht in jeder Situation den höchsten wirtschaftlichen Erfolg erzielen.</p>
<p>Insbesondere bei Projektfinanzierungen sollte künftig stärker geprüft werden, ob wirtschaftlich tragfähige Vorhaben unter neuer Führung, mit angepassten Finanzierungsstrukturen oder durch Einbindung spezialisierter Restrukturierungspartner fertiggestellt werden können, denn: Nicht jede Krise erfordert zwangsläufig eine Insolvenz und nicht jedes notleidende Darlehen muss unmittelbar gekündigt und bestellte Sicherheiten verwertet werden. Gerade im Bereich der Immobilienfinanzierung entscheidet meiner Erfahrung nach häufig die richtige Strategie darüber, ob Werte erhalten oder dauerhaft vernichtet werden.</p>
<h2>Mein Ansatz</h2>
<p>Seit mehr als zwei Jahrzehnten begleite ich Banken, Investoren und manchmal auch Schuldner bei der Restrukturierung und Abwicklung komplexer Immobilienfinanzierungen. Mein Ziel besteht dabei nicht darin, möglichst viele Kredite zu kündigen oder Sicherheiten zu verwerten. Mein Ziel ist es, die wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu identifizieren. Manchmal bedeutet dies eine konsequente Sanierung, manchmal erfordert es einen Wechsel der handelnden Personen, eine Anpassung der Finanzierungsstruktur oder die Einbindung zusätzlicher Investoren. Und manchmal ist die Abwicklung tatsächlich alternativlos.</p>
<p>Die entscheidende Frage lautet dabei nicht:</p>
<p><strong>„Wie verwerten wir die Sicherheit?&#8220;</strong></p>
<p>Sondern:</p>
<p><strong>„Wie schaffen wir den größtmöglichen wirtschaftlichen Wert für alle Beteiligten?&#8220;</strong></p>
<p>Denn erfolgreiche Restrukturierung beginnt nicht mit der Verwertung – sondern mit einer fundierten Analyse der Zukunftsfähigkeit eines Engagements.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Steigende NPL-Quoten im Gewerbeimmobiliensektor</title>
		<link>https://janine-hardi.com/steigende-npl-quoten-im-gewerbeimmobiliensektor/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Hardi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Jun 2026 13:47:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Krisenmangement]]></category>
		<category><![CDATA[Notleidende Forderungen]]></category>
		<category><![CDATA[NPL]]></category>
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					<description><![CDATA[Warum Banken und Gläubiger jetzt entschlossen handeln müssen Aktuelle Analysen von KPMG, die auf dem diesjährigen NPL- Forum am 10.06.2026 vorgestellt wurden, zeigen eine Entwicklung, die viele Marktteilnehmer bereits spüren: Der deutsche Gewerbeimmobiliensektor (Commercial Real Estate – CRE) bleibt der zentrale Problembereich im Kreditportfolio vieler Banken. Steigende Non-Performing-Loan-Quoten (NPL), sinkende Immobilienwerte und erhebliche Refinanzierungsrisiken werden [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1>Warum Banken und Gläubiger jetzt entschlossen handeln müssen</h1>
<p><em>Aktuelle Analysen von <a href="https://klardenker.kpmg.de/financialservices-hub/steigende-non-performing-loan-nplrisiken-banken-stehen-vor-strategischen-weichenstellungen/" target="_blank" rel="noopener">KPMG,</a> die auf dem diesjährigen NPL- Forum am 10.06.2026 vorgestellt wurden, zeigen eine Entwicklung, die viele Marktteilnehmer bereits spüren: Der deutsche Gewerbeimmobiliensektor (Commercial Real Estate – CRE) bleibt der zentrale Problembereich im Kreditportfolio vieler Banken. Steigende Non-Performing-Loan-Quoten (NPL), sinkende Immobilienwerte und erhebliche Refinanzierungsrisiken werden die Branche voraussichtlich noch über Jahre beschäftigen.</em></p>
<h2>Der Gewerbeimmobilienmarkt bleibt unter Druck</h2>
<p>Während sich der Wohnimmobilienmarkt in Deutschland nach den Verwerfungen der vergangenen Jahre zunehmend stabilisiert, bleibt die Situation bei Gewerbeimmobilien angespannt. Nach den präsentierten Marktdaten steigen sowohl das Volumen notleidender Kredite als auch die NPL-Quoten im CRE-Sektor kontinuierlich an.</p>
<p>Besonders kritisch sind dabei mehrere Faktoren:</p>
<ul>
<li>Rückläufige Preise bei Büro- und Einzelhandelsimmobilien</li>
<li>Anhaltend schwache Transaktionsvolumina</li>
<li>Geringe Neukreditvergabe</li>
<li>Steigende Finanzierungskosten</li>
<li>Zunehmende Refinanzierungsprobleme bei Bestandsfinanzierungen</li>
</ul>
<p>Die Folge: Immer mehr Finanzierungen geraten unter Druck, Covenants werden verletzt und Kreditengagements müssen neu bewertet werden.</p>
<h2>NPL-Quoten auf dem höchsten Stand seit Jahren</h2>
<p>Die vorgestellten Daten zeigen einen deutlichen Anstieg der NPL-Quoten seit 2023. Besonders auffällig ist die Entwicklung bei bedeutenden Instituten, bei denen die Quote notleidender Gewerbeimmobilienkredite mittlerweile Werte von über 6 % erreicht.</p>
<p>Für Banken bedeutet dies:</p>
<ul>
<li>höhere Risikovorsorge,</li>
<li>steigende Kapitalbindung,</li>
<li>zunehmende regulatorische Anforderungen,</li>
<li>erhöhter Bearbeitungsaufwand in den Workout- und Restrukturierungseinheiten.</li>
</ul>
<p>Gleichzeitig sinken vielerorts die Sicherheitenwerte, wodurch sich die Loan-to-Value-Quoten verschlechtern und zusätzliche Wertberichtigungen erforderlich werden können.</p>
<h2>Die eigentliche Herausforderung kommt erst noch: Die Refinanzierungswelle</h2>
<p>Besonders alarmierend ist der Ausblick auf die kommenden Jahre.</p>
<p>Für den Zeitraum 2026 bis 2028 werden erhebliche Refinanzierungslücken im deutschen Gewerbeimmobilienmarkt erwartet. Zahlreiche Finanzierungen laufen in einem Marktumfeld aus, das sich fundamental von den Bedingungen bei der ursprünglichen Kreditvergabe unterscheidet:</p>
<ul>
<li>deutlich höhere Zinsen,</li>
<li>geringere Immobilienbewertungen,</li>
<li>restriktivere Kreditvergabestandards,</li>
<li>geringere Liquidität am Transaktionsmarkt.</li>
</ul>
<p>Viele Kreditnehmer werden deshalb Schwierigkeiten haben, Anschlussfinanzierungen zu den bisherigen Konditionen zu erhalten. Daraus entsteht ein erhebliches Potenzial für neue Distressed-Fälle und zusätzliche NPL-Bestände.</p>
<h2>Die Aufsicht bleibt wachsam</h2>
<p>Neben den wirtschaftlichen Herausforderungen bleibt auch der regulatorische Druck hoch.</p>
<p>Die Aufsichtsbehörden – insbesondere BaFin und EZB – richten ihren Fokus weiterhin auf:</p>
<ul>
<li>Kreditprozesse</li>
<li>Governance-Strukturen</li>
<li>Frühwarnsysteme</li>
<li>Risikoklassifizierung</li>
<li>NPL-Management</li>
<li>Dokumentation von Restrukturierungsmaßnahmen</li>
</ul>
<p>Institute müssen deshalb nicht nur wirtschaftlich tragfähige Lösungen entwickeln, sondern diese auch aufsichtsrechtlich belastbar dokumentieren.</p>
<h2>Frühzeitiges NPL-Management entscheidet über den Erfolg</h2>
<p>Die Erfahrung aus früheren Marktzyklen zeigt: Je früher Problemengagements erkannt und aktiv gesteuert werden, desto größer sind die Handlungsoptionen.</p>
<p>Zu den wesentlichen Instrumenten gehören:</p>
<h3>Restrukturierung und Sanierung</h3>
<p>Wo tragfähige Geschäftsmodelle vorhanden sind, können Restrukturierungsmaßnahmen den Kreditausfall verhindern und Werte erhalten.</p>
<h3>Durchsetzung von Sicherheiten</h3>
<p>Ist eine Fortführung wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll, gewinnt die professionelle Verwertung von Sicherheiten an Bedeutung.</p>
<h3>Verkauf notleidender Forderungen</h3>
<p>NPL-Transaktionen ermöglichen Instituten die Bilanzbereinigung und schaffen Freiräume für das Kerngeschäft.</p>
<h3>Aktives Portfolio-Management</h3>
<p>Die Bündelung und strategische Steuerung problematischer Engagements wird zunehmend zum Erfolgsfaktor.</p>
<h2>Meine Unterstützung für Banken, Sparkassen und Gläubiger</h2>
<p>Als auf Non-Performing Loans spezialisierte Rechtsanwältin begleite ich seit vielen Jahren Banken, Kreditinstitute, Servicer, Investoren und sonstige Gläubiger bei der rechtlichen und strategischen Bearbeitung notleidender Kreditengagements.</p>
<p>Mein Leistungsspektrum umfasst insbesondere:</p>
<ul>
<li>rechtliche Analyse und Bewertung von Problemkrediten</li>
<li>Entwicklung und Umsetzung von Workout-Strategien</li>
<li>Begleitung von Restrukturierungen und Sanierungen</li>
<li>Durchsetzung und Verwertung von Sicherheiten</li>
<li>Begleitung von NPL- und Distressed-Debt-Transaktionen</li>
<li>Unterstützung bei komplexen Gewerbeimmobilienfinanzierungen in der Krise</li>
<li>Schnittstellenmanagement zwischen Kreditabteilung, Workout-Einheit, Servicer und externen Stakeholdern</li>
</ul>
<p>Gerade in einem Umfeld steigender NPL-Quoten und wachsender Refinanzierungsrisiken kommt es darauf an, schnell, strukturiert und rechtssicher zu handeln. Ziel muss es sein, wirtschaftliche Werte zu sichern, Risiken zu reduzieren und tragfähige Lösungen für alle Beteiligten zu entwickeln.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Die aktuellen Entwicklungen im Gewerbeimmobiliensektor sind kein vorübergehendes Phänomen. Die Kombination aus sinkenden Immobilienwerten, steigenden NPL-Quoten und bevorstehenden Refinanzierungsherausforderungen wird Banken und Gläubiger auch in den kommenden Jahren intensiv beschäftigen.</p>
<p>Wer Problemengagements frühzeitig identifiziert und professionell steuert, kann Verluste begrenzen und Handlungsspielräume sichern. Für Banken, Kreditgeber und Investoren wird ein erfahrenes NPL-Management damit mehr denn je zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Einzelzwangsvollstreckung als Mittel der Durchsetzung einer Kreditsicherheit</title>
		<link>https://janine-hardi.com/die-einzelzwangsvollstreckung-als-mittel-der-durchsetzung-einer-kreditsicherheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Hardi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Apr 2026 05:57:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Krisenmangement]]></category>
		<category><![CDATA[Notleidende Forderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Notleidende Kredite]]></category>
		<category><![CDATA[NPL]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Zwangsvollstreckung]]></category>
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					<description><![CDATA[&#8222;Recht haben und sein Recht durchsetzen können&#8220;- das sind zwei Paar Stiefel! Wer also einen Anspruch gegen einen anderen zwar hat, diesen jedoch nicht durchsetzen kann, hat im Zweifel nicht nur Zeit und Geld für die Feststellung der Rechtmäßigkeit seines Anspruchs aufgewendet, sondern ärgert- zu Recht- wenn er nach langem Prozess, langer außergerichtlicher Verhandlung oder [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="p1">&#8222;Recht haben und sein Recht durchsetzen können&#8220;- das sind zwei Paar Stiefel! Wer also einen Anspruch gegen einen anderen zwar hat, diesen jedoch nicht durchsetzen kann, hat im Zweifel nicht nur Zeit und Geld für die Feststellung der Rechtmäßigkeit seines Anspruchs aufgewendet, sondern ärgert- zu Recht- wenn er nach langem Prozess, langer außergerichtlicher Verhandlung oder einem Mahnverfahren leer ausgeht. Doch wie funktioniert die Durchsetzung von Recht überhaupt? Das soll der nachfolgende Artikel näher beleuchten.</p>
<p class="p1">Die Zwangsvollstreckung ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Zivilrechts und dient der Durchsetzung titulierten Rechts. Für Gläubiger stellt sie das entscheidende Instrument dar, um berechtigte Forderungen tatsächlich zu realisieren, während sie für Schuldner einen erheblichen Eingriff in Vermögenspositionen bedeutet. Entsprechend komplex ist ihre dogmatische Struktur sowie ihre praktische Ausgestaltung.</p>
<h1><span class="s1"><b>Begriff und Funktion der Zwangsvollstreckung</b></span></h1>
<p class="p1">Unter Zwangsvollstreckung versteht man die staatlich organisierte Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche mithilfe hoheitlicher Gewalt. Voraussetzung ist regelmäßig ein Vollstreckungstitel (z. B. ein Urteil oder im Mahnverfahren ein Vollstreckungsbescheid), eine Vollstreckungsklausel sowie die Zustellung an den Schuldner (§§ 704 ff. ZPO). Selbstverständlich muss man aber auch kundtun, den Anspruch durchsetzen zu wollen, das heißt, als Gläubiger muss man einen Antrag auf Zwangsvollstreckung stellen.</p>
<p class="p1">Ziel ist nicht die Feststellung eines Anspruchs – diese erfolgt im sog. vorgeschalteten Erkenntnisverfahren –, sondern dessen tatsächliche Realisierung. Die Zwangsvollstreckung schließt somit die Lücke zwischen Recht und wirtschaftlicher Durchsetzung, also zwischen &#8222;Recht haben&#8220; und &#8222;Recht bekommen&#8220;.</p>
<h1><span class="s1"><b>Systematik der Zwangsvollstreckung</b></span></h1>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-2849" src="https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2026/04/Zwangsvollstreckung-Uebersicht.png" alt="" width="1366" height="768" srcset="https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2026/04/Zwangsvollstreckung-Uebersicht.png 1366w, https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2026/04/Zwangsvollstreckung-Uebersicht-640x360.png 640w, https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2026/04/Zwangsvollstreckung-Uebersicht-1280x720.png 1280w, https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2026/04/Zwangsvollstreckung-Uebersicht-768x432.png 768w, https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2026/04/Zwangsvollstreckung-Uebersicht-600x337.png 600w" sizes="(max-width: 1366px) 100vw, 1366px" /></p>
<p class="p1">Die Zwangsvollstreckung differenziert sich maßgeblich nach dem Vollstreckungsgegenstand. Die auf dem beigefügten Schaubild dargestellte Übersicht verdeutlicht diese grundlegende Struktur:</p>
<h2><span class="s1"><b>1. Vollstreckung in bewegliches Vermögen</b></span></h2>
<p class="p1">Hierzu zählen sowohl körperliche Gegenstände als auch Forderungen und sonstige Vermögensrechte.</p>
<h3 class="p1"><b>a) Körperliche Gegenstände</b><span class="s1"><br />
</span></h3>
<p class="p1"><span class="s1">Die Vollstreckung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher mittels Pfändung. Dieser nimmt die Sache in Besitz (Inbesitznahme) und verwertet sie regelmäßig durch öffentliche Versteigerung. Rechtsgrundlage sind insbesondere §§ 808 ff. ZPO.</span></p>
<p class="p3">Typischer Ablauf:</p>
<ul>
<li><span class="s1">Pfändung durch den Gerichtsvollzieher</span></li>
<li><span class="s1">Verwertung (z. B. Versteigerung)</span></li>
<li><span class="s1">Erlösverteilung nach Rang</span></li>
</ul>
<p class="p1">Scheitert die Vollstreckung, etwa weil keine pfändbaren Gegenstände vorhanden sind, kann der Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) verpflichtet werden. Bei Verweigerung droht ein Haftbefehl.</p>
<h3 class="p3"><b>b) Forderungen und Rechte</b><span class="s1"><br />
</span></h3>
<p class="p3"><span class="s1">Hier erfolgt die Vollstreckung durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts (§§ 828 ff. ZPO). Klassische Beispiele sind:</span></p>
<ul>
<li><span class="s1">Lohnpfändung</span></li>
<li><span class="s1">Kontopfändung</span></li>
<li><span class="s1">Pfändung von Darlehensforderungen oder Gesellschaftsanteilen</span></li>
</ul>
<p class="p1">Die Pfändung bewirkt ein Verfügungsverbot, während die Überweisung dem Gläubiger die Einziehung ermöglicht.</p>
<p class="p1">Die Rangfolge richtet sich hier nach dem Zeitpunkt der Pfändungswirkung (§ 829 Abs. 3 ZPO), das heißt nach dem Motto &#8222;Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!&#8220;. Das hat oft die schwierige Abwägung zur Folge, ob man als Gläubiger der Erste sein will, der auf potentiell pfändbares Vermögen zugreift, was nicht selten zu großen Problemen auf Seiten des Schuldners führen kann: Er kann im Zweifel nach der Pfändung eines Geschäftskontos seine Rechnungen oder Arbeitsentgelte seiner Mitarbeiter nicht mehr zahlen. Dadurch wird eine Kaskade an Problemen losgetreten, die wohl überlegt sein will. Gleichzeitig will man als Gläubiger aber auch nicht der Letzte sein und befürchten müssen, dass die Maßnahmen ins Leere gehen, weil schon ein anderer Gläubiger mit Blick auf die Vollstreckung aktiv geworden ist.</p>
<p>Hier bedarf es viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung auf Seiten der Gläubiger (und ihrer Vertreter).</p>
<h2><span class="s1"><b>2. Vollstreckung in unbewegliches Vermögen</b></span></h2>
<p class="p1">Bei Immobilien und grundstücksgleichen Rechten greifen spezielle Verfahren, die im Schaubild ebenfalls strukturiert dargestellt sind:</p>
<h3 class="p1"><b>a) Sicherungshypothek</b></h3>
<p class="p1"><span class="s1">Durch Eintragung ins Grundbuch (§ 866 ZPO i.V.m. § 873 BGB) sichert sich der Gläubiger eine dingliche Position. Die Befriedigung erfolgt später aus dem Grundstück mittels Verkauf oder Zwangsversteigerung. Das heißt bei der Zwangssicherungshypothek war der Gläubiger nicht zwingend bereits im Grundbuch eingetragen, sondern bewirkt diese Eintragung erst nach Fälligwerden seines Anspruchs und Titulierung desselben. </span></p>
<h3 class="p1"><b>b) Zwangsversteigerung</b></h3>
<p class="p1"><span class="s1">Hier wird das Grundstück öffentlich versteigert (die gesetzliche Rundlage hierfür bildet das ZVG). Der Erlös wird nach dem Rang verteilt, nach dem der Gläubiger im Grundbuch steht (§ 10 ZVG). Für die Zwangsversteigerung ist es erforderlich, ein sog. Grundbuchgläubiger zu sein, das heißt, eine Grundschuld oder eine Zwangssicherungshypothek als Sicherheit zu haben.</span></p>
<h3 class="p1"><b>c) Zwangsverwaltung</b></h3>
<p class="p1"><span class="s1">Statt einer Veräußerung wird das Objekt im Wege der Zwangsverwaltung von einem gerichtlich bestellten Zwangsverwalter bewirtschaftet; die Erträge (z. B. Mieten) werden zur Befriedigung der Gläubiger verwendet. Die Zwangsverwaltung ist ein probates Mittel, um insbesondere umkooperative Schuldner, die ggf. Mieten oder andere Erträge aus dem Grundstück &#8222;an den Grundbuchgläubigern vorbei&#8220; schleusen. Auch hier ist es erforderlich, eine im Grundbuch stehende Sicherheit zu haben, anderenfalls kann man als Gläubiger keine Zwangsverwaltung beantragen.</span></p>
<p class="p1">Zuständig sind für diese Maßnahmen regelmäßig das Vollstreckungsgericht sowie das Grundbuchamt. Die Rangfolge richtet sich nach dem Rang der eingetragenen Rechte.</p>
<h1><span class="s1"><b>Verfahrensbeteiligte und Zuständigkeiten</b></span></h1>
<p class="p3">Die Zwangsvollstreckung ist arbeitsteilig organisiert:</p>
<ul>
<li><span class="s1"><b>Gerichtsvollzieher</b></span><span class="s2">: Vollstreckung in bewegliche Sachen</span></li>
<li><span class="s1"><b>Vollstreckungsgericht</b></span><span class="s2">: Forderungspfändung und Immobilienverfahren</span></li>
<li><span class="s1"><b>Grundbuchamt</b></span><span class="s2">: Eintragung dinglicher Sicherheiten</span></li>
</ul>
<p class="p1">Diese funktionale Differenzierung gewährleistet eine effiziente und rechtssichere Durchführung.</p>
<h1><span class="s1"><b>Verwertung und Erlösverteilung</b></span></h1>
<p class="p1">Ein zentraler Aspekt der Einzelzwangsvollstreckung ist die Verwertung der gepfändeten Gegenstände bzw. Rechte. Während bewegliche Sachen meist versteigert werden, erfolgt bei Forderungen die direkte Einziehung. Bei Immobilien hängt die Verwertung vom gewählten Verfahren ab.</p>
<p class="p3">Die Verteilung des Erlöses erfolgt strikt nach Prioritätsgrundsätzen:</p>
<ul>
<li><span class="s1">Bei beweglichen Sachen: Rang des Pfändungspfandrechts</span></li>
<li><span class="s1">Bei Forderungen: Zeitpunkt der Pfändung</span></li>
<li><span class="s1">Bei Immobilien: Rang im Grundbuch bzw. gesetzliche Rangordnung</span></li>
</ul>
<h1><span class="s1"><b>Praktische Bedeutung</b></span></h1>
<p class="p1">Die Zwangsvollstreckung ist nicht nur ein technisches Verfahren, sondern ein strategisches Instrument. Für Gläubiger stellt sich regelmäßig die Frage nach der effektivsten Vollstreckungsmaßnahme. Für Schuldner hingegen geht es um Schutzmechanismen, etwa Pfändungsfreigrenzen oder Vollstreckungsschutzanträge.</p>
<p class="p1">Die richtige Auswahl und Kombination der Maßnahmen entscheidet häufig über den wirtschaftlichen Erfolg der Forderungsdurchsetzung. Schwierig gestaltet es sich, wenn Gläubiger &#8222;gegeneinander&#8220; laufen, gleichzeitig verbietet sich eine Absprache der Gläubiger eigentlich immer dann, wenn Sorge besteht, die eigene Forderung nicht mehr realisieren zu können. Aufgrund des Prinzips der der Priorität des Antrags eines Gläubigers, also die Frage, welche Maßnahme als erste bearbeitet und dann ggf. auch am wahrscheinlichsten zum Ziel der Befriedigung führt, erweist sich die Absprache zwischen Gläubigern im Rahmen der Einzelzwangsvollstreckung oft als ungeeignet. Hat einer der Gläubiger erst einmal mit der Einzelvollstreckung begonnen und Konten gepfändet sowie die darauf befindlichen Guthaben vereinnahmt, bleibt für &#8222;zu spät aktiv werdende&#8220; Gläubiger die Einzelzwangssvollstreckung oft ergebnislos.</p>
<h2><span class="s1"><b>Abgrenzung zur Insolvenz</b></span></h2>
<p class="p1">Die Zwangsvollstreckung ist strikt von der Insolvenz zu unterscheiden, auch wenn beide Verfahren der Gläubigerbefriedigung dienen.</p>
<h2 class="p4"><b>Zwangsvollstreckung:</b></h2>
<ul>
<li><span class="s1">Einzelzwangsvollstreckung eines Gläubigers</span></li>
<li><span class="s1">Zugriff auf einzelne Vermögensgegenstände</span></li>
<li><span class="s1">Prioritätsprinzip („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“)</span></li>
<li><span class="s1">Keine Gesamtbetrachtung der Vermögenslage</span></li>
</ul>
<h2 class="p4"><b>Insolvenzverfahren:</b></h2>
<ul>
<li><span class="s1">Gesamtvollstreckung zugunsten aller Gläubiger</span></li>
<li><span class="s1">Gleichmäßige Befriedigung nach Quote</span></li>
<li><span class="s1">Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim Insolvenzverwalter</span></li>
<li><span class="s1">Ziel: geordnete Abwicklung oder Sanierung</span></li>
</ul>
<p class="p1">Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt ein Vollstreckungsverbot ein (§ 89 InsO), sodass individuelle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen grundsätzlich unzulässig werden. Das Insolvenzverfahren dient oft dazu, wieder Ruhe einkehren zu lassen. Gläubiger müssen kein &#8222;Fear of missing out&#8220; mehr haben und besorgen, dass andere schneller agieren. Gleichzeitig geht aber eben auch der Vorteil verloren, trotz möglicher Nachrangigkeit- etwa im Grundbuch- vorrangig befriedigt zu werden.</p>
<h1><span class="s1"><b>Einordnung aus Lehre und Praxis</b></span></h1>
<p class="p1">Die systematische Durchdringung sowohl der Zwangsvollstreckung als auch des Insolvenzrechts ist essenziell für das Verständnis wirtschaftsrechtlicher Zusammenhänge. Beide Themen habe ich jüngst als Dozentin an der Frankfurt School of Finance &amp; Management aufbereitet und gemeinsam mit den Studierenden vertieft analysiert. Gerade die Gegenüberstellung von Einzel- und Gesamtvollstreckung zeigt eindrucksvoll, wie unterschiedlich der Gesetzgeber auf dieselbe Ausgangslage – die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners – reagieren kann.</p>
<p class="p5">Diese Verzahnung von Theorie und Praxis ist auch für die anwaltliche Beratung von zentraler Bedeutung: Nur wer beide Systeme beherrscht, kann Mandanten strategisch fundiert begleiten – sei es auf Gläubiger- oder Schuldnerseite.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Unternehmensinsolvenzen, Projektgesellschaften und Grundschuldsicherheiten</title>
		<link>https://janine-hardi.com/unternehmensinsolvenzen-projektgesellschaften-und-grundschuldsicherheiten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Hardi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Jan 2026 05:27:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Krisenmangement]]></category>
		<category><![CDATA[Notleidende Forderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Notleidende Kredite]]></category>
		<category><![CDATA[NPL]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[Forderungsverkauf oder Asset-Deal als Handlungsoption für Gläubiger? Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer Phase erhöhter Unsicherheit. Steigende Finanzierungskosten, rückläufige Investitionen, geopolitische Risiken und strukturelle Herausforderungen führen dazu, dass sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in den vergangenen Monaten deutlich erhöht hat. Besonders betroffen sind kapitalintensive Branchen – allen voran die Immobilien- und Projektentwicklungswirtschaft. Mit der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Forderungsverkauf oder Asset-Deal als Handlungsoption für Gläubiger?</h2>
<p>Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer Phase erhöhter Unsicherheit. Steigende Finanzierungskosten, rückläufige Investitionen, geopolitische Risiken und strukturelle Herausforderungen führen dazu, dass sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in den vergangenen Monaten deutlich erhöht hat. Besonders betroffen sind kapitalintensive Branchen – allen voran die Immobilien- und Projektentwicklungswirtschaft.</p>
<p>Mit der zunehmenden Zahl notleidender Unternehmen häufen sich auch Insolvenzen von Projektgesellschaften, deren Geschäftsmodell regelmäßig auf die Entwicklung eines einzelnen Bauvorhabens beschränkt ist. Diese Gesellschaften verfügen meist über kein nennenswertes freies Vermögen, sondern ausschließlich über das Projektgrundstück, das zugunsten der finanzierenden Banken oder sonstiger Gläubiger mit Grundschulden belastet ist. Für Gläubiger stellt sich in dieser Situation zunehmend die Frage, wie mit immobilienbesicherten Forderungen strategisch sinnvoll umzugehen ist.</p>
<h2>Projektgesellschaften in der Krise – strukturelle Besonderheiten</h2>
<p>Projektgesellschaften sind typischerweise Zweckgesellschaften (SPVs). Sie dienen allein der Entwicklung, Errichtung und Vermarktung eines einzelnen Immobilienprojekts. Gerät ein Projekt ins Stocken – etwa aufgrund von Baukostensteigerungen, Refinanzierungsproblemen, Verzögerungen auf dem Bau oder der Insolvenz eines Generalunternehmers – fehlt es diesen Gesellschaften häufig an jeder wirtschaftlichen Resilienz.</p>
<p>Zusätzliche Sicherheiten wie Geschäftsführerbürgschaften oder Patronatserklärungen erweisen sich in der Praxis oft als wirtschaftlich wertlos, insbesondere in der akuten Krisenphase. Ihre Durchsetzung führt nicht selten zur Privatinsolvenz der handelnden Personen, was die Situation auf Ebene der Projektgesellschaft weiter verschärft und operative Lösungsansätze blockiert.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund gewinnen sekundäre Verwertungsstrategien für Gläubiger an Bedeutung.</p>
<h2>Der Forderungsverkauf – ein etabliertes Instrument mit Geschichte</h2>
<p>Der Verkauf von Darlehensforderungen, auch von grundschuldbesicherten Forderungen, ist kein neues Phänomen. Bereits zu Beginn der 2000er Jahre wurde der Umgang mit Kreditverkäufen in großvolumigen Transaktionen „eingeübt“. Prägend waren insbesondere die Portfoliotransaktionen der damaligen Hypo Real Estate Bank an internationale Investoren wie Lone Star.</p>
<p>Ich habe selbst auf beiden Portfolien („HRE I“ und „HRE II“) gearbeitet und aus erster Hand erlebt, wie juristisch komplex diese Transaktionen waren: Abtretungsketten, Sicherheitenübertragungen, Grundbuchfragen, Datenschutz, Schuldnerschutz und prozessuale Risiken mussten in großem Umfang strukturiert werden. Der Markt war damals noch weitgehend unreguliert, die Rechtsunsicherheit entsprechend hoch.</p>
<h2>Regulierung nach der Finanzkrise – vom Problemfall zum Standardinstrument</h2>
<p>Die Finanzkrise 2008/2009 markierte einen Wendepunkt. In ihrem Nachgang begann der Gesetzgeber, den Kreditzweitmarkt systematisch zu regulieren. Ziel war es, Transparenz zu schaffen, Schuldner zu schützen und gleichzeitig Banken die Möglichkeit zu eröffnen, notleidende oder nicht-strategische Kredite rechtssicher auszulagern.</p>
<p>Ein früher Überblick über die damaligen Problemfelder findet sich im Rundschreiben der Bundesnotarkammer aus dem Jahr 2007 <a href="https://www.bnotk.de/aufgaben-und-taetigkeiten/rundschreiben/details/verkauf-von-immobilienkrediten" target="_blank" rel="noopener">https://www.bnotk.de/aufgaben-und-taetigkeiten/rundschreiben/details/verkauf-von-immobilienkrediten</a>, das insbesondere Fragen der Sicherheitenübertragung, der Information der Schuldner und der Rolle der Notare beleuchtet. Viele der dort beschriebenen Unsicherheiten sind heute entschärft, aber nicht vollständig verschwunden.</p>
<p>Mit dem Kreditzweitmarktgesetz (lesenswert: <a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2024/fa_bj_2404_Kreditzweitmarktgesetz.html" target="_blank" rel="noopener">https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2024/fa_bj_2404_Kreditzweitmarktgesetz.html</a>) ist inzwischen ein klarer regulatorischer Rahmen geschaffen worden. Es regelt unter anderem:</p>
<ul>
<li>Anforderungen an Kreditkäufer und Kreditdienstleister,</li>
<li>Transparenz- und Informationspflichten gegenüber Schuldnern,</li>
<li>aufsichtsrechtliche Zuständigkeiten (BaFin),</li>
<li>sowie organisatorische Mindeststandards.</li>
</ul>
<p>Der Forderungsverkauf ist damit heute ein anerkanntes und etabliertes Instrument, das Banken und anderen Gläubigern ermöglicht, Risiken auszulagern, Bilanzen zu bereinigen und Spielraum für Neugeschäft zu schaffen – gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten wie den derzeitigen. Dass es in diesem Bereich auch noch Verbesserungsbedarf gibt, zeigt auch das Engagement der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing: <a href="https://bks-ev.de/entwurf-zum-brubeg-bks-bringt-konstruktive-vorschlaege-ein-und-sucht-den-dialog-mit-dem-gesetzgeber/" target="_blank" rel="noopener">https://bks-ev.de/entwurf-zum-brubeg-bks-bringt-konstruktive-vorschlaege-ein-und-sucht-den-dialog-mit-dem-gesetzgeber/</a></p>
<h2>Was ist heute geregelt – und wo bleiben Risiken?</h2>
<p>Viele der früheren Kernprobleme sind heute beherrschbar:</p>
<ul>
<li>Die Abtretung von Grundschulden ist rechtlich klar strukturiert.</li>
<li>Informationspflichten gegenüber Schuldnern sind normiert.</li>
<li>Datenschutzrechtliche Fragen werden standardisiert adressiert.</li>
<li>Der Markt verfügt über erfahrene Akteure und etablierte Prozesse.</li>
</ul>
<p>Gleichwohl bleiben Herausforderungen:</p>
<ul>
<li>Die kommunikative Schnittstelle zum Schuldner ist sensibel und konfliktanfällig.</li>
<li>Bei Projektgesellschaften stellt sich häufig die Frage, ob ein Forderungskauf wirtschaftlich sinnvoll ist, wenn die Verwertungsperspektive der Immobilie unklar bleibt. der Abschlag vom Kaufpreis dürfte ungleich größer sein als wenn die Verwertung des Beleihungsobjekts seitens des Darlehensgebers selbst gesteuert wird.</li>
<li>Komplexe Rangverhältnisse im Grundbuch oder baurechtliche Risiken können den Wert der Forderung erheblich beeinflussen.</li>
</ul>
<p>Der Forderungskauf ist daher kein Automatismus, sondern bedarf einer sorgfältigen rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfung.</p>
<h2>Alternative: Der Asset-Deal – Verwertung der Immobiliensicherheit</h2>
<p>Neben dem Forderungskauf kommt als Alternative der reine Asset-Deal in Betracht, also die Verwertung der Immobilie selbst zur Rückführung der Darlehensverbindlichkeit – etwa im Rahmen einer Zwangsversteigerung oder eines freihändigen Verkaufs aus der Insolvenz.</p>
<h3>Vorteile des Asset-Deals:</h3>
<ul>
<li>Klare Fokussierung auf das Grundstück als Sicherungsobjekt.</li>
<li>Kein Übergang schuldrechtlicher Beziehungen.</li>
<li>Potenziell höhere Transparenz für den Markt.</li>
</ul>
<h3>Nachteile:</h3>
<ul>
<li>Zeitintensiv und häufig mit erheblichem Wertverlust verbunden- je nach Verwertungsart.</li>
<li>Abhängigkeit von Insolvenzverfahren, Zustimmungslagen und Marktzyklen.</li>
<li>Eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten im Vergleich zu einem strukturierten Forderungsverkauf.</li>
</ul>
<h2>Forderungskauf oder Asset-Deal – eine strategische Entscheidung</h2>
<p>Ob ein Forderungsverkauf oder ein Asset-Deal der vorzugswürdige Weg ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind unter anderem:</p>
<ul>
<li>der Stand des Projekts,</li>
<li>die Rangstellung der Grundschuld,</li>
<li>die Marktfähigkeit der Immobilie,</li>
<li>sowie die Zielsetzung des Gläubigers (schnelle Risikoentlastung vs. Wertmaximierung).</li>
</ul>
<p>In vielen Fällen kann der Forderungsverkauf eine effiziente und flexible Lösung sein, insbesondere wenn professionelle Käufer mit Restrukturierungs- und Immobilienkompetenz eingebunden werden.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Die Zunahme von Unternehmens- und Projektgesellschaftsinsolvenzen stellt Gläubiger vor erhebliche Herausforderungen. Gleichzeitig stehen heute mehr und besser regulierte Instrumente zur Verfügung als noch vor 15 oder 20 Jahren. Der Verkauf immobilienbesicherter Forderungen ist längst Teil des finanzwirtschaftlichen Werkzeugkastens geworden.</p>
<p>Gerade in einem volatilen Marktumfeld kann eine frühzeitige, strategisch durchdachte Entscheidung über den Umgang mit notleidenden Forderungen den Unterschied zwischen Wertvernichtung und kontrollierter Risikosteuerung ausmachen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Risiken der Grundschuldbesicherung</title>
		<link>https://janine-hardi.com/die-risiken-der-grundschuldbesicherung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Hardi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Dec 2025 11:09:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Notleidende Forderungen]]></category>
		<category><![CDATA[NPL]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Grundschuld als Sicherungsmittel von Darlehen Im Rahmen der Beleihung von Immobilien zur Absicherung von Darlehensverbindlichkeiten dürfte kein Konstrukt geläufiger sein als die Eintragung einer Grundschuld. Dabei geht das Gesetz eigentlich vom Normalfall der Beleihung mittels der Hypothek aus. Der Hauptunterschied zwischen beiden Sicherungsmitteln ist die Akzessorietät der Hypothek von der zugrundeliegenden Forderungen und in [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1>Die Grundschuld als Sicherungsmittel von Darlehen</h1>
<p>Im Rahmen der Beleihung von Immobilien zur Absicherung von Darlehensverbindlichkeiten dürfte kein Konstrukt geläufiger sein als die Eintragung einer Grundschuld. Dabei geht das Gesetz eigentlich vom Normalfall der Beleihung mittels der Hypothek aus. Der Hauptunterschied zwischen beiden Sicherungsmitteln ist die Akzessorietät der Hypothek von der zugrundeliegenden Forderungen und in Abgrenzung dazu die Abstraktheit der Grundschuld von der zugrundeliegenden Forderung. Letztere ist durch genau diese Eigenschaft &#8222;marktgängiger&#8220; und wird deshalb in aller Regel der Hypothek vorgezogen.</p>
<h2>Briefgrundschuld oder Buchgrundschuld</h2>
<p>Ob man sich hierbei für eine Buch- oder eine Briefgrundschuld entscheidet, bleibt den jeweiligen Parteien (Gläubiger und Schuldner) vorbehalten. Mit Blick auf den sog. Zweiterwerb der Grundschuld gilt allerdings zu beachten, dass eine Buchgrundschuld durch Vereinbarung zwischen neuem und altem Gläubiger übertragen wird, wobei diese Übertragung im Grundbuch einzutragen ist (§ 1154 III BGB).</p>
<p>Im Gegensatz dazu reicht zur Übertragung einer Briefgrundschuld eine schriftliche Abtretungserklärung sowie die Übergabe des Grundschuldbriefs (§ 1154 I BGB). Der Vorteil liegt auf der Hand: Übertragungen sind auf diese Weise schnell und vor allem außerhalb des Grundbuchs möglich und damit kostengünstig. Gleichzeitig birgt die Briefgrundschuld und ein damit einhergehender potentieller Zweiterwerb (das heißt die Abtretung einer bereits bestehenden Grundschuld) einer solchen auch den klaren Nachteil, dass die Gläubigerstellung aus dem Grundbuch eben gerade nicht klar ersichtlich ist. Es ist deshalb empfehlenswert, dass man als neuer Gläubiger auf die Eintragung im Grundbuch besteht- diese kann natürlich trotzdem vorgenommen werden und so für mehr Rechtssicherheit sorgen.</p>
<h2>Gutgläubiger Zweiterwerb der Briefgrundschuld</h2>
<p>Nur für den Fall des Nachweises einer lückenlosen Abtretungskette durch notariell beglaubigte Abtretungserklärungen geht der neue Gläubiger sicher, bei fehlerhafter Eintragung im Grundbuch die Grundschuld auch gutgläubig erworben zu haben, § 1155 BGB. Auf eine solche sollte im Falle einer Briefgrundschuld, die abgetreten werden soll, immer geachtet werden.</p>
<h1>Die Risiken der Grundschuld</h1>
<p>Dadurch, dass es sich bei einem Grundstück um eine Sachsicherheit handelt, ist die grundsätzliche Werthaltigkeit derselben in aller Regel gegeben. Anders als dies bei einer Personensicherheit wie etwa der Bürgschaft ist, bei der sich die Bonität schnell ändern kann, werden Grundstücke (bevor sie zur Absicherung einer Darlehensverbindlichkeit genutzt werden) in der Regel recht konservativ durch einen Gutachter eingewertet. Nichtsdestotrotz können sich auch bei diesem sehr werthaltigen Sicherungsmittel Risiken ergeben, die der Sicherungsnehmer bei der Beurteilung seines Sicherungsbedürfnisses gut abwägen sollte.</p>
<h2>Risiken auf Seiten des Sicherungsgebers</h2>
<p>Ob derjenige Eigentümer, der eine Grundschuld bestellt, tatsächlich dazu berechtigt ist, lässt sich aus dem Grundbuch ablesen. In Abteilung I des Grundbuchs ist der Eigentümer des betreffenden Grundstücks vorgetragen. Der sog. &#8222;öffentliche Glaube&#8220; des Grundbuchs sorgt dafür, dass selbst für fälschlich eingetragene Eigentümer der Rechtsschein gilt und der Gläubiger, also der Sicherungsnehmer, sich auf die Eintragungen im Grundbuch verlassen kann. Eine finanzierende Bank kann sich insofern auf ihren guten Glauben berufen, wenn zum Zeitpunkt der Bestellung der Grundschuld ein Eigentümer fälschlich als solcher in Abteilung I des Grundbuchs eingetragen gewesen sein sollte. Man spricht insofern vom gutgläubigem Erwerb der Grundschuld gem. § 892 BGB.</p>
<p>Nur für den Fall, dass es sich bei der Grundschuld um eine Briefgrundschuld handelt, die im Rahmen eines Zweiterwerbs übertragen wird (das heißt nicht durch Neueintragung, sondern durch Abtretung einer bereits bestehenden Grundschuld) ist Vorsicht geboten und mit Blick auf § 1155 BGB darauf zu achten, dass eine lückenlose Abtretungskette zur Sicherstellung der Berechtigung vorgelegt wird (s.o.).</p>
<h2>Der Wert des Beleihungsobjekts</h2>
<p>Die Volatilität des Immobilienmarktes ist in den vergangenen Jahrzehnten vielen Gläubigern immer wieder zum Verhängnis geworden. Es darf bei der Besicherung von Darlehen mittels Immobilien nicht übersehen werden, dass oftmals langfristige Vertragsverhältnisse eingegangen werden, indem Darlehen mit Laufzeiten von über 10 Jahren ausgereicht werden, für deren Sicherheit in aller Regel Grundschulden haften. Die Schwankungen auf dem Immobilienmarkt- insbesondere bei langen Laufzeiten- werden oftmals unterschätzt und gerade im Rahmen des Beleihungsausflaufs, also der Höhe der Sicherheit oftmals nicht risikoavers genug finanziert.</p>
<h3>Ursprüngliche Einwertung von Grundstücken</h3>
<p>Besonders in &#8222;heißen&#8220; Phasen des Immobilienmarktes, werden oft überzogene Kaufpreise verlangt, deren Finanzierung dann wiederum davon abhängen, wie die Immobilien, die zur Absicherung der Rückzahlung von Darlehensverbindlichkeiten dienen sollen, initial eingewertet werden. Gläubiger befinden sich in derlei Hochphasen des Marktes in einem Dilemma: Einerseits verdienen sie ihr Geld mit der Finanzierung von Immobilienkaufpreisen, andererseits ist gerade in solchen Phasen durchaus absehbar, dass die Werthaltigkeit der Immobilien wahrscheinlich gerade über einen längeren Zeitraum nicht gegeben sein dürfte. Der Spagat, der hierfür erforderlich ist, einerseits Geschäft zu machen, andererseits aber auch realistisch mit Blick auf Marktwerte zu bleiben, war nicht nur einmal in den vergangenen Jahrzehnten zu weit. Die oftmals zusätzlich bestellten Personensicherheiten wie abstrakte Schuldanerkenntnisse oder Bürgschaften sehen gerade bei Abschluss von Darlehensverträgen immer recht gut aus, büßen aber natürlich gerade in Krisenzeiten stark an Werthaltigkeit ein.</p>
<h3>ESG- Aspekte</h3>
<p>Die mittlerweile zum Standard gewordenen ESG- Aspekte (Environmental/Social/Governance), die für Immobilien und deren Finanzierung gelten und sich in den vergangenen Jahren stark weiterentwickelt haben, führen gerade in der derzeitigen Marktlage zu viel Unsicherheit.</p>
<p>Der Grund hierfür ist klar: ESG-Risiken wirken sich unmittelbar auf die Werthaltigkeit der Immobilie aus – und damit auf die Werthaltigkeit der Grundschuld.</p>
<h4 data-start="582" data-end="666"><strong data-start="587" data-end="666">E – Environmental: ökologische Aspekte, die den Immobilienwert beeinflussen</strong></h4>
<p data-start="668" data-end="870">Dies ist heute der wichtigste ESG-Faktor für Immobilienfinanzierungen. Gläubiger müssen prüfen, ob ökologische Risiken die Wiederverwertbarkeit oder den ursprünglich festgelegten Beleihungswert der Immobilie beeinträchtigen. Gerade die Frage nach der Energieeffizienz hat in der Vergangenheit an Bedeutung gewonnen, nicht zuletzt durch die Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Strenge EU- aber auch nationale Vorgaben (sog. EU-Taxonomie) sowie die perspektivisch zu erwartenden Vermietungsverbote für Gebäude mit niedrigen Energieklassen führen zu Wertverlusten im Status Quo, verursachen aber in die Zukunft geblickt auch hohe Sanierungskosten, die finanziert werden müssen, um Immobilien zu einem späteren Zeitpunkt überhaupt weiterverkaufen zu können. Erfolgen diese Aufwertungen der Immobilien nicht, kann auch der Weiterverkauf nicht stattfinden, der ja aber strategisch meist zur Rückzahlung der bestehenden Darlehensverbindlichkeiten dienen soll (&#8222;Exit&#8220;).</p>
<p data-start="668" data-end="870">Für die ursprüngliche Beleihung von Immobilien und Bestellung von Grundschulden gilt es also,</p>
<ul data-start="1223" data-end="1374">
<li data-start="1223" data-end="1259">
<p data-start="1225" data-end="1259">den Energieausweis (Effizienzklasse),</p>
</li>
<li data-start="1260" data-end="1283">
<p data-start="1262" data-end="1283">einen potentiellen Sanierungsrückstand,</p>
</li>
<li data-start="1284" data-end="1332">
<p data-start="1286" data-end="1332">das Heizsystem (Ölheizung, Gas, Wärmepumpe etc.) sowie</p>
</li>
<li data-start="1333" data-end="1374">
<p data-start="1335" data-end="1374">die Erfüllung der Vorgaben aus dem GEG (Taxonomie-Konformität)</p>
</li>
</ul>
<p>zu überprüfen und anhand der gefundenen Ergebnisse zu entscheiden, ob die Werthaltigkeit der Immobilie in einem Maße gegeben ist, der die Finanzierung rechtfertigt.</p>
<p>Nicht zuletzt Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, die vormals Deutschland nur selten betrafen, sind mittlerweile auch bei uns angekommen. Aber auch andere Klimarisiken wie Hitze, Starkregen oder Hochwasser haben in meiner beruflichen Praxis schon zu einem immensen Wertverlust von Sicherungsobjekten geführt. Die im Nachgang solcher Katastrophen vorzunehmenden Ausbesserungsarbeiten sind teuer und zeitaufwendig. Immer wieder steht bei laufenden Finanzierungen im Raum, wer für diese Kosten aufkommen soll und vor allem überhaupt kann. Auch hier wird das Dilemma von Banken deutlich: Finanzieren sie die Wiederherstellungskosten nicht, verliert ihr Beleihungsobjekt möglicherweise so viel an Wert, dass es praktisch gar keine Sicherheit mehr darstellt.</p>
<p>Immer häufiger kommen auch Fragen der Nichtversicherbarkeit von Risiken, dem Wertverlust durch die Lage in Risikozonen sowie die mögliche Unbewohnbarkeit nach Extremwetterereignissen auf.</p>
<p data-start="1620" data-end="1645">Gläubiger sollten deshalb immer folgende Aspekte prüfen:</p>
<ul data-start="1646" data-end="1800">
<li data-start="1646" data-end="1675">
<p data-start="1648" data-end="1675">Elementarversicherbarkeit</p>
</li>
<li data-start="1676" data-end="1711">
<p data-start="1678" data-end="1711">Lage in Überschwemmungsgebieten</p>
</li>
<li data-start="1712" data-end="1746">
<p data-start="1714" data-end="1746">Hitzeinseln / Starkregenrisiko</p>
</li>
<li data-start="1747" data-end="1800">
<p data-start="1749" data-end="1800">Gebäudezustand (Bausubstanz, Abdichtung, Dach etc.)</p>
</li>
</ul>
<p data-start="1749" data-end="1800">Aber auch Schadstoffbelastungen (oft durch Altlasten wie Asbest, PCB) können zu hohen Sanierungskosten führen. Daneben spielt auch die CO₂-Intensität des Gebäudes und die damit einhergehende Taxonomie- Relevanz eine immer größer werdende Rolle, die durch Vorprüfungen von Immobilien zu Baujahr, Dokumentation von Baustoffen sowie einer potentiell bereits stattgefundenen Sanierungshistorie abgedeckt werden sollten.</p>
<h4 data-start="2074" data-end="2150"><strong data-start="2079" data-end="2150">S- Social: soziale und nutzungsbezogene Aspekte für Werthaltigkeit</strong></h4>
<p data-start="2152" data-end="2356">Soziale Faktoren beeinflussen zwar nicht den Wert pro Quadratmeter unmittelbar, aber Vermietbarkeit und damit die Einnahmesicherheit von Immobilien – beides sind entscheidende Faktoren für die Risikobewertung aus Sicht eines Gläubigers.</p>
<p data-start="2152" data-end="2356">Eine gute soziale Infrastruktur führt zu langfristiger Vermietbarkeit von Immobilien, wohingegen eine schlechte Lage das Leerstandsrisiko erhöht und damit den Beleihungswert des Sicherungsobjekts sinken lässt. Aber auch dies verändert sich gerade in volatilen Zeiten stark und ist deshalb ein nicht zu unterschätzender Risikofaktor bei der Bestellung einer Grundschuld.</p>
<p data-start="2152" data-end="2356">Oftmals lassen sich Aspekte wie eine hohe Fluktuation und damit unsichere Mietcashflows oder soziale Spannungen in Wohnquartieren nicht antizipieren, spielen aber gerade mit Blick auf die Liquidität von Immobilien eine sehr wesentlich Rolle.</p>
<h4 data-start="3122" data-end="3196"><strong data-start="3127" data-end="3196">G – Governance: rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen</strong></h4>
<p data-start="3198" data-end="3372">Hierbei geht es um Risiken, die durch mangelhafte Verwaltung, Eigentümerstrukturen oder Compliance entstehen. Diese können die Werthaltigkeit einer Immobilie direkt oder indirekt gefährden. Ob unklare Eigentümerverhältnisse, eine notleidende WEG mit intransparenter Verwaltung oder betrügerische Aktionen des Eigentümers (Stichwort Unterschlagung von Mietkautionen- ein sehr weites Feld!) führen dazu, dass Immobilien stark an Werthaltigkeit verlieren. Müssen Gläubiger vor einem (Not-) Verkauf erst einmal die jahrelangen Versäumnisse von Eigentümern und Verwaltern aufarbeiten, geht viel Wert verloren, der selten noch aufgeholt werden kann.</p>
<h2>Weitere Gläubiger</h2>
<p>Ein ganz wesentlicher Punkt bei der Frage des Risikos durch die Absicherung der Rückzahlungsverpflichtung eines Darlehensnehmers mittels einer Grundschuld ist die Fähigkeit des Gläubigers, Grundbücher zu lesen. Und das ist tatsächlich gar keine Selbstverständlichkeit (mehr). Es gibt komplexe Konstellationen, in denen sich beispielsweise durch Rangtäusche andere Gläubiger vorrangige Rechte an dem zugrundeliegenden Objekt in Abteilung III des Grundbuchs haben einräumen lassen. Diese lassen sich mit etwas Erfahrung aber ganz gut herausfinden.</p>
<p>Schwieriger gestaltet sich die Bewertung von Belastungen, die in Abteilung II eingetragen sind: Wie wertmindernd ist ein eingetragenes Wohnungsrecht für einen Grundschuldgläubiger und welche Wertabzüge hätte er im Falle einer zwangsweisen Verwertung der Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung bei anderen vorrangigen Rechten zu befürchten? Bei der Wertfindung können grundsätzlich Gutachter helfen- es empfiehlt sich jedoch immer auch, einen auf dem Markt selbst aktiven Immobilienexperten zu derlei Fragen zu Rate zu ziehen.</p>
<h1>Fazit</h1>
<p>Die Beleihung von Immobilien mittels Grundschulden ist ein risikobehaftetes Geschäft. Es empfiehlt sich immer die Gesamtschau von Immobilienfinanzierungen- und zwar am besten &#8222;von hinten&#8220; gedacht, das heißt im Lichte einer potentiellen Verwertung.</p>
<p>Nichtsdestotrotz kann es keine prosperierende Wirtschaft geben, wenn gerade von Seiten der Banken nicht auch positiv in die Zukunft geblickt und auf diese Weise auch Finanzierungen eine Chance gegeben wird, die zwar mit Risiken behaftet sind, die aber mit Erfahrung und Professionalität auch ausgeräumt werden können.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Schlüssel zur erfolgreichen Restrukturierung in Krisensituationen</title>
		<link>https://janine-hardi.com/schluessel-zur-erfolgreichen-restrukturierung-in-krisensituationen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Hardi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Nov 2024 13:54:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://janine-hardi.com/?p=2055</guid>

					<description><![CDATA[Die deutschen Immobilienmärkte erleben eine zunehmende Herausforderung: Eine stetig wachsende Welle notleidender Kredite belastet sowohl Banken als auch Immobilieninvestoren. Besonders der gewerbliche Immobiliensektor – insbesondere Büroimmobilien – ist von einer schwierigen Refinanzierungslage betroffen. In Zeiten, in denen Marktbedingungen, Überschüsse im Büroangebot und regulatorische Einschränkungen die Finanzierung immer mehr erschweren, stehen viele Kreditnehmer vor enormen Herausforderungen. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die deutschen Immobilienmärkte erleben eine zunehmende Herausforderung: Eine stetig wachsende Welle notleidender Kredite belastet sowohl Banken als auch Immobilieninvestoren. Besonders der gewerbliche Immobiliensektor – insbesondere Büroimmobilien – ist von einer schwierigen Refinanzierungslage betroffen. In Zeiten, in denen Marktbedingungen, Überschüsse im Büroangebot und regulatorische Einschränkungen die Finanzierung immer mehr erschweren, stehen viele Kreditnehmer vor enormen Herausforderungen.</p>
<p>Doch was bedeutet das konkret? Ein notleidender Kredit (Non-Performing Loan, kurz NPL) ist mehr als nur eine Zahl in der Bilanz. Er steht für eine potenzielle finanzielle Krise für alle beteiligten Akteure und kann bei unprofessioneller Handhabung schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Genau hier wird der Bedarf an erfahrenen Spezialisten deutlich.</p>
<h2>Warum braucht es Experten für die Abwicklung notleidender Finanzierungen?</h2>
<p>Die Abwicklung und Restrukturierung notleidender Kredite ist ein komplexer Prozess. Hierzu ist nicht nur eine fundierte Kenntnis der Markt- und Kreditbedingungen erforderlich, sondern auch das Fingerspitzengefühl für die rechtlichen und wirtschaftlichen Implikationen. Langjährige Erfahrung  für notleidende Immobilienfinanzierungen erlaubt es, die vielschichtigen Herausforderungen von NPLs zu durchdringen und maßgeschneiderte Lösungsstrategien zu entwickeln.</p>
<p>Einige der häufigsten Hürden bei der Abwicklung notleidender Immobilienfinanzierungen:</p>
<h5>1. Regulatorische Anforderungen</h5>
<p>Unter strengen Regularien wie den MaRisk-Vorgaben müssen Banken hohe Rückstellungen für notleidende Kredite bilden und haben oft wenig Flexibilität bei der Prolongation. Das kann dazu führen, dass Kreditnehmer erheblich mehr Eigenkapital aufbringen müssen, um bestehende Finanzierungen zu verlängern – eine Hürde, die viele Unternehmen kaum überwinden können.</p>
<h5>2. Marktbewertungen und veränderte Kreditkonditionen</h5>
<p>Die aktuelle Überschwemmung des Marktes mit Büroflächen und stagnierende Transaktionsmärkte erschweren es, angemessene Immobilienbewertungen festzulegen. Dadurch entstehen Unsicherheiten und eine hohe Risikoprofilierung bei der Kreditvergabe, die sich direkt auf die Refinanzierungsoptionen auswirken.</p>
<h5>3. Erhöhte Refinanzierungsrisiken</h5>
<p>Viele Banken sind inzwischen wesentlich vorsichtiger und setzen auf höhere Eigenkapitalanforderungen. Dies erhöht die Unsicherheit für Kreditnehmer und bringt die Notwendigkeit einer strategischen, an den Markt angepassten Refinanzierungsstrategie mit sich.</p>
<h2>Wie meine Expertise Ihnen helfen kann</h2>
<p>Mit meiner Erfahrung in der Abwicklung von NPLs unterstütze ich meine Mandanten – ob Kreditgeber oder Kreditnehmer – in allen Phasen des Prozesses. Mein Fokus liegt auf der Entwicklung von Lösungen, die Werte erhalten und gleichzeitig Risiken minimieren. Durch eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und die Entwicklung passgenauer Restrukturierungsstrategien helfe ich, das Risiko von Zwangsverkäufen zu reduzieren und langfristig stabile Finanzstrukturen zu schaffen.</p>
<h2>Zu meinen Dienstleistungen gehören:</h2>
<h3>Beratung und Vertretung im Bereich notleidender Immobilienkredite:</h3>
<p>Von der Verhandlung mit Banken und Gläubigern bis hin zur Koordination notwendiger rechtlicher Schritte. Bei der Vertretung von Kreditnehmern ist oftmals auch einfach Unterstützung im Tagesgeschäft notwendig. Viele Entscheidungen, die in der Krise getroffen werden, können massive Auswirkungen auf eine potentielle Insolvenz haben, deren Risiken immer genau abzuwägen sind. Selten haben Geschäftsführer krisengeplagter Gesellschaften Expertise beim Treffen solcher Entscheidungen und werden von den unterschiedlichen Akteuren mit Anfragen überhäuft. Als Außenstehende kann ich den Überblick wahren und auch für eine umfassende Dokumentation sorgen- oftmals erst Jahre nach der Krise relevant, aber enorm wichtig! Die Unterstützung in der Kommunikation hilft übrigens beiden: Kreditnehmern und Kreditgebern und ist deshalb nicht selten krisenentscheidend.</p>
<h5>Entwicklung von Restrukturierungsstrategien:</h5>
<p>Anpassung der Finanzierung an die aktuellen Marktbedingungen und Minimierung des finanziellen Risikos. Gerade bei Finanzierungen, bei denen unterschiedliche Arten von Fremdkapital im Spiel sind, ist eine Art Orchestrierung sinnvoll: Mezzanine-Kapitalgeber haben andere Bedürfnisse als Banken, die sich in Senior-Loan- Positionen  befinden. Oft hilft aber der gemeinsame Antritt zur Lösung von Problemen. Hier einen objektiven Dritten in Gesprächen dabei zu haben, der alle Seiten verstehen kann, ist oft entscheidend dafür, ob man sich einigen kann.</p>
<h5>Begleitung bei Refinanzierungsverhandlungen:</h5>
<p>Unterstützung bei der Bereitstellung von zusätzlichem Eigenkapital und strategischen Partnerschaften, um die Finanzierung zu sichern und neue Chancen zu eröffnen. Auch, wenn dieser Aspekt in Zeiten wie diesen immer schwieriger wird: Der Versuch lohnt sich und wie sagen wir Juristen? Einen Antrag kann man immer stellen!</p>
<h5>Ein starkes Netzwerk für komplexe Herausforderungen</h5>
<p>Die Abwicklung notleidender Kredite verlangt nicht nur rechtliches und finanzielles Wissen, sondern auch das richtige Netzwerk. Durch meine langjährige Tätigkeit im Bereich notleidender Immobilienfinanzierungen verfüge ich über wertvolle Verbindungen zu Banken, Investoren und anderen Finanzakteuren. Dieses Netzwerk nutze ich gezielt, um die besten Lösungen für meine Mandanten zu finden. Über die BKS, die Bundesvereinigung Kreditankauf und Services und meine dortige Tätigkeit als Beirätin habe ich mein Ohr an den Impulsen des Marktes.</p>
<h2>Warum Sie sich jetzt Unterstützung holen sollten</h2>
<p>Die aktuellen Marktentwicklungen und die steigenden NPL-Volumina stellen Kreditgeber und Kreditnehmer gleichermaßen vor nie dagewesene Herausforderungen. Frühzeitiges Handeln kann dabei helfen, schwerwiegende finanzielle Schäden zu vermeiden. Ein erfahrener Partner an Ihrer Seite stellt sicher, dass Sie bestmöglich durch die Herausforderungen der nächsten Jahre navigieren.</p>
<p>Aber auch Banken und Mezzaninekapitalgeber stehen vor großen Herausforderungen: Die internen Abwicklungsabteilungen sind meist in den vergangenen (guten) Jahren stark verkleinert oder gar abgeschafft worden. Das macht den effektiven Umgang mit NPLs schwierig, zumindest aber langsam. Durch meine Involvierung werden Belastungsspitzen abgefangen und die Außendarstellung durch die anwaltliche Vertretung professionalisiert.</p>
<p>Lassen Sie uns gemeinsam die Herausforderungen anpacken und die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft stellen. Wenn Sie mehr über meine Dienstleistungen erfahren möchten oder ein unverbindliches Gespräch wünschen, besuchen Sie gerne meine Website oder nehmen Sie direkt Kontakt auf.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Das Risiko von NPLs bei deutschen Banken</title>
		<link>https://janine-hardi.com/das-risiko-von-npls-bei-deutschen-banken/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Hardi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Feb 2024 11:19:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[NPL]]></category>
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					<description><![CDATA[Notleidende Kredite sind wieder im Kommen. Bei den Workoutern, die sich mit der Restrukturierung und Sanierung vor allem von mit Immobilien besicherten Krediten beschäftigen, füllen sich die Auftragsbücher. Doch was bedeuten die hierdurch entstehenden Risiken für die Kreditgeber, insbesondere die Banken? Non-Performing Loans (NPLs), also Kredite, bei denen die Kreditnehmer ihre Rückzahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Notleidende Kredite sind wieder im Kommen. Bei den Workoutern, die sich mit der Restrukturierung und Sanierung vor allem von mit Immobilien besicherten Krediten beschäftigen, füllen sich die Auftragsbücher. Doch was bedeuten die hierdurch entstehenden Risiken für die Kreditgeber, insbesondere die Banken?</p>
<p>Non-Performing Loans (NPLs), also Kredite, bei denen die Kreditnehmer ihre Rückzahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen (können), bergen für Banken verschiedene Risiken, deren Einordnung und Gewichtung äußerst schwer zu beurteilen sind. Dass es sie gibt, steht allerdings außer Frage. Um Risiken managen zu können, bedarf es der Beschäftigung mit eben diesen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick auf diese Risiken.</p>
<h2><strong>Kreditrisiko</strong></h2>
<p>Das offensichtlichste Risiko im Bereich der notleidenden Kredite ist das direkte Verlustpotenzial für die Bank, wenn Schuldner ihre Kredite nicht zurückzahlen können (oder manchmal auch wollen). Für die finanzierende Bank bedeutet dies in erster Linie, dass sie Verluste schreibt, was ihre Bilanz und ihre finanzielle Stabilität durchaus nachhaltig beeinträchtigen kann. Kapitaldienste sind als Zahlungsströme für die Bank einkalkuliert- ihr Ausbleiben führt unweigerlich zu Problemen, die im Wege von Risikovorsorgen zwar abgefedert und vor allem sichtbar gemacht werden. Dies ändert aber nichts an dem sich hierdurch realisierenden Risiko.</p>
<h3><strong>Liquiditätsrisiko</strong></h3>
<p>NPLs beeinträchtigen auch die Liquidität von Banken, da die Mittel, die durch diese Kredite gebunden sind, nicht verfügbar sind, um neue Kredite zu vergeben. Damit bedeuten NPLs nicht nur für die Banken ein Risiko:  Mangels zur Verfügung stehender Liquidität bedeutet dies immer auch ein Problem für die gesamtwirtschaftliche Situation in Deutschland- denn fehlende Liquidität bedeutet immer auch, dass für wirtschaftliches Wachstum zwar neue Kredite gebraucht werden, für die mit NPLs belastete Bankbücher aber eben keine Kapazitäten haben. Siehe hierzu weiter unten auch unter &#8222;Makroökonomisches Risiko&#8220; mehr zu den gesamtwirtschaftlichen Aspekten, die durch das Liquiditätsrisiko entstehen können.</p>
<h3><strong>Ertragsrisiko</strong></h3>
<p>NPLs verringern die Zinseinnahmen der Bank, da die Zinsen aus den notleidenden Krediten ja nicht mehr vereinnahmt werden. Dies wirft ein Schlaglicht auf die Rentabilität der Banken.</p>
<p>Einen guten Überblick über die Eigenkapitalrendite und den Ausblick auf das laufende Jahr 2024 gibt Bain&amp;Company  in diesem Beitrag aus Dezember 2023 <a href="https://www.bain.com/de/insights/deutschlands-banken-2023/" target="_blank" rel="noopener">Deutschlands Banken 2023: Der steinige Weg zurück zur Profitabilität | Bain&amp;Company | Bain &amp; Company.</a></p>
<p>Wesentliches Ergebnis:</p>
<blockquote><p>Bei den meisten Institutsgruppen geht die Rendite laut der Bain-Studie zurück. Bewertungsverluste haben dazu geführt, dass die Eigenkapitalrendite aller Institutsgruppen – abgesehen von drei Ausnahmen – 2022 gesunken ist. Die Privatbanken lösten die Automobilbanken als profitabelste Institutsgruppe ab. Zudem steigerten sowohl die Großbanken als auch die Landesbanken ihre Profitabilität deutlich.</p>
<p>Die Inflation konterkariert hingegen vielerorts die Sparanstrengungen. Trotz zahlreicher Effizienz- und Sparprogramme erhöhten sich die Verwaltungsaufwendungen, nicht zuletzt inflationsbedingt, 2022 weiter auf nunmehr rund 93 Milliarden Euro. Dabei haben die Institute einmal mehr zahlreiche Zweigstellen geschlossen. Die Zahl der Filialen sank auf 17.300 – zur Jahrtausendwende waren es noch mehr als 42.000 gewesen. Im gleichen Zeitraum hat sich die Zahl der Banken halbiert.</p></blockquote>
<p>Interessant sind hierbei die &#8222;sieben Hebel&#8220;, die Bain&amp;Company als Ideen für eine nachhaltige Steigerung der Eigenkapitalrendite nennen:</p>
<h2><img decoding="async" class="aligncenter" src="https://www.bain.com/contentassets/ed89724b4de54c7382a98d9c1ceffa5c/blobid0.jpg" alt="blobid0.jpg" width="1662" height="1089" /><strong>Reputationsrisiko</strong></h2>
<p>Ein hoher Anteil an NPLs im Bankbuch kann das Vertrauen von Kunden und Investoren in die Bank beeinträchtigen. Dies kann infolgedessen zu einem Verlust von Kunden und damit einhergehend einem Rückgang des Geschäftsvolumens führen.</p>
<p>Das Reputationsrisiko, das Banken durch Non-Performing Loans (NPLs) haben, bezieht sich auf den potenziellen Schaden für das Ansehen und den Ruf der Bank aufgrund ihrer Probleme mit notleidenden Krediten.</p>
<p>Dabei spielen die nachfolgenden Aspekte eine wesentliche Rolle bei der Betrachtung dieses Risikos:</p>
<h3><strong>Vertrauensverlust bei Kunden</strong></h3>
<p>Wenn eine Bank einen hohen Anteil an NPLs hat, kann dies das Vertrauen ihrer Kunden beeinträchtigen. Entstehen &#8222;öffentliche&#8220; Sorgen um die Stabilität und Sicherheit von Kundeneinlagen, könnten durchaus Kunden geneigt sein, ihre Geschäftsbeziehungen mit der Bank zu beenden oder zu reduzieren.</p>
<h3><strong>Negative Berichterstattung in den Medien</strong></h3>
<p>Die Medien können negative Schlagzeilen über eine Bank publizieren, die mit einem Anstieg der NPLs konfrontiert ist. Dies kann zu einem Imageproblem führen und das Vertrauen von potenziellen Kunden und Investoren in die Bank beeinträchtigen. Die Erfahrungen mit der Presse sind meist eindeutig: Funktioniert ein Geschäftsmodell gut, ist es in der Berichterstattung häufig eine kurze Randnotiz wert- bestehen jedoch Probleme, wird auch die Schlagzahl der Berichterstattung erhöht. Und zwar meistens mit &#8222;catchy&#8220; Schlagzeilen, die schnell zu einem negativen Konnotat mit Blick auf einen Namen oder eine Geschäftsadresse in Verbindung gebracht werden.</p>
<h3><strong>Reputationsverlust in der Branche</strong></h3>
<p>Banken konkurrieren um Kunden und Investoren. Wenn eine Bank wegen ihrer Probleme mit notleidenden Krediten in der Branche negativ wahrgenommen wird, kann dies ihre Position im Markt schwächen und damit auch ihr Geschäft beeinträchtigen. Aber auch die ganze Branche kann hierunter leiden- den Effekt einer solchen Domino-Bewegung konnte man gut kurz nach der Lehmann-Brothers- Insolvenz beobachten. In deren Nachgang kam es beispielsweise zur staatlichen Übernahme der damaligen HypoRealEstate (HRE), der heutigen Pfandbriefbank (pbb), die übrigens vor allem derzeit (erneut) wegen ihres Kreditengagements in den USA in den Schlagzeilen ist. Die Schieflage, die es dort im Commercial Real Estate Bereich derzeit gibt, wirft ein Schlaglicht auf die Bank. Es stellen sich Fragen zu der Duplizität der Dinge, man fragt sich, ob die Bank aus der Krise vor 16 Jahren nichts gelernt habe und vor allem, warum sie so stark im Ausland investiert ist.</p>
<h3><strong>Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung</strong></h3>
<p>Ein schlechter Ruf kann die Fähigkeit einer Bank beeinträchtigen, neue Kunden zu gewinnen und bestehende Kunden zu halten. Dies kann sich negativ auf das Wachstum und die perspektivische Rentabilität der Bank auswirken und damit ein echter Show-Stopper für zukunftsorientiertes Geschäft werden. Auch wenn das Gedächtnis der Öffentlichkeit vergesslich ist und man etwa durch Namensänderungen wie bei der oben bereits erwähnten Pfandbriefbank eine Art &#8222;Schleier des Vergessens&#8220; über die Geschehnisse werfen kann: Zumindest innerhalb einer Branche bleiben Banken, die einmal in einer solchen Schieflage waren stigmatisiert.</p>
<h3><strong>Regulatorische Aufmerksamkeit</strong></h3>
<p>Banken mit einem hohen Anteil an NPLs ziehen (hoffentlich!) verstärkt die Aufmerksamkeit der Regulierungsbehörden auf sich, was zu zusätzlichen Prüfungen, Untersuchungen und möglicherweise zu Sanktionen führen kann. Dies kann nicht nur das Ansehen eines Finanzinstituts schädigen, sondern erfordert dann ggf. auch einen recht hohen Aufwand, um den gestiegenen Anforderungen der Aufsicht zu genügen.</p>
<p>Regulierungsbehörden setzen strenge Maßstäbe zur Behandlung von NPLs an. Dies insbesondere in Hinblick auf die zu hinterlegenden Eigenkapitalquoten und eine adäquate Risikoberichterstattung. Eine hohe Rate an NPLs kann auch zu zusätzlichen regulatorischen Anforderungen führen.</p>
<h2><strong>Risiko von Wertberichtigungen und Abschreibungen</strong></h2>
<p>Banken müssen unter Umständen Abschreibungen auf NPLs vornehmen, was ihre Gewinne und ihre Kapitalbasis belasten kann.</p>
<p>Das Risiko von Wertberichtigungen und Abschreibungen für Banken durch Non-Performing Loans (NPLs) bezieht sich auf die Möglichkeit, dass Banken einen Teil oder den gesamten Wert der notleidenden Kredite abschreiben müssen, was zu finanziellen Verlusten führt.</p>
<p>Besonders heikel sind derlei Korrekturen in einem Marktumfeld wie dem derzeitigen auf dem Immobilienmarkt. Die Preise sind zuletzt stark gefallen- mit einer weiteren Tendenz nach unten. Wann diese Tendenz endet, wohin sie sich danach dreht und welcher Zeitpunkt der richtige für eine Bewertung der hinterlegten Sicherheiten ist, ist dabei so wesentlich, dass je nach Betrachtungszeitpunkt hohe Abschläge vorzunehmen sind.</p>
<p>Hierzu im einzelnen:</p>
<h3><strong>Wertberichtigungen</strong></h3>
<p>Banken müssen regelmäßig den Wert ihrer Kreditportfolios bewerten und dabei potenzielle Verluste aufgrund von NPLs berücksichtigen. Wenn sich die finanzielle Situation der Schuldner verschlechtert oder die Realisierbarkeit der Rückzahlung in Frage gestellt wird, müssen Banken Wertberichtigungen für diese Kredite vornehmen. Dies kann zu einer direkten Verringerung des Buchwerts der Kredite und somit zu Wertminderungen in der Bilanz führen.</p>
<h3><strong>Abschreibungen</strong></h3>
<p>Wenn die Banken feststellen, dass die NPLs nicht mehr vollständig bedient werden können und die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls hoch ist, müssen sie die betroffenen Kredite komplett abschreiben. Dies bedeutet, dass der Wert dieser Kredite vollständig auf &#8222;Null&#8220; gesetzt wird, was zu einem direkten Verlust für die Bank führt.</p>
<h3><strong>Auswirkungen auf die Rentabilität</strong></h3>
<p>Wertberichtigungen und Abschreibungen aufgrund von NPLs können die Rentabilität einer Bank erheblich beeinträchtigen, da sie zu einem Rückgang des zur Verfügung stehenden Eigenkapitals und zu Verlusten in der Gewinn- und Verlustrechnung führen können. Dies kann sich negativ auf das Vertrauen der Investoren auswirken und die Fähigkeit der Bank beeinträchtigen, ihrerseits Kapital aufzunehmen oder Dividenden auszuschütten.</p>
<h3><strong>Kapitalquote</strong></h3>
<p>Banken sind verpflichtet, ausreichend Kapital als Puffer für potenzielle Verluste vorzuhalten. Wertberichtigungen und Abschreibungen aufgrund von NPLs können dazu führen, dass Banken ihre Kapitalanforderungen nicht erfüllen, was zusätzliche Maßnahmen wie Kapitalerhöhungen oder die Reduzierung von Dividenden erforderlich machen könnte.</p>
<p>Insgesamt können Wertminderungen und Abschreibungen aufgrund von NPLs erhebliche finanzielle Auswirkungen auf Banken haben und erfordern eine angemessene Risikobewertung und -managementstrategie, um die negativen Folgen zu minimieren.</p>
<h2><strong>Makroökonomisches Risiko</strong></h2>
<p>Die Höhe der NPLs in einer Bank kann ein Indikator für die Stabilität des gesamten Bankensystems und der Wirtschaft sein. Ein Anstieg der NPL-Quote kann auf wirtschaftliche Probleme oder eine Verschlechterung der Kreditqualität hinweisen.</p>
<p>Das makroökonomische Risiko, das für Banken durch Non-Performing Loans (NPLs) entsteht, bezieht sich auf die potenziellen Auswirkungen auf die Stabilität des gesamten Bankensystems und der Wirtschaft eines Landes. Hierzu zählen die nachfolgend aufgeführten Punkte:</p>
<h3><strong>Systemische Instabilität</strong></h3>
<p>Ein Anstieg der NPLs in mehreren Banken oder im gesamten Bankensystem eines Landes kann zu systemischen Risiken führen. Wenn viele Banken mit einem hohen Anteil an NPLs konfrontiert sind, kann dies das Vertrauen der Anleger und der breiten Öffentlichkeit in das Bankensystem erschüttern und zu einer Krise innerhalb des Systems führen.</p>
<h3><strong>Einschränkung der Kreditvergabe </strong></h3>
<p>Banken mit einem hohen Anteil an NPLs neigen dazu, ihre Kreditvergabe einzuschränken, um weitere Risiken zu vermeiden. Dies kann die Verfügbarkeit von Krediten für Unternehmen und Haushalte einschränken und die wirtschaftliche Aktivität eines Landes bremsen (s.o.).</p>
<h3><strong>Auswirkungen auf die Konjunktur</strong></h3>
<p>Ein Anstieg der NPLs kann ein Zeichen für wirtschaftliche Probleme sein, wie zum Beispiel eine Verschlechterung der Kreditqualität aufgrund von wirtschaftlichen Abschwüngen oder strukturellen Problemen in bestimmten Branchen. Die Folgen können eine verminderte Investitionstätigkeit, Arbeitsplatzverluste und eine geringere Nachfrage sein, was zu einer Abschwächung des Wirtschaftswachstums führt. So schreibt Deloitte in einer Übersicht zu NPLs im Jahre 2017:</p>
<blockquote><p>Insgesamt können Non-Performing Loans für Banken erhebliche finanzielle, operationelle und reputationsbezogene Risiken darstellen und erfordern daher eine angemessene Risikomanagementstrategie, um ihre Auswirkungen zu minimieren.</p></blockquote>
<p>Zu finden hier: <a href="https://www2.deloitte.com/content/dam/Deloitte/de/Documents/financial-services/FSI_NPL-Flyer.pdf" target="_blank" rel="noopener">FSI_NPL-Flyer.pdf (deloitte.com)</a></p>
<h3><strong>Verlust von Steuereinnahmen</strong></h3>
<p>Banken mit hohen NPLs könnten ihre Gewinne reduzieren oder Verluste erleiden, was sich negativ auf ihre Steuerzahlungen auswirken kann. Dies könnte zu einem Rückgang der Steuereinnahmen für die Regierung führen, was ihre Fähigkeit zur Finanzierung öffentlicher Ausgaben beeinträchtigen könnte.</p>
<p>Insgesamt können Non-Performing Loans erhebliche makroökonomische Risiken darstellen, die die Gesundheit des Bankensystems und die wirtschaftliche Stabilität eines Landes beeinträchtigen können. Eine angemessene Überwachung und Regulierung des Bankensektors sowie effektive Maßnahmen zur Bewältigung von NPLs sind daher von entscheidender Bedeutung, um diese Risiken zu minimieren.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Ohne Schwarzmalerei ist festzuhalten, dass die Risiken, die dadurch entstehen, dass Banken in Deutschland derzeit wieder mit steigenden NPL- Quoten zu kämpfen haben, durchaus virulent sind. Die deutsche Wirtschaft kränkelt derzeit aufgrund vieler unterschiedlicher Gründe- ein wesentlicher Treiber für die Erholung einer Wirtschaft ist jedoch ein stabiles Bankensystem, in dem es Banken gibt, die großes Interesse an der Neukreditvergabe haben. Es ist deshalb notwendig, dass dieser Bereich innerhalb der Finanzinstitute, der in der Vergangenheit aufgrund sehr niedriger NPL- Quoten, eher stiefmütterlich behandelt wurde, wieder gut und professionell ausgestattet wird, um Risiken für die deutschen Bankhäuser zu minimieren.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wann kommt die Wende auf dem Immobilienmarkt?</title>
		<link>https://janine-hardi.com/wann-kommt-die-wende-auf-dem-immobilienmarkt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Hardi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Apr 2022 09:13:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[NPL]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Parameter Wesentliche Treiber des Immobilienmarktes, vor allem aber der Immobilienpreise sind die beiden Hauptparameter Inflation und Zinsen. Zinsen Betrachtet man die Sollzinsen, die etwa die Interhyp anhand der ausgereichten Darlehen ihrer Kooperationspartner sehr gut beurteilen kann, sieht man im Einjahresvergleich eine immense Zinssteigerung:  So lag der Zinssatz im März 2021 für 15 Jahre Sollzinsbindung [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="page" title="Page 4">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<h2>Die Parameter</h2>
<p>Wesentliche Treiber des Immobilienmarktes, vor allem aber der Immobilienpreise sind die beiden Hauptparameter Inflation und Zinsen.</p>
<h3>Zinsen</h3>
<p>Betrachtet man die Sollzinsen, die etwa die Interhyp anhand der ausgereichten Darlehen ihrer Kooperationspartner sehr gut beurteilen kann, sieht man im Einjahresvergleich eine immense Zinssteigerung:  So lag der Zinssatz im März 2021 für 15 Jahre Sollzinsbindung bei 1,21%- ein Jahr später, im März 2022, liegt der Zinssatz bereits bei 1,9%. Im Bereich der kürzeren Bindungshorizonte, etwa 10 Jahre lag der Zinssatz im vergangenen März noch bei 0,93%, ein Jahr später beläuft er sich durchschnittlich bereits auf 1,66%.  Dabei ist eine ganz klare Tendenz erkennbar: die Zinsen werden auch in den kommenden Monaten ansteigen. Grund hierfür ist der zweite Parameter: die Inflation.</p>
<h3>Die Inflation</h3>
<p>Gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag die Inflation in Deutschland laut statistischem Bundesamt im Februar 2022 bei +5,1 % und bleibt damit auf einem hohen Stand. Zum Vergleich: Im Vormonat hatte sie noch bei +4,9 % gelegen. Wie sich die Inflation weiter entwickeln wird, ist aufgrund einer recht instabilen Gesamtlage auf dem Weltmarkt schwierig zu beantworten. Obwohl die Corona-Krise mittlerweile und vor allem auch international mit einigen wenigen Ausnahmen am Abflauen ist, stellt der Krieg Russlands gegen die Ukraine die Weltwirtschaft vor große Veränderungen, die auch Auswirkungen auf die Inflationsrate in Deutschland haben werden.</p>
<p>Insbesondere die Bundesanleihen zeigen derzeit eine negative Tendenz, dabei dienen  neben den Leitzinsen auch die Staatsanleihen immer als relevanter Indikator für Baufinanzierungen. Insofern sehen wir in Deutschland wohl eher instabilen Zeiten entgegen, bei denen verschiedene Aspekte wie der Druck auf die Notenbanken, die ziemlich lockere Geldpolitik der vergangenen Jahre endlich zu beenden, aber eben auch völlig unvorhersehbare Auswirkungen politischer Entscheidungen (Stichwort &#8222;Gasembargo&#8220;) eine Rolle spielen.</p>
<h2>Der Effekt</h2>
<p>Grundsätzlich besitzt die sich abzeichnende Änderung der beiden oben genannten Parameter, sprich,  des höher werdenden Zinsniveaus und der ansteigenden Inflation, das Potential zu einer Trendwende auf dem Immobilienmarkt. Durch steigende Zinsen wird das Bauen teurer und diese Preiserhöhungen werden auch an Bauträger weitergegeben- u. a. als Effekt der Inflation. Mit anderen Worten: Es wird nicht nur Preissteigerungen bei ALDI geben, sondern eben auch im Baugewerbe, das neben Rohstoffpreisen auch stark von Energiepreisen abhängig ist. Der Effekt ist, dass es perspektivisch eher weniger Bauprojekte geben wird. Solange also Anlagealternativen noch zu unattraktiv sind, wird es trotz einer bereits zu bemerkenden Verschlechterung bei Immobilieninvestments aufgrund des hohen Anlagedrucks bleiben, perspektivisch wird es aber wohl zu einem Rückgang der Attraktivität in diesem Bereich kommen.</p>
<h2>Risiko</h2>
<p>Experten halten eine echte Immobilienkrise für unwahrscheinlich. Sicherlich ist es in den vergangenen Jahren vor allem in einigen Teilmärkten zur Entstehung einer Immobilienblase gekommen. Es ist durchaus so, dass in bestimmten Lagen der A- Städte wie beispielsweise München, Hamburg oder Berlin stark überhöhte Preise für Immobilien bezahlt wurden. Ob es auch zu einem Platzen einer solchen Blase kommt, ist von mehreren Faktoren abhängig, das Hauptbeispiel ist, dass Käufer schlicht nicht mehr dazu bereit sind, die teilweise aufgerufenen Mondpreise zu bezahlen. Ob dies psychologische Gründe oder tatsächliche Ursachen, also das Ansteigen von Finanzierungskosten und auch der Inflation, hat, spielt dabei keine Rolle. Platzt eine Immobilienblase, wie es etwa im Rahmen der Finanzkrise 2008 geschehen ist, geraten vermehrt Darlehensnehmer in Schieflage, können also ihre Darlehen nicht mehr bedienen. Die Verwertung der Immobiliensicherheiten ist die logische Schlussfolgerung, was wiederum dazu führen kann, dass das Immobilienangebot die Nachfrage übersteigen kann und Leerstand sowie Preisverfall das Ergebnis sind.</p>
</div>
<div class="column"></div>
<div class="column">
<p>&nbsp;</p>
</div>
</div>
</div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Notleidende Kredite und Möglichkeiten ihrer Abwicklung: Abwicklungsanstalten</title>
		<link>https://janine-hardi.com/notleidende-kredite-und-moeglichkeiten-ihrer-abwicklung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Hardi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Feb 2021 08:31:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[NPL]]></category>
		<category><![CDATA[Pandemie]]></category>
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					<description><![CDATA[Notleidend werden Kredite dann, wenn sie seitens des Darlehensnehmers nicht mehr bedient werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um Immobilienkredite, Überziehungskredite oder Kreditkartenkredite handelt. Je nach vertraglicher Ausgestaltung gibt es bei Zahlungsschwierigkeiten eine Schonfrist für den Darlehensnehmer- es besteht zum Beispiel oftmals die Möglichkeit der Stundung, wenn es sich um einen nur vorübergehenden [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Notleidend werden Kredite dann, wenn sie seitens des Darlehensnehmers nicht mehr bedient werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um Immobilienkredite, Überziehungskredite oder Kreditkartenkredite handelt. Je nach vertraglicher Ausgestaltung gibt es bei Zahlungsschwierigkeiten eine Schonfrist für den Darlehensnehmer- es besteht zum Beispiel oftmals die Möglichkeit der Stundung, wenn es sich um einen nur vorübergehenden finanziellen Engpass handelt und davon auszugehen ist, dass es zu einer Erholung kommen wird. Bei größeren Finanzierungen, an denen (auch) der Darlehensgeber festhalten will (oder muss),  besteht auch die Möglichkeit einer Restrukturierung, das heißt &#8222;Anpassung nach unten&#8220; was die Ratenhöhe, bestimmte vereinbarte Zielerreichungen (sogenannte Covenants) oder die Bonität des Darlehensnehmers angeht. Hilft alles nichts und wird das Darlehen vom Darlehensgeber als final weitgehend uneinbringlich bewertet, wird es gekündigt und rutscht in die sogenannte Abwicklung.</p>
<p>Die Art des Darlehens, die Situation des Darlehensgebers, aber auch das wirtschaftliche Gesamtumfeld entscheiden darüber, wie und vor allem wo das Darlehen im Nachgang abgewickelt wird. Dabei stehen dem Darlehensgeber grundsätzlich drei unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Die In-House- Abwicklung durch die eigene Workout-/Abwicklungseinheit der Bank, 2. die Abwicklung durch einen Servicer, wobei hierbei sowohl die Möglichkeit besteht, dass der Darlehensgeber selbst Gläubiger bleibt als auch, dass er das Darlehen an einen anderen Gläubiger verkauft oder 3. die Abwicklung über eine Abwicklungsanstalt, eine sogenannte Bad Bank.</p>
<p>Der nachfolgende Artikel beschäftigt sich mit der Abwicklung durch eine Abwicklungsanstalt.</p>
<h2>Die deutschen Abwicklungsanstalten</h2>
<h3>Gesetzliche Grundlagen</h3>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Auf Basis des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Finanzmarktstabiliserungsbeschleunigungsgesetzes konnte die Bundesrepublik die Finanzkrise u.a. durch die Errichtung von Abwicklungsanstalten gut abfedern. Die beiden Gesetze geben Kreditinstituten und Unternehmen des Finanzsektors die Möglichkeit, ihre Bilanzen kurzfristig von Abbaupositionen zu bereinigen. Die gesetzlichen Vorschriften erlauben es den Unternehmen somit, Risikopositionen und nichtstrategienotwendige Geschäftsbereiche auf in der Rechtsform einer für das jeweilige Institut errichteten Abwicklungsanstalt zu übertragen. Für die WestLB wurde auf dieser Basis die<strong> Erste Abwicklungsanstalt</strong> (&#8222;EAA&#8220; mit Sitz und Düsseldorf) und für die HypoRealEstate die <strong>FMS Wertmanagement</strong> (&#8222;FMS-WM&#8220; mit Sitz in München) gegründet.</p>
</div>
</div>
</div>
</div>
<h3>Die Mär von der Bad Bank</h3>
<p>Spätestens seit der Veröffentlichung der ZDF- Serie &#8222;Bad Banks&#8220; passt der Name &#8222;Bad Bank&#8220; nicht mehr zu den Abwicklungsanstalten, die in Deutschland im Nachgang der Finanzkrise gegründet wurden.  Das mit der Bezeichnung &#8222;Bad Bank&#8220; verbundene negative Konnotat passt einfach nicht zum Geschäftszweck und Abwicklungsauftrag der Abwicklungsanstalt als solcher und kann sich allenfalls auf das schlechte, sprich, notleidende, Geschäft beziehen, das von ihr übernommen und bestmöglich abgewickelt wird. Am Ende handelt es sich aus Sicht des Staates und des deutschen Steuerzahlers sowohl bei  EAA als auch der FMS-WM um alles, aber nicht um Bad Banks im Wortsinne- beide Unternehmen sind noch nicht einmal Banken. Davon abgesehen: Von der Insolvenz der Investmentbank &#8222;Lehman Brothers&#8220; in helle Aufregung versetzt, tat Deutschland mit Blick auf die erreichten Zahlen gut daran, die beiden in der Finanzkrise in Schieflage geratenen Banken HypoRealEstate und WestLB staatlich zu stützen und sie auch durch staatliche Abwicklungsanstalten abwickeln zu lassen.</p>
<h3>Die Erste Abwicklungsanstalt</h3>
<h4>Gründung und Auftrag</h4>
<p>Als Eilgesetz im Oktober 2008 verabschiedet, ermöglichte das sogenannte &#8222;Finanzmarktstabiliserungsgesetz&#8220; die Übertragung von &#8222;toxischen oder nichtstrategischen&#8220; Wertpapieren auf eine Abwicklungsanstalt. Hiervon wurde bereits Ende 2009 seitens der WestLB Gebrauch gemacht und im Nachgang ein Portfolio mit einem Volumen von ca. 77 Mrd. EURO an &#8222;Die Erste Abwicklungsanstalt&#8220; übertragen. Rechtsform<span style="color: #000000;"> der EAA ist die teilrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts. Als solche ist sie der  Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), die u.a. zur Verwaltung der bundeseigenen Beteiligungen im Jahre 2008 gegründet wurde, unterstellt. Dabei setzt sich die Trägerschaft der EAA zusammen aus dem Land Nordrhein Westfalen sowie einigen Sparkassenverbänden. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">In § 2 ihres Status steht zum Geschäftszweck der EAA:</span></p>
<blockquote><p><em><span style="color: #000000;">&#8222;Der Abwicklungsanstalt obliegt die Aufgabe, von der WestLB AG, seit dem 02. Juli 2012 firmierend als Portigon AG firmierend (Portigon), und/oder ihren in- oder ausländischen Tochterunternehmen (zusammen die Portigon-Gruppe)  zum Zwecke ihrer Stabilisierung und der Stabilisierung des Finanzmarktes Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche (übernommenes Vermögen) zu übernehmen und diese verlustminimierend abzuwickeln.&#8220;</span></em></p></blockquote>
<h4>Erfolge</h4>
<p>Die EAA hat nach eigenen Angaben inzwischen deutlich mehr als vier Fünftel der übernommenen Positionen erfolgreich abgebaut. Dabei schrieb sie seit 2012 in jedem Geschäftsjahr schwarze Zahlen.</p>
<h4>Die Zukunft der EAA</h4>
<p>Als selbst gesetztes Ziel sieht die EAA auch in Zukunft die Möglichkeit, ihre Kompetenzen gewinnbringend einzusetzen und beschreibt ihren eigenen Weg auf ihrer Website so:</p>
<blockquote><p>&#8222;Von der Bad Bank zur Good Bank&#8220;.</p></blockquote>
<p>Es wird spannend werden, ob und in welchem Umfang die EAA gegebenenfalls im Nachgang der Coronapandemie als Abwicklungsanstalt zum Einsatz kommt.</p>
<h3>Die FMS Wertmanagement</h3>
<h4>Gründung und Auftrag</h4>
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<p>Etwas später als die EAA wurde die FMS-WM im Jahre 2010  gegründet. Sie ist aufgesetzt als bundeseigene Abwicklungsanstalt- das bedeutet, dass Träger und hundertprozentiger Eigentümer der FMS-WM der Soffin (Finanzmarktstabilisierungsfonds) ist, der von der Bundesrepublik Deutschland- Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) verwaltet wird. Hierdurch erklärt sich auch der Name der &#8222;FMS-WM&#8220;- das &#8222;FMS&#8220; steht für &#8222;Finanzmarktstabilisierung&#8220;, das &#8222;WM&#8220; für &#8222;Wertmanagement&#8220;. Aufgesetzt ist die FMS-WM als Anstalt öffentlichen Rechts. Der Nominalwert des von der HRE übernommenen Vermögens betrug zum Übertragungszeitpunkt EUR 175,7 Mrd.</p>
<p>In § 2 ihres Status steht zum Geschäftszweck der FMS-WM:</p>
<blockquote><p><em>&#8222;Der Abwicklungsanstalt obliegt die Aufgabe, von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE- Gruppe und der Stabilisierung des Finanzmarktes Risikopositionen und nichtstrategienotwendige Geschäftsbereiche (übernommenes Vermögen) zu übernehmen und gewinnorientiert zu verwerten und abzuwickeln.&#8220;</em></p></blockquote>
<h4>Erfolge</h4>
<p>Seit Oktober 2010 konnte die FMS-WM das von der HRE-Gruppe übernommene Portfolio auf einen Nominalwert von EUR 69,3 Mrd. per Ende 2019 reduzieren. Ganze Portfoliosegmente konnten abgebaut werden, so insbesondere das Commercial Real Estate Portfolio, das bei Übernahme im Jahr 2010 mit 3.512 Einzelengagements fast die Hälfte aller übernommenen Positionen des Gesamtportfolios ausmachte.</p>
<h4>Die Zukunft der FMS-WM</h4>
<p>Die FMS-WM hält an ihrem Abwicklungsauftrag &#8222;Abbau des von der HRE übernommenen Portfolios&#8220; fest und gibt keinen Ausblick auf eine eigene Zukunft außerhalb dieses Geschäftszwecks.</p>
<h3>Der Erfolg der Abwicklungsanstalten</h3>
<p>Entgegen vieler Unkenrufe gleich zu Beginn des Set-Ups der deutschen Abwicklungsanstalten, gestaltete sich das vergangene Jahrzehnt, während dem die beiden Anstalten ihrem Geschäftszweck folgend einen erheblichen Teil der von ihnen übernommenen Positionen abgewickelt haben, als außerordentlich erfolgreich. Als Novum waren diese Unkenrufe sicherlich nicht unberechtigt und der Unsicherheit geschuldet, die um dieses neue Geschäftsmodell, das ausschließlich aus Steuergeldern finanziert wurde, kreiste. Und auch, wenn der Markt für die EAA und FMS-WM positiv &#8222;gelaufen sein&#8220; mag, sprich, die Abwicklung von NPL-Portfolien in den letzten 10 Jahren aufgrund eines ausgezeichneten Marktumfelds nicht gerade schwierig war: die beiden Projekte können durchaus als Erfolgsstory gewertet werden.</p>
<h4>Refinanzierung und der Faktor &#8222;Zeit&#8220;</h4>
<p>Der Erfolg beruht ein Stück weit auf der Natur der Sache, wenn es sich bei einer Unternehmung um einen Staatsbetrieb handelt: die beiden Hauptvorteile von Abwicklungsanstalten sind 1. eine enorm gute und damit günstige Refinanzierung und 2. die Tatsache, dass Zeit eine eher untergeordnete Rolle bei der Abwicklung spielt. Bedürfen etwa Fonds, die sich um die Abwicklung von NPL Portfolien mühen, innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums eines nicht unerheblichen Returns, können Abwicklungsanstalten auf ein solides Rating- im Falle der FMS-WM: das bundeseigene AAA- und damit eine ausgezeichnete Refinanzierung setzen und haben deshalb auch keinen (finanziellen) Druck, etwaige Notverkäufe von Positionen durchführen zu müssen. Zeiten geringerer Nachfrage können deshalb abgewartet werden- dies sicherlich nicht endlos, der entstehende Druck ist aber eher politischer Natur und stellt sich bei genauerer Betrachtung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten meist als unnötig dar. Downsides können in vielen Portfolioteilen verhindert werden, wenn bestimmte Entwicklungen schlicht abgewartet werden können, ohne dass Refinanzierung oder das Gesamtportfolio hierdurch in Mitleidenschaft gezogen werden.</p>
<p>Weiterer Vorteil als Marktteilnehmer: Für den Ausgleich von bei der Abwicklung entstehenden Verlusten gilt eine unbegrenzte Nachschusspflicht des Finanzmarktstabilisierungsfonds FMS bzw. SoFFin gemäß § 8a des Gesetzes zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Stabilisierungsfondsgesetz &#8211; StFG).</p>
<h4>Alternative: Insolvenz der Banken</h4>
<p>Unabhängig von den oben genannten Aspekten stellte aber auch die Frage um das Drohszenario, was im Falle einer Insolvenz von WestLB und HRE- vor allem mit Blick auf die Katastrophe, die durch die Insolvenz von Lehman herauf beschworen wurde- wohl geschehen wäre, einen Hauptaspekt für die Wahl der Abwicklung über die beiden Anstalten dar.</p>
<p>Niemand wird je beurteilen können, welche Variante die bessere gewesen wäre: die Hinnahme der Insolvenz beider Banken oder deren staatliche Übernahme. Alle Voraussagen und hypothetischen Proberechnungen aber deuteten darauf hin, dass letztere für den Steuerzahler sinnvoller sei. Und die finale Schlussrechnung kann Stand heute auch noch nicht erstellt werden- denn obwohl insbesondere der FMS-WM ursprünglich ein politisch gewünschter Abwicklungshorizont von zehn Jahren eingeräumt worden war, ist sie Stand heute noch nicht am Ende ihrer Aufgabe angelangt.</p>
<h4>Erhalt von Know-How durch die Übernahme der Belegschaft</h4>
<p>Die Übernahme der ursprünglichen Belegschaft, die sich vor der Verstaatlichung um die übernommenen Portfolios gekümmert hatten, birgt für Abwicklungsanstalten Vor- und Nachteile. Nachteil, weil die Vorbehalte in der Belegschaft solcher &#8222;Servicer&#8220;, wenn plötzlich alles anders ist und man sich gegebenenfalls was das Management der einzelnen Kreditengagements und Positionen angeht, missverstanden, in jedem Fall aber überwacht fühlt, absolut menschlich sind. Ausgezeichnete Bankmitarbeiter, die seit vielen Jahren ziemlich erfolgreich für HRE und WestLB tätig waren, wurden plötzlich in neue Gesellschaften &#8222;übernommen&#8220;, die sie sich weder ausgesucht hatten, noch deren Muttergesellschaften sie sich zur Rechenschaft verpflichtet fühlten. Das barg für beide Anstalten eine enorme Reibung, die möglicherweise im Vorfeld in Teilen unterschätzt wurde.</p>
<p>Gleichzeitig übernahmen nicht völlig Fremde ein neues Portfolio, sondern die neuen Mitarbeiter der FMS-WM und EAA konnten sich bestenfalls auf Leute verlassen, die viele Deals teilweise seit Jahren begleiteten.   Das bot auch immense Vorteile, vor allem in großen Konsortien, in denen viele übernommene Mitarbeiter eine vielfach seit Jahren etablierte Stellung hatten.</p>
<h4>Alternativlos oder phantasielos?</h4>
<p>Ein ganz wesentlicher Aspekt, der bei der Frage, ob die Errichtung von Bad Banks in Deutschland gut oder schlecht, günstig oder teuer, sinnvoll oder sinnlos war, ist die Frage der Alternativen. Ich bezweifle, dass man die beiden Portfolien der WestLB und der HRE sinnvoll und damit zu einem guten Preis, hätte anderweitig abwickeln können. Gerade der Vorwurf, der immer wieder laut wurde, weil in den Jahren 2003 und 2004 amerikanische Finanzinvestoren NPL-Portfolien in Deutschland gekauft hatten, die sie dann sehr erfolgreich und mit hohem Mehrwert abwickelten- und zwar am deutschen Fiskus unter steuerlichen Aspekten weitgehend vorbei- wog auch bei der Entscheidung wie und ob HRE und WestLB staatlich gerettet werden sollten, schwer. Politisch gesehen war die Etablierung der gesetzlichen Grundlagen zur Gründung von Abwicklungsanstalten, die nur dem Zweck der Abwicklung der ihnen übertragenen Portfolien dient, meiner Meinung nach tatsächlich alternativlos- vor allem mit Blick auf die Tatsache, dass die politischen Entscheider auch unter massivem Zeitdruck standen. Zu Recht ging man aufgrund der riesigen Portfolien, die in Deutschland an die beiden Abwicklungsanstalten übertragen wurden, von einer Systemrelevanz dergestalt aus, dass ein Scheitern der Abwicklung nicht nur zu enorm großem wirtschaftlichen Schaden geführt, sondern die weltweite Finanzkrise aller Wahrscheinlichkeit noch wesentlich verschlimmert hätte. Dass man hierfür alle Fäden in der Hand behalten wollte, halte ich rückblickend für klug und vorausschauend.</p>
<h3>Abwicklungsanstalten in anderen Ländern</h3>
<p>Die NPL-Quote in der EU sank in den vergangenen Jahren kontinuierlich.</p>
<p><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-1905" src="https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2021/02/npl-ratio-eu-bad-banks-janine-hardi.jpg" alt="npl-ratio-eu-bad-banks-janine-hardi" width="1510" height="1133" srcset="https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2021/02/npl-ratio-eu-bad-banks-janine-hardi.jpg 1510w, https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2021/02/npl-ratio-eu-bad-banks-janine-hardi-600x450.jpg 600w, https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2021/02/npl-ratio-eu-bad-banks-janine-hardi-640x480.jpg 640w, https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2021/02/npl-ratio-eu-bad-banks-janine-hardi-1280x960.jpg 1280w, https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2021/02/npl-ratio-eu-bad-banks-janine-hardi-768x576.jpg 768w, https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2021/02/npl-ratio-eu-bad-banks-janine-hardi-320x240.jpg 320w" sizes="(max-width: 1510px) 100vw, 1510px" /></p>
<p>Einen nicht unwesentlichen Beitrag hierzu dürften die europäischen Abwicklungsanstalten dazu geleistet haben. Beispielhaft seien hier drei erwähnt:</p>
<h4>NAMA (Irland)</h4>
<p>In Deutschland bekannt geworden ist u.a. die irische &#8222;NAMA&#8220; (National Asset Management Agency), die 2009 gegründet wurde als eine von mehreren Initiativen der irischen Regierung zur Bewältigung der Finanzkrise. Hauptaufgabe der NAMA war es dabei, die Eventualverbindlichkeiten des irischen Staates über ca. € 30 Mrd. zu reduzieren.</p>
<p>Ihre Aufgabe beschreibt die NAMA selbst auf ihrer Website wie folgt:</p>
<blockquote><p><em>&#8222;Die NAMA ist insofern eine ungewöhnliche Körperschaft, als dass sie mit einer sehr großen Bilanz begann und die Aufgabe erhielt, diese Bilanz auf Null zu reduzieren, sobald dies wirtschaftlich machbar ist. Sie muss mindestens alle Ausgaben, die sie für die Beschaffung von Krediten, für die Bereitstellung von Betriebskapital und für ihre eigenen Kosten getätigt hat, wieder hereinholen. Dabei wird sie alle Schulden ihrer Schuldner so weit wie möglich eintreiben.&#8220;</em></p></blockquote>
<h4>HETA ASSET RESOLUTION AG (Österreich)</h4>
<p>Bei der HETA handelt es sich um eine im Eigentum der Republik Österreich stehende Abbaugesellschaft, die im September 2013 im Nachgang zu einem seitens der EU-Kommission genehmigten Plan zur geordneten Abwicklung der Bank Hypo Alpe Adria, gegründet wurde. Basis der Gründung der HETA war das im Juli 2014 vom österreichischen Nationalrat beschlossene Hypo-Sondergesetz. Besonders traurige Berühmtheit erlangte die österreichische Hypo Alpe Adria in Deutschland vor allem deshalb, weil auch der deutsche Staat über Positionen, die in der FMS-WM gehalten wurden, durch die Probleme der Bank in Mitleidenschaft gezogen wurde.</p>
<p>Das Ziel der HETA ist in § 3 des Bundesgesetzes zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA) wie folgt formuliert:</p>
<blockquote><p><em>&#8222;Der Abbaueinheit obliegt die Aufgabe, ihre Vermögenswerte mit dem Ziel zu verwalten, eine geordnete, aktive und bestmögliche Verwertung sicherzustellen.&#8220;</em></p></blockquote>
<p>Die Bilanzsumme der HETA betrug zum 31.12.2019 noch EUR 1,7 Mrd.</p>
<h4>SAREB (Spanien)</h4>
<p>Die Sareb wurde im November 2012 gegründet, um bei der Sanierung des spanischen Finanzsektors und insbesondere den spanischen Banken zu helfen, die aufgrund ihres Schwerpunkts im Immobiliensektor in Schieflage geraten waren. Übertragen wurden ca. 200.000 Einzelengagements mit einem Wert von € 50,8 Mrd.  Das Memorandum of Understanding (MoU), das die spanische Regierung im Juli 2012 mit ihren europäischen Partnern unterzeichnete, legte die Gründung von Sareb als eine der Bedingungen für den Erhalt von Finanzhilfen der EU fest. Die Vereinbarung sah vor, dass ein Unternehmen gegründet werden musste, das die von den notleidenden Banken übertragenen Immobilienwerte verwaltet, um deren Risikoniveau zu senken und eine geordnete Veräußerung der notleidenden Vermögenswerte durchzuführen. Die Mehrheit des Aktienkapitals befindet sich in Privatbesitz (55%), während 45% in den Händen des FROB &#8211; Fondo de Reestructuración Ordenada Bancaria (Fonds für geordnete Bankenrestrukturierung) sind. Als Abwicklungshorizont sind 15 Jahre vorgesehen.</p>
<p>Ihre Mission beschreibt die SAREB auf ihrer Website wie folgt:</p>
<blockquote><p>Die Aufgabe von Sareb ist es, Vermögenswerte über 15 Jahre zu veräußern und ihren Wert zu optimieren. Sareb ist ein Schlüsselinstrument in der spanischen Bankensanierung. Sie verpflichtet sich, die erhaltenen Finanz- und Immobilienanlagen innerhalb der festgelegten Frist zu verkaufen und die Rückzahlung der vom spanischen Staat garantierten Schulden zu erfüllen. Die Sareb muss ihre Lebensfähigkeit als Unternehmen sicherstellen, um die Verpflichtungen gegenüber den Aktionären, den Investoren und der Gesellschaft zu erfüllen.</p></blockquote>
<h2>Fazit</h2>
<p>Der Erfolg der Bad Banks variiert von Land zu Land, so wie sich auch die Märkte voneinander unterscheiden. Dennoch gibt es viele Parallelen, die in der Studie &#8222;What makes a good Bad Bank&#8220; im Jahre 2016 recht anschaulich zusammengetragen wurden. Zu finden ist die Studie hier: <a href="https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/dp036_en.pdf" target="_blank" rel="noopener">https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/dp036_en.pdf</a></p>
<p>Besonders bemerkenswert ist die Erkenntnis zu den Faktoren, die gegeben sein müssen, um von einer erfolgreichen Bad Bank auszugehen.</p>
<p>Zusammengefasst sind das die folgenden:</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-1907" src="https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2021/02/bad-bankgs-erfolgsfaktoren-amc-janine-hardi.jpg" alt="bad-banks-erfolgsfaktoren-amc-janine-hardi" width="1510" height="1133" srcset="https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2021/02/bad-bankgs-erfolgsfaktoren-amc-janine-hardi.jpg 1510w, https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2021/02/bad-bankgs-erfolgsfaktoren-amc-janine-hardi-600x450.jpg 600w, https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2021/02/bad-bankgs-erfolgsfaktoren-amc-janine-hardi-640x480.jpg 640w, https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2021/02/bad-bankgs-erfolgsfaktoren-amc-janine-hardi-1280x960.jpg 1280w, https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2021/02/bad-bankgs-erfolgsfaktoren-amc-janine-hardi-768x576.jpg 768w, https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2021/02/bad-bankgs-erfolgsfaktoren-amc-janine-hardi-320x240.jpg 320w" sizes="auto, (max-width: 1510px) 100vw, 1510px" /></p>
<p>Gelänge es also, auch zukünftig die gesetzlichen Instrumente so zu nutzen, dass Portfolien oder auch ganze Bankteile, die sich nicht anderweitig für die Platzierung am NPL-Markt eignen in Abwicklungsanstalten abarbeiten zu lassen, könnte man all die Vorteile optimal nutzen.</p>
<p>Abwicklungsanstalten bieten für komplexe, große, heterogene und systemrelevante Portfolien eine außerordentlich gute Möglichkeit der Abwicklung und ergänzen den Bereich der NPL-Welt perfekt. Sie ermöglichen die nötige Flexibilität, um auf komplexe Situationen, wie sie eventuell im Nachgang der Coronapandemie im NPL-Markt zu erwarten sind, optimal reagieren zu können.</p>
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		<title>Corona-Krisenreaktion: Notleidende Kredite abbauen, damit die Banken private Haushalte und Unternehmen in der EU unterstützen können</title>
		<link>https://janine-hardi.com/corona-krisenreaktion-notleidende-kredite-abbauen-damit-die-banken-private-haushalte-und-unternehmen-in-der-eu-unterstuetzen-koennen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Hardi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Dec 2020 14:43:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[NPL]]></category>
		<category><![CDATA[Pandemie]]></category>
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					<description><![CDATA[Ob sich die Coronapandemie in der Europäischen Union und damit auch in Deutschland zu einer Wirtschaftskrise auswächst, hängt nicht unwesentlich davon ab, wie solide sich die europäischen Banken während, aber auch nach der Pandemie mit Blick auf ihre NPL-Quote aufstellen können. Bedeutung der Banken Die Bedeutung der Banken für die Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ob sich die Coronapandemie in der Europäischen Union und damit auch in Deutschland zu einer Wirtschaftskrise auswächst, hängt nicht unwesentlich davon ab, wie solide sich die europäischen Banken während, aber auch nach der Pandemie mit Blick auf ihre NPL-Quote aufstellen können.</p>
<h2>Bedeutung der Banken</h2>
<p>Die Bedeutung der Banken für die Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie liegt an der Vergabe von Krediten. Banken können nicht endlos viele Kredite vergeben, da sie aufgrund der nationalen, aber auch europäischen Regulatorik sicherstellen müssen, dass sich ihre Geldvergabe nicht nur bestimmten Risikoabwägungsfaktoren unterwirft, sondern auch innerhalb bestimmter Grenzen liegt. Wie weit diese Grenzen gesteckt sind, ist abhängig davon, wie risikobehaftet das Geschäft der Banken letztlich ist. Laienhaft ausgedrückt: Ist eine Bank also vollgestopft mit schlecht bewerteten Krediten, die ein hohes Ausfallrisiko haben, ist nicht viel Platz für die Neuvergabe von Krediten. Diese ist aber zur Erholung der Wirtschaft wesentlich- das ist keine Eigenheit der Coronakrise, sondern war schon immer so.</p>
<p>Hierzu äußerte sich Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis am 16.12.2020 wie folgt: <em>„Die Erfahrung zeigt, dass notleidende Kredite frühzeitig und entschlossen angegangen werden müssen, wenn wir wollen, dass die Banken Unternehmen und private Haushalte auch weiterhin unterstützen. Aus diesem Grund werden wir nun präventiv und koordinierend tätig. Die heute vorgelegte Strategie wird helfen, die Bankbilanzen von diesen Krediten zu befreien, den Kreditfluss aufrechtzuerhalten und so in Europa zu einer zügigen und nachhaltigen Erholung beizutragen.“</em></p>
<h2>Überlegungen der EU-Kommission vom 16.12.2020</h2>
<p>Bereits seit längerem wird die Frage des Auffangens von steigenden NPL-Quoten bei den europäischen Banken seitens der Kommission diskutiert. Am 16.12.2020 wurden im Nachgang zu den bereits erfolgten Gesprächen vier Eckpunkte formuliert, die dazu beitragen sollen, die NPL-Quote erst gar nicht ansteigen zu lassen, sie aber zumindest möglichst effektiv wieder abbauen zu können.</p>
<h3><strong>1. Weiterentwicklung der Sekundärmärkte für notleidende Aktiva</strong></h3>
<p>Der Sekundärmarkt für notleidende Kredite betrifft den Darlehensverkauf in Form einzelner Darlehen, aber auch ganzer Portfolien auf externe Dienstleister. Der Verkauf bedeutet für die Banken eine Entlastung ihrer Bilanz. Großes Thema in der Vergangenheit war in diesem Zusammenhang der Schutz der betreffenden Kreditnehmer. Diese hatten sich ursprünglich dazu entschieden, mit einer ganz bestimmten Bank einen Darlehensvertrag abzuschließen. Die Entscheidung der Bank, das Darlehen zu einem späteren Zeitpunkt zu verkaufen, war bei der Anbahnung und beim Abschluss des Kreditvertrages meist kein Thema. Nach dem Darlehensverkauf sahen sich plötzlich viele Darlehensnehmer einem Vertragspartner gegenüber, den sie sich vormals nicht ausgesucht hatten und der bisweilen noch nicht einmal über eine Banklizenz verfügte. Besonders, wenn es sich bei den Darlehensnehmern um Verbraucher handelte, stießen Darlehenskäufer und auch Darlehensverkäufer oft an die Grenzen des Machbaren- dies vor allem eher aus moralischen Gründen. Dabei bedeutet der Verkauf einer notleidend gewordenen Verbindlichkeit in der Regel für den Darlehensnehmer gar keine sonderliche Veränderung. Denn auch die Servicer, die als Käufer der Darlehensverbindlichkeiten auftreten, sind natürlich grundsätzlich an die Maßgaben des vormals abgeschlossenen Darlehensvertrages gebunden.  Dennoch sind eine erhöhte Markttransparenz, aber auch die Vereinheitlichung von Regeln zur Übertragung von NPLs  dazu geeignet, den Markt insgesamt aufzubrechen und damit für alle Beteiligte und auch im Sinne des Schuldnerschutzes wünschenswert. Derzeit befindet sich ein Vorschlag der Kommission hierzu im Europäischen Parlament und Rat.</p>
<h3>2. <strong>Reform der EU-Vorschriften zu Unternehmensinsolvenzen und Schuldenbeitreibung</strong></h3>
<p>Insolvenzrecht ist nationales Recht, das sich in den EU-Ländern teilweise stark voneinander unterscheidet. Klassisches Beispiel ist die Insolvenzverschleppung und dabei insbesondere die Insolvenzantragspflicht. Die Verletzung letztere stellt nach deutschem Recht einen Straftatbestand dar, in anderen Ländern ist dies nicht der Fall. Die EU-weite Vereinheitlichung dieser Regeln erhöht die Rechtssicherheit. Auch die sich teilweise stark voneinander unterscheidenden Umsetzungszeiträume von EU-weit in nationales Recht umzusetzende Regelungen bei den einzelnen Ländern führt teilweise dazu, dass die Unsicherheit im Rechtsverkehr wächst. Auch innerhalb der EU kommt es teilweise zu erheblichen Verzögerungen. So liegt zum Beispiel ein Legislativvorschlag zur beschleunigten außergerichtlichen Realisierung von Sicherheiten bereits seit 2018 vor, der seitens des Europäischen Parlaments und Rates noch nicht verabschiedet wurde. Es ist wünschenswert, wenn derartige Vorhaben mit Blick auf die Pandemie zeitnah angegangen werden.</p>
<h3>3. <strong>Förderung von Einrichtung und EU-weiter Zusammenarbeit nationaler Vermögensverwaltungsgesellschaften</strong></h3>
<p>Eine Variante der Entlastung von Banken ist die Etablierung von Vermögensverwaltungsgesellschaften, die staatlicher Natur sind und auf die wegen  ihrer NPL-Quote in Bedrängnis geratene Bankhäuser ihre notleidenden Kredite übertragen können. Mit derartigen Abwicklungsanstalten gibt es in vielen EU-Staaten außerordentlich gute Erfahrungen. Die Idee, die nationalen Gesellschaften miteinander zu verknüpfen und somit einen gegebenenfalls sinnstiftenden Austausch zu ermöglichen, stellt eine ausgezeichnete Möglichkeit dar, um Banken mit erhöhter NPL-Quote zu entlasten. Wichtig in diesem Zusammenhang ist meines Erachtens, dass auch hier positiv auf derartige Auslagerungsprozesse geblickt wird. In der Vergangenheit wurden Modelle dieser Art im Nachgang zur Finanzkrise oft nur mit Blick auf die Abwendung der Insolvenz von Bankhäusern etabliert. Diese (negative) Konnotation muss sicherlich beseitigt werden, wenn Banken von dieser Möglichkeit freiwillig Gebrauch machen sollen. Ein guter Aspekt ist hierbei die Vereinheitlichung von Regelungen, Schuldnerschutz und durchaus auch der internationale Austausch.</p>
<h3>4. Vorsorgliche Maßnahmen</h3>
<p>Die Coronapandemie führte weltweit zu einem wirtschaftlichen, aber auch gesellschaftlichen Stillstand, der sich in weiten Teilen auch negativ auf den Finanzsektor auswirken kann. Daher wurde seitens der EU Kommission explizit erwähnt, dass im Rahmen der EU-Richtlinie zur Bankensanierung und &#8211; Abwicklung und im Rahmen der Vorschriften für staatliche Beihilfen vorsorgliche öffentliche Unterstützungsmaßnahmen als zulässig erachtet werden.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Die am 16.12.2020 erstellte Strategie der Europäischen Kommission ist ein weiterer Schritt, um die Folgen der Coronapandemie EU-weit möglichst einheitlich und nachhaltig mit Blick auf eine potentiell steigende NPL Quote bei europäischen Banken abzufedern. Auch, wenn derzeit noch keine akute Gefahr- insbesondere bei deutschen Banken- ersichtlich ist, ist die regelmäßige Befassung der Kommission mit diesem Thema erfreulich und sachgerecht und dient bei entsprechender Umsetzung der vorgeschlagenen Eckpunkte sicherlich auch dem verfolgten Zweck.</p>
<p>Die gesellschaftliche Beschäftigung mit dem Thema &#8222;Non Performing Loans&#8220; (NPLs) erscheint mir in diesem Zusammenhang noch nicht ausreichend gediehen- sie ist aber m. E. gerade notwendig, um einen ehrlichen und neutralen Umgang mit notleidenden Krediten und den mit ihnen verbundenen Geschäftsideen auch in der Öffentlichkeit zu gewährleisten, der vor allem nicht mit einem negativen Konotat verknüpft ist.</p>
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