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	<title>Coronavirus &#8211; Janine Hardi</title>
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	<description>Rechtsanwältin</description>
	<lastBuildDate>Mon, 02 Jun 2025 10:36:48 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Non Performing Loans in Zeiten der Corona Pandemie</title>
		<link>https://janine-hardi.com/non-performing-loans-in-zeiten-der-corona-pandemie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Hardi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Aug 2022 20:57:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[NPL]]></category>
		<category><![CDATA[Pandemie]]></category>
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					<description><![CDATA[1.Die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Deutschland Wer hätte gedacht, dass wir nach gut zwei Jahren immer noch so intensiv über das Coronavirus und die hiervon ausgelöste Pandemie sprechen, die zum Jahresbeginn 2020 ihren Anfang nahm. Mittlerweile wissen bereits Kindergartenkinder, was AHA- Regeln sind, was es bedeutet, geboostert zu sein und dass die neueste Virusvariante Omikron [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2 class="s4">1.<span class="s2"><span class="bumpedFont15">Die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Deutschland</span></span></h2>
<p class="s4"><span class="s2"><span class="bumpedFont15">Wer h</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">tte gedacht, dass wir nach gut zwei Jahren immer noch so intensiv </span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ber das Coronavirus und die hiervon ausgel</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ö</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ste Pandemie sprechen, die zum Jahresbeginn 2020 ihren Anfang nahm. Mittlerweile wissen bereits Kindergartenkinder, was AHA- Regeln sind, was es bedeutet, geboostert zu sein und dass die neueste Virusvariante Omikron hei</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ß</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">t.</span></span></p>
<h3 class="s4"><span class="s2"><span class="bumpedFont15">1.1. Gesellschaftliche Auswirkung</span></span></h3>
<p class="s4"><span class="s2"><span class="bumpedFont15">Gesellschaftlich hat sich in den letzten beiden Jahren einiges ver</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ndert: digitales Lernen und Arbeiten, die Erforschung von Langzeitfolgen der Erkrankung selbst oder aufgrund von Social Distancing, aber auch die Etablierung von Homeoffice in Unternehmen (um nur einige wenige Faktoren zu nennen) f</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">hrten durchaus zu einem gesellschaftlichen Umbruch mit vielen Vor- aber auch Nachteilen.</span></span></p>
<h3 class="s4"><span class="s2"><span class="bumpedFont15">1.2. Wirtschaftliche Auswirkung</span></span></h3>
<p class="s4"><span class="s2"><span class="bumpedFont15">Die wirtschaftliche Auswirkung der Corona-Krise ist makro</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ö</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">konomisch sicher erst in einigen Jahren wirklich zu durchdringen, allerdings bereiten Nachrichten wie im Januar 2022, nach denen 160 Millionen Menschen weltweit zus</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">tzlich aufgrund der Pandemie in Armut gest</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">rzt sind, durchaus Sorge.</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15"> Au</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ß</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">erdem gibt es Branchen, die von der Krise profitierten wie etwa der Onlinehandel, es gibt aber auch solche, die massiv unter den Einschr</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">nkungen, die aufgrund der Pandemie notwendig wurden, leiden und deshalb existentiell bedroht sind.</span></span></p>
<p class="s4"><span class="s2"><span class="bumpedFont15">Die Betrachtung der Finanzbranche im Lichte der Pandemie erfolgte bereits in einem sehr fr</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">hen Stadium. Beeindruckt von den Auswirkungen der Finanzkrise des Jahres 2008 wurden in den vergangenen 24 Monaten immer wieder umfangreiche Analysen erstellt, die zu dem Ergebnis kommen, dass insbesondere der Bankensektor in Deutschland bislang recht stabil durch die Corona-Pandemie navigiert werden konnte. Sicherlich liegt dies an der robusten Ausgangslage deutscher Bankh</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">user, der eine relativ niedrige NPL- Quote sowie eine solide Eigenkapitalausstattung zugrunde liegt.</span></span></p>
<p class="s4"><span class="s2"><span class="bumpedFont15">Die Frage ist jedoch, ob dies sowohl unter dem Aspekt eines weiteren Andauerns der Pandemie als auch potentiellen Sp</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">tfolgen derselben auch so bleibt.</span></span></p>
<h3 class="s4"><span class="s2"><span class="bumpedFont15">1.3. Die Entwicklung der Bankenbranche in der Pandemie</span></span></h3>
<p class="s4"><span class="s2"><span class="bumpedFont15">Ein wesentlicher Treiber daf</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">r, ob die Banken einen eher positiven oder eher negativen Ausblick in die Zukunft haben, d</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">rfte die Frage der eigentlichen Dauer der Pandemie sein. Ging man Ende 2020 noch davon aus, dass man sp</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">testens im Herbst 2021 aufgrund einer bis dahin entwickelten wirksamen Impfung nahezu wieder im vorpandemischen Zustand angelangt sei, lehrt uns die aktuelle Entwicklung, dass es sich bei der Corona-Krise um eine l</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ngerfristige Thematik handelt. Damit einher geht der Fakt, dass staatliche Hilfen befristet finanzielle Engp</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">sse </span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">berbr</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">cken sollten, diese Hilfszahlungen nunmehr aber zumindest teilweise bereits ausgelaufen sind und sicherlich selbst bei einem weiteren Andauern der Krise nicht bis zum Ende der Pandemie durch den Staat leistbar sind.</span></span></p>
<p class="s4"><span class="s2"><span class="bumpedFont15">Kurioserweise gingen die Insolvenzquoten zu Beginn der Krise zur</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ck- durchaus ein Indiz daf</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">r, dass einige bereits angeschlagene Unternehmen versuchten, sich durch die Coronahilfsma</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ß</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">nahmen gesundzusto</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ß</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">en. Mit dem Andauern der Pandemie d</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">rfte dies nicht l</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">nger m</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ö</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">glich sein, was auch der aktuelle Anstieg der Insolvenzen zeigt: So wurde laut statistischem Bundesamt im Dezember 2021 eine Erh</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ö</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">hung der beantragten Regelinsolvenzverfahren von </span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">18,0</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15"> </span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">% gegen</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ber dem Vormonat</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15"> </span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">verzeichnet. Im Vergleich zum Oktober 2021 gab es im November 2021 sogar einen Anstieg um 43,8%.</span></span></p>
<p class="s4"><span class="s2"><span class="bumpedFont15">Dass es einen nicht unwesentlichen Zusammenhang zwischen der Insolvenzquote und dem Ausfall von Krediten gibt, ist allgemein bekannt und d</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">rfte die deutschen Banken durchaus alarmieren. Des Weiteren d</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">rften auch die Erleichterungen, die seitens der Bankenaufsicht f</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">r die H</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">user im Rahmen der Corona-Krise eingef</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">hrt wurden, </span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ber kurz oder lang wieder zur</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ckgenommen werden- als eines von vielen Beispielen sei an dieser Stelle die Erleichterung bei der Berechnung der Verschuldungsquote f</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">r Banken genannt. Diese l</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">uft Ende M</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">rz 2022 aus.</span></span></p>
<p class="s4"><span class="s2"><span class="bumpedFont15">Damit einhergehend d</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">rften auch die Sp</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">tfolgen der Pandemie mit Blick auf ein Aussch</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ö</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">pfen aller M</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ö</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">glichkeiten auf Seiten der Darlehensnehmer, was die Rettung der eigenen Existenz angeht, sein. Denn nicht nur der Fakt, dass einem Unternehmen nach dem Auslaufen der Staatshilfen finanziell gesehen die Puste ausgeht, spielt bei der perspektivischen Betrachtung eine Rolle, auch das Andauern von Ma</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ß</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">nahmen zur Eind</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">mmung der Pandemiefolgen sorgt daf</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">r, dass sich Unternehmen- beispielsweise aus dem Gastro- und Hotelgewerbe- wirtschaftlich kaum wieder erholen k</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ö</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">nnen. Hierf</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">r w</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ren Erleichterungen der Coronaschutzma</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ß</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">nahmen notwendig, die medizinisch und epidemiologisch bislang schlicht nicht angezeigt sind. Viele private Reserven sind mittlerweile aufgebraucht, was auch zuk</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">nftig daf</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">r sorgen wird, dass finanzielle Engp</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">sse nicht mehr durch Erspartes gedeckt werden k</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ö</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">nnen.</span></span></p>
<h2 class="s4"><span class="s2"><span class="bumpedFont15">2. Potentieller Anstieg von non performing loans in Deutschland</span></span></h2>
<p class="s4"><span class="s2"><span class="bumpedFont15">Es besteht aus den genannten Gr</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">nden die Gefahr, dass die NPL Quote in Deutschland zuk</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">nftig wieder ansteigen wird. Die Tatsache, dass dies in den vergangenen Monaten der Pandemie noch nicht geschehen ist, sollte nicht dar</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ber hinwegt</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">uschen, dass dieses Risiko besteht.</span></span></p>
<h3 class="s4"><span class="s2"><span class="bumpedFont15">2.1. Ma</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ß</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">nahmen bei einem Anstieg der NPL- Quote</span></span></h3>
<p class="s4"><span class="s2"><span class="bumpedFont15">Grunds</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">tzlich ist davon auszugehen, dass Banken aufgrund der im Nachgang der Finanzkrise etablierten erh</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ö</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">hten Regulatorik besser gewappnet mit der Corona-Krise umgehen k</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ö</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">nnen. Dennoch bedarf es des n</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ö</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">tigen Realismus beim Blick in die Kreditb</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">cher, um wirklich gut vorbereitet in die post-Corona-Phase eintreten zu k</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ö</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">nnen: Aufgrund der staatlichen Hilfen erscheint es derzeit bei Weitem schwieriger, den tats</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">chlichen Zustand von Kreditnehmern gut und umfassend zu beurteilen, als dies noch vor der Krise der Fall gewesen ist. Dass etwa das Baugewerbe ganz besonders unter dem Fakt leidet, dass Lieferketten unterbrochen oder bestimmte Materialien </span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">berhaupt nicht lieferbar sind, ist einleuchtend. Die Entscheidung, ob diese Probleme 1. die einzigen und 2. nur vor</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">bergehender Natur sind und 3. ob und wie das jeweilige Bau- Unternehmen auch ohne staatliche Unterst</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">tzung und trotz dieser Probleme leistungsf</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">hig bleibt, steht auf einem anderen Blatt. Es d</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">rfte zwingend notwendig sein, dass Banken an dieser Stelle viel Zeit investieren, um die notwendige Transparenz in die Gesch</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ftsbeziehung zu ihren Kreditnehmern zu bringen, die notwendig daf</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">r ist, die jeweilige Risikoposition abschlie</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ß</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">end zu bewerten.</span></span></p>
<p class="s4"><span class="s2"><span class="bumpedFont15">Weil es in den vergangenen Jahren immer weniger non performing loans in Deutschland gab, weil deren Abwicklung, Auslagerung oder ihr Verkauf erfolgreich vonstatten ging und die Nachwehen der Finanzkrise durchaus umf</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">nglich abgearbeitet wurden, d</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">rfte es in vielen Bankh</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">usern auch an Spezialisten fehlen, die sich um ggf. noch w</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">hrend oder nach der Krise entstehendes notleidendes Gesch</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ft k</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">mmern k</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ö</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">nnen.</span></span></p>
<p class="s4"><span class="s2"><span class="bumpedFont15">Des Weiteren k</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">mpfen viele Banken nach wie vor mit der mangelnden Digitalisierung ihres Gesch</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ftsmodells. Viele Defizite konnte die Krise in diesem Bereich aufdecken. Bis heute kann nicht jedes deutsche Kreditinstitut selbst</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ndig Analysen zu ge</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">nderten Faktoren wie etwa den Eintritt einer Krise wie die durch die Corona-Pandemie ausgel</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ö</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ste, fahren, maschinell verarbeiten und kurzfristige Handlungsempfehlungen hieraus ableiten. Grund hierf</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">r sind teilweise immer noch veraltete Datenverarbeitungsprogramme, die eine schlechte Qualit</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">t und verminderte Verarbeitungsf</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">higkeit der Daten zur Folge hat. Im europ</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ischen sowie dem Vergleich mit Nordamerika ist die Digitalisierung der deutschen Bankh</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">user definitiv noch ausbauf</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">hig.</span></span></p>
<p class="s4"><span class="s2"><span class="bumpedFont15">Im Nachgang zu der eingehenden Analyse von Kreditrisiken muss eine entsprechende Abschirmung der gefundenen Risikopositionen erfolgen. Wertberichtigungen auf Risikopositionen sind in den vergangenen beiden Jahren stark angestiegen.</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15"> Das spricht f</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">r eine sehr gute, weil vorsichtige Herangehensweise der Banken an potentielle Ausfallrisiken. Aber auch die Anpassungen der MaRisk zum Umgang mit NPLs und dabei insbesondere die 6. MaRisk-Novelle, die mit Rundschreiben der BaFin vom 16.08.2021 ver</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ö</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ffentlicht wurde und deren Umsetzung wird dazu f</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s2"><span class="bumpedFont15">hren, dass der Umgang mit potentiellen NPLs mehr Aufwand bei den Banken erfordert.</span></span></p>
<h2 class="s4"><span class="s2"><span class="bumpedFont15">3. Fazit</span></span></h2>
<p class="s4"><span class="s6"><span class="bumpedFont15">Auch, wenn die deutschen Banken im europ</span></span><span class="s6"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s6"><span class="bumpedFont15">ischen Vergleich im Bereich der NPL-Quoten (noch) sehr gut abschneiden: ein gesundes Ma</span></span><span class="s6"><span class="bumpedFont15">ß </span></span><span class="s6"><span class="bumpedFont15">an Achtsamkeit ist erforderlich, um weiterhin handlungsf</span></span><span class="s6"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s6"><span class="bumpedFont15">hig zu bleiben, denn: Wie hoch die Quote ausgefallener Kredite letztlich ist, spielt makro</span></span><span class="s6"><span class="bumpedFont15">ö</span></span><span class="s6"><span class="bumpedFont15">konomisch nur dann eine Rolle, wenn hierdurch die Kapazit</span></span><span class="s6"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s6"><span class="bumpedFont15">t bei der Kreditvergabe der Banken eingeschr</span></span><span class="s6"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s6"><span class="bumpedFont15">nkt ist. Und genau das kann keine Wirtschaft brauchen: Banken, die mit der Abarbeitung ihrer faulen Kredite besch</span></span><span class="s6"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s6"><span class="bumpedFont15">ftigt sind, Kapital, das hierf</span></span><span class="s6"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s6"><span class="bumpedFont15">r gebunden ist und deshalb die Wirtschaft ins Stocken ger</span></span><span class="s6"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s6"><span class="bumpedFont15">t, weil die Neukreditvergabe eingeschr</span></span><span class="s6"><span class="bumpedFont15">ä</span></span><span class="s6"><span class="bumpedFont15">nkt ist. Deshalb gilt wie in allen Lebensbereichen auch f</span></span><span class="s6"><span class="bumpedFont15">ü</span></span><span class="s6"><span class="bumpedFont15">r die Banken: aus der Not eine Tugend machen, Defizite beheben und mit einem optimistischen Blick in eine nachpandemische Zeit blicken, dann kann auch einer potentiellen NPL- Welle gut gewappnet begegnet werden.</span></span></p>
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		<item>
		<title>Die 6. MaRisk Novelle und ihre Auswirkung auf die Abwicklung notleidender Kredite</title>
		<link>https://janine-hardi.com/die-6-marisk-novelle-und-ihre-auswirkung-auf-die-abwicklung-notleidender-kredite/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Hardi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Aug 2021 15:20:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[NPL]]></category>
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					<description><![CDATA[Am  Montag, den 16.8.21 veröffentlichte die BaFin die aktualisierten Mindestanforderungen an das Risikomanagement. MaRisk Bedeutung Unter den MaRisk versteht man die &#8222;Mindestanforderungen an das Risikomanagement&#8220;. Hierbei handelt es sich um Anweisungen der Kreditverwaltung, die verbindlich für deutsche Kreditinstitute gelten und in Rundschreiben der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) veröffentlicht werden. Basis für die MaRisk ist der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am  Montag, den 16.8.21 veröffentlichte die BaFin die aktualisierten Mindestanforderungen an das Risikomanagement.</p>
<h1>MaRisk</h1>
<h2>Bedeutung</h2>
<p>Unter den MaRisk versteht man die &#8222;Mindestanforderungen an das Risikomanagement&#8220;. Hierbei handelt es sich um Anweisungen der Kreditverwaltung, die verbindlich für deutsche Kreditinstitute gelten und in Rundschreiben der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) veröffentlicht werden. Basis für die MaRisk ist der § 25a KWG, der eine entsprechende Verordnungsermächtigung enthält.</p>
<h2>Aufbau der MaRisk</h2>
<p>Die Rundschreiben der BaFin sind immer in einen allgemeinen Teil sowie einen besonderen Teil aufgebaut. Genannt werden diese Teile &#8222;Module&#8220; (Modul AT (= Allgemeiner Teil) und Modul BT (= Besonderer Teil)). Dabei umfasst der allgemeine Teil allgemein gültige Prinzipien, die das Risikomanagement, Organisationsrichtlinien, die notwendige Dokumentation für und von Kreditinstituten, aber auch Notfallpläne und Themen rund um das Personal betreffen. Ebenfalls enthalten sind die Regelungen, die das Outsourcing von Vorgängen in Kreditinstituten betreffen. Wie der Name bereits vermuten lässt, handelt es sich beim Besonderen Teil (Modul BT) um ganz konkrete Anforderungen, die seitens der BaFin an die Kreditinstitute gestellt werden. Alle relevanten Risikoarten finden hier Raum: Marktpreisrisiken, Adressatenausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken sowie alles, was die interne Revision der Kreditinstitute betrifft.</p>
<h2>Fachgremium MaRisk</h2>
<p>Das sogenannte Fachgremium MaRisk tagt regelmäßig, um etwaige Aktualisierungen zu diskutieren oder auch ganz konkreten, neuen Marktgegebenheiten gerecht zu werden. Das Gremium setzt sich aus einer Expertengruppe zusammen, die verschiedenen Verbänden und Institutionen angehören (z.B. der Bundesbank). Werden Anpassungen der MaRisk von diesem Gremium für notwendig erachtet, wird ein entsprechender Entscheidungsentwurf der BaFin vorgelegt, über den diese dann entscheidet. Setzt sich die Ansicht des Fachgremiums auch nach einer Überprüfung durch die BaFin durch, werden die MaRisk entsprechend angepasst.</p>
<h1>Wesentliche Änderungen durch die Aktualisierung der MaRisk für mit NPL belastete Institute</h1>
<p>Wesentlicher Inhalt der Aktualisierung im Rahmen der 6. Novelle ist die Umsetzung der Leitlinien der EBA (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) zu NPLs (non performing loans), aber auch zu gestundeten Risikopositionen. Institute, die eine NPL- Quote von 5% oder mehr aufweisen, sind aufgrund der Neuerungen nunmehr gehalten, bereits für das kommende Jahr (2022) Abbaupläne für ihre NPLs zu entwickeln.</p>
<p>Die BaFin selbst beschreibt die Novelle mit Bezug auf NPLs wie folgt:</p>
<blockquote><p>Institute mit hohem <abbr title="Notleidende Kredite&quot; Nikkei 225=&quot;Aktienindex der Tokioter Börse">NPL</abbr>-Bestand unterliegen höheren Anforderungen an die Ausgestaltung der Risikocontrolling-Funktion, haben eine spezialisierte Abwicklungseinheit einzurichten und in den Risikoberichten gesondert über notleidende Risikopositionen zu berichten. Die erhöhten Anforderungen gelten, sobald ein Institut die <abbr title="Notleidende Kredite&quot; Nikkei 225=&quot;Aktienindex der Tokioter Börse">NPL</abbr>-Quote an zwei aufeinanderfolgenden Quartalsstichtagen überschreitet.</p>
<p>An alle Institute richten sich die neuen Anforderungen zur Forbearance. Darunter fällt jede Art von Zugeständnissen, die Institute ihren Kreditnehmern aufgrund finanzieller Schwierigkeiten machen. Kreditinstitute müssen künftig solide Forbearance-Prozesse einrichten sowie eine Forbearance-Richtlinie entwickeln.</p></blockquote>
<p>Für deutsche Banken wird nach einer langen Phase, in denen die non performing loan- Rate beständig zurückgefahren und notleidende Kredite abgebaut wurden, nunmehr im Rahmen der post- Corona Zeit eine Herausforderung erwachsen: nicht nur werden die NPL- Raten über die nächste Zeit wieder anwachsen, sondern es werden auch erhöhte Anforderungen seitens der BaFin an deren Abwicklung gestellt. Besonders bemerkenswert ist, dass die Novelle explizit die Einbeziehung externer Spezialisten erwähnt. Deren Involvierung wird den betroffenen Kreditinstituten über Personalengpässe, aber auch Belastungsspitzen helfen. Hier geht es zum Rundschreiben der BaFin: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2021/rs_1021_MaRisk_BA.html<sup id="cite_ref-2" class="reference"></sup></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Die europäische Bad Bank</title>
		<link>https://janine-hardi.com/die-europaeische-bad-bank/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Hardi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Mar 2021 10:40:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[NPL]]></category>
		<category><![CDATA[Pandemie]]></category>
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					<description><![CDATA[EU- Asset Management Companies (AMCs) in der Welt der Non-Performing-Loans (NPLs) Spätestens seitdem Andrea Enria, der amtierende Vorsitzende der EBA, die Notwendigkeit einer europäischen Bad Bank postierte, beschäftigen sich die NPL- Professionals mit der Frage einer europäischen Asset Management Company (AMC). Andrea Enria blieb mit seinen Überlegungen im Nachgang auch nicht allein, da seine Auffassung [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="header-intro-container extended-info">
<div id="article-title" class="header-intro">
<h2>EU- Asset Management Companies (AMCs) in der Welt der Non-Performing-Loans (NPLs)</h2>
<p>Spätestens seitdem Andrea Enria, der amtierende Vorsitzende der EBA, die Notwendigkeit einer europäischen Bad Bank postierte, beschäftigen sich die NPL- Professionals mit der Frage einer europäischen Asset Management Company (AMC). Andrea Enria blieb mit seinen Überlegungen im Nachgang auch nicht allein, da seine Auffassung vom Chef des Eurorettungsschirm, Klaus Reling, sowie Vitor Constancio, dem EZB Vizepräsidenten bekräftigt wurde.</p>
<h3>Ausgangssituation</h3>
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<div id="article-intro-post">
<div id="content__intro-copy-post" class="introductionCopyPost introductioncopy">
<div class="introduction-copy">
<p class="page-intro-copy">Nicht zuletzt wegen der anhaltenden Coronakrise ächzen die europäischen Banken unter der Last notleidender Kredite. Perspektivisch wird dieser Zustand sich in den nächsten Monaten eher verschlechtern. Dies bremst die Kreditvergabe der Banken und damit auch das Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union. Beides- Kreditvergabe wie Wirtschaftswachstum- werden aber zur Abfederung der Coronakrise dringend benötigt. Mit Blick auf die schwindelerregenden Beträge, die als Staatshilfen zur Verfügung gestellt wurden und werden, um die von der Krise gebeutelten Unternehmen zu stützen, bedarf es eines ebenso enormen Wirtschaftswachstums, um diese Schuldenlast irgendwann wieder zurückzahlen zu können. Und auch, wenn sich aufgrund der im Zuge der Finanzkrise verordneten hohen Eigenkapitalquoten bei den Banken viele Szenarien von damals  in der derzeitigen Krise nicht wiederholen dürften- am Ende muss die Zeche irgendwer bezahlen. Das wird nach Ansicht oben genannter Wirtschaftsgrößen nicht geschehen, wenn die Banken aufgrund der hohen Belastung durch NPLs nicht voll handlungsfähig sind. Eine universelle Lösung, die allen europäischen Banken gleichsam zugute kommen kann, ist deshalb keine Science Fiction, sondern hat durchaus ihre Daseinsberechtigung.</p>
<p class="page-intro-copy">Gegnerische Stimmen gibt es indes auch mehr als genug. Auch diese sind nachvollziehbar: Letztlich sind die Ansätze der einzelnen EU- Staaten im Umgang mit ihren unterschiedlich hohen- aber insgesamt durchschnittlich <em>zu</em> hohen- NPL-Quoten Stand heute einfach zu heterogen, um die Idee einer einheitlichen Asset Management Company, die auf EU-Ebene agiert, zu etablieren. Vor allem die Angst der Verlustbeteiligung über Landesgrenzen hinaus, befeuert die Kritik an der europäischen Bad Bank.</p>
<h3>Das Prinzip der Bad Bank</h3>
<p>Die Überlegungen zur europäischen Bad Bank indes sind nicht neu, da die Institution der Bad Bank ja bereits auf nationaler Ebene in vielen Ländern etabliert ist. In Deutschland sind sogar zwei staatliche Abwicklungsanstalten mit der FMS Wertmanagement und der Ersten Abwicklungsanstalt im Nachgang der Finanzkrise gegründet worden. Beide funktionierten nach dem gleichen Prinzip, das Andrea Enria (erneut) aufbrachte: Im Falle der FMS Wertmanagement übernahm diese Risikopositionen der vormaligen HypoRealEstate Bank und bewahrte diese so vor der Insolvenz. Die Bank befreite sich von toxischem und nichtstrategischem Geschäft- und das, ohne sich lang mit einzelnen Portfolioverkäufen beschäftigen zu müssen.</p>
<p>Die kritische Frage bei Bad Banks- ob nationaler oder europäischer Ansatz- ist immer die Frage, zu welchem Wert Assets übernommen werden sollen. Enrias Vorschlag ging dahin, dass durch die Bewertung der zu übernehmenden Assets mit Blick auf einen langfristig zu erzielenden Marktpreis, aktuelle Krisensituationen abgemildert werden könnten. Im Endeffekt werden also Vermögenswerte übernommen zu einem Preis, der aktuell auf dem Markt zwar nicht erzielbar wäre, jedoch gegebenenfalls irgendwann einmal wieder zu erzielen sein dürfte. Stattet man die Bad Bank sodann mit einem langen Atem aus und räumt ihr weite Abwicklungszeiträume ein, könnte sie bestimmte Krisensituationen &#8222;einfach aussitzen&#8220;, durch produktives Assetmanagement Verluste minimieren und auf den richtigen Zeitpunkt eines Verkaufs warten.  Das hört sich immer dann gut an, wenn diese Rechnung aufgeht, sprich, nach Abflauen der aktuellen Krisensituation, auch ein höherer Wert als der Übertragungswert erzielbar ist. Doch wer übernimmt den Verlust, wenn diese Wertaufholung über den Abwicklungshorizont nicht möglich ist? Andrea Enria geht davon aus, dass dies im Zweifel das jeweilige Mitgliedsland stemmen müsse. Dies wiederum erfordere Staatsgarantien, vor denen viele Staaten (derzeit noch) zurückschrecken. Dies sicherlich auch vor dem Hintergrund, dass die Risiken nur schwer abschätzbar sein dürften- wer will schon den Blick in die Zukunft wagen? Gleichzeitig würde diese Garantieübernahme aber denjenigen den Wind aus den Segeln nehmen, die sich aus Sorge vor einer Vergemeinschaftung von Staatsschulden gegen die Etablierung einer europäischen Bad Bank wenden.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Das Prinzip der europäischen Bad Bank wurde in der Vergangenheit immer wieder diskutiert. Diese Diskussion ist durch die Äußerungen von Andrea Enria erneut entfacht worden. Eine genaue Betrachtung der Möglichkeiten erscheint hier auf EU- Ebene weiterhin ratsam- die Coronakrise wird definitiv Langzeitfolgen haben, die sich massiv auf die NPL- Quoten der europäischen Banken niederschlagen werden. Auch, wenn sie Stand heute nicht so schlimm sind wie befürchtet- Europa sollte gewappnet in diese Nach-Krisensituation gehen und sich dabei alle Möglichkeiten der Ausrichtung offenhalten.</p>
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		<title>Notleidende Kredite und Möglichkeiten ihrer Abwicklung: Abwicklungsanstalten</title>
		<link>https://janine-hardi.com/notleidende-kredite-und-moeglichkeiten-ihrer-abwicklung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Hardi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Feb 2021 08:31:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[NPL]]></category>
		<category><![CDATA[Pandemie]]></category>
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					<description><![CDATA[Notleidend werden Kredite dann, wenn sie seitens des Darlehensnehmers nicht mehr bedient werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um Immobilienkredite, Überziehungskredite oder Kreditkartenkredite handelt. Je nach vertraglicher Ausgestaltung gibt es bei Zahlungsschwierigkeiten eine Schonfrist für den Darlehensnehmer- es besteht zum Beispiel oftmals die Möglichkeit der Stundung, wenn es sich um einen nur vorübergehenden [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Notleidend werden Kredite dann, wenn sie seitens des Darlehensnehmers nicht mehr bedient werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um Immobilienkredite, Überziehungskredite oder Kreditkartenkredite handelt. Je nach vertraglicher Ausgestaltung gibt es bei Zahlungsschwierigkeiten eine Schonfrist für den Darlehensnehmer- es besteht zum Beispiel oftmals die Möglichkeit der Stundung, wenn es sich um einen nur vorübergehenden finanziellen Engpass handelt und davon auszugehen ist, dass es zu einer Erholung kommen wird. Bei größeren Finanzierungen, an denen (auch) der Darlehensgeber festhalten will (oder muss),  besteht auch die Möglichkeit einer Restrukturierung, das heißt &#8222;Anpassung nach unten&#8220; was die Ratenhöhe, bestimmte vereinbarte Zielerreichungen (sogenannte Covenants) oder die Bonität des Darlehensnehmers angeht. Hilft alles nichts und wird das Darlehen vom Darlehensgeber als final weitgehend uneinbringlich bewertet, wird es gekündigt und rutscht in die sogenannte Abwicklung.</p>
<p>Die Art des Darlehens, die Situation des Darlehensgebers, aber auch das wirtschaftliche Gesamtumfeld entscheiden darüber, wie und vor allem wo das Darlehen im Nachgang abgewickelt wird. Dabei stehen dem Darlehensgeber grundsätzlich drei unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Die In-House- Abwicklung durch die eigene Workout-/Abwicklungseinheit der Bank, 2. die Abwicklung durch einen Servicer, wobei hierbei sowohl die Möglichkeit besteht, dass der Darlehensgeber selbst Gläubiger bleibt als auch, dass er das Darlehen an einen anderen Gläubiger verkauft oder 3. die Abwicklung über eine Abwicklungsanstalt, eine sogenannte Bad Bank.</p>
<p>Der nachfolgende Artikel beschäftigt sich mit der Abwicklung durch eine Abwicklungsanstalt.</p>
<h2>Die deutschen Abwicklungsanstalten</h2>
<h3>Gesetzliche Grundlagen</h3>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Auf Basis des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Finanzmarktstabiliserungsbeschleunigungsgesetzes konnte die Bundesrepublik die Finanzkrise u.a. durch die Errichtung von Abwicklungsanstalten gut abfedern. Die beiden Gesetze geben Kreditinstituten und Unternehmen des Finanzsektors die Möglichkeit, ihre Bilanzen kurzfristig von Abbaupositionen zu bereinigen. Die gesetzlichen Vorschriften erlauben es den Unternehmen somit, Risikopositionen und nichtstrategienotwendige Geschäftsbereiche auf in der Rechtsform einer für das jeweilige Institut errichteten Abwicklungsanstalt zu übertragen. Für die WestLB wurde auf dieser Basis die<strong> Erste Abwicklungsanstalt</strong> (&#8222;EAA&#8220; mit Sitz und Düsseldorf) und für die HypoRealEstate die <strong>FMS Wertmanagement</strong> (&#8222;FMS-WM&#8220; mit Sitz in München) gegründet.</p>
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<h3>Die Mär von der Bad Bank</h3>
<p>Spätestens seit der Veröffentlichung der ZDF- Serie &#8222;Bad Banks&#8220; passt der Name &#8222;Bad Bank&#8220; nicht mehr zu den Abwicklungsanstalten, die in Deutschland im Nachgang der Finanzkrise gegründet wurden.  Das mit der Bezeichnung &#8222;Bad Bank&#8220; verbundene negative Konnotat passt einfach nicht zum Geschäftszweck und Abwicklungsauftrag der Abwicklungsanstalt als solcher und kann sich allenfalls auf das schlechte, sprich, notleidende, Geschäft beziehen, das von ihr übernommen und bestmöglich abgewickelt wird. Am Ende handelt es sich aus Sicht des Staates und des deutschen Steuerzahlers sowohl bei  EAA als auch der FMS-WM um alles, aber nicht um Bad Banks im Wortsinne- beide Unternehmen sind noch nicht einmal Banken. Davon abgesehen: Von der Insolvenz der Investmentbank &#8222;Lehman Brothers&#8220; in helle Aufregung versetzt, tat Deutschland mit Blick auf die erreichten Zahlen gut daran, die beiden in der Finanzkrise in Schieflage geratenen Banken HypoRealEstate und WestLB staatlich zu stützen und sie auch durch staatliche Abwicklungsanstalten abwickeln zu lassen.</p>
<h3>Die Erste Abwicklungsanstalt</h3>
<h4>Gründung und Auftrag</h4>
<p>Als Eilgesetz im Oktober 2008 verabschiedet, ermöglichte das sogenannte &#8222;Finanzmarktstabiliserungsgesetz&#8220; die Übertragung von &#8222;toxischen oder nichtstrategischen&#8220; Wertpapieren auf eine Abwicklungsanstalt. Hiervon wurde bereits Ende 2009 seitens der WestLB Gebrauch gemacht und im Nachgang ein Portfolio mit einem Volumen von ca. 77 Mrd. EURO an &#8222;Die Erste Abwicklungsanstalt&#8220; übertragen. Rechtsform<span style="color: #000000;"> der EAA ist die teilrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts. Als solche ist sie der  Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), die u.a. zur Verwaltung der bundeseigenen Beteiligungen im Jahre 2008 gegründet wurde, unterstellt. Dabei setzt sich die Trägerschaft der EAA zusammen aus dem Land Nordrhein Westfalen sowie einigen Sparkassenverbänden. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">In § 2 ihres Status steht zum Geschäftszweck der EAA:</span></p>
<blockquote><p><em><span style="color: #000000;">&#8222;Der Abwicklungsanstalt obliegt die Aufgabe, von der WestLB AG, seit dem 02. Juli 2012 firmierend als Portigon AG firmierend (Portigon), und/oder ihren in- oder ausländischen Tochterunternehmen (zusammen die Portigon-Gruppe)  zum Zwecke ihrer Stabilisierung und der Stabilisierung des Finanzmarktes Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche (übernommenes Vermögen) zu übernehmen und diese verlustminimierend abzuwickeln.&#8220;</span></em></p></blockquote>
<h4>Erfolge</h4>
<p>Die EAA hat nach eigenen Angaben inzwischen deutlich mehr als vier Fünftel der übernommenen Positionen erfolgreich abgebaut. Dabei schrieb sie seit 2012 in jedem Geschäftsjahr schwarze Zahlen.</p>
<h4>Die Zukunft der EAA</h4>
<p>Als selbst gesetztes Ziel sieht die EAA auch in Zukunft die Möglichkeit, ihre Kompetenzen gewinnbringend einzusetzen und beschreibt ihren eigenen Weg auf ihrer Website so:</p>
<blockquote><p>&#8222;Von der Bad Bank zur Good Bank&#8220;.</p></blockquote>
<p>Es wird spannend werden, ob und in welchem Umfang die EAA gegebenenfalls im Nachgang der Coronapandemie als Abwicklungsanstalt zum Einsatz kommt.</p>
<h3>Die FMS Wertmanagement</h3>
<h4>Gründung und Auftrag</h4>
<div class="page" title="Page 3">
<div class="section">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Etwas später als die EAA wurde die FMS-WM im Jahre 2010  gegründet. Sie ist aufgesetzt als bundeseigene Abwicklungsanstalt- das bedeutet, dass Träger und hundertprozentiger Eigentümer der FMS-WM der Soffin (Finanzmarktstabilisierungsfonds) ist, der von der Bundesrepublik Deutschland- Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) verwaltet wird. Hierdurch erklärt sich auch der Name der &#8222;FMS-WM&#8220;- das &#8222;FMS&#8220; steht für &#8222;Finanzmarktstabilisierung&#8220;, das &#8222;WM&#8220; für &#8222;Wertmanagement&#8220;. Aufgesetzt ist die FMS-WM als Anstalt öffentlichen Rechts. Der Nominalwert des von der HRE übernommenen Vermögens betrug zum Übertragungszeitpunkt EUR 175,7 Mrd.</p>
<p>In § 2 ihres Status steht zum Geschäftszweck der FMS-WM:</p>
<blockquote><p><em>&#8222;Der Abwicklungsanstalt obliegt die Aufgabe, von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE- Gruppe und der Stabilisierung des Finanzmarktes Risikopositionen und nichtstrategienotwendige Geschäftsbereiche (übernommenes Vermögen) zu übernehmen und gewinnorientiert zu verwerten und abzuwickeln.&#8220;</em></p></blockquote>
<h4>Erfolge</h4>
<p>Seit Oktober 2010 konnte die FMS-WM das von der HRE-Gruppe übernommene Portfolio auf einen Nominalwert von EUR 69,3 Mrd. per Ende 2019 reduzieren. Ganze Portfoliosegmente konnten abgebaut werden, so insbesondere das Commercial Real Estate Portfolio, das bei Übernahme im Jahr 2010 mit 3.512 Einzelengagements fast die Hälfte aller übernommenen Positionen des Gesamtportfolios ausmachte.</p>
<h4>Die Zukunft der FMS-WM</h4>
<p>Die FMS-WM hält an ihrem Abwicklungsauftrag &#8222;Abbau des von der HRE übernommenen Portfolios&#8220; fest und gibt keinen Ausblick auf eine eigene Zukunft außerhalb dieses Geschäftszwecks.</p>
<h3>Der Erfolg der Abwicklungsanstalten</h3>
<p>Entgegen vieler Unkenrufe gleich zu Beginn des Set-Ups der deutschen Abwicklungsanstalten, gestaltete sich das vergangene Jahrzehnt, während dem die beiden Anstalten ihrem Geschäftszweck folgend einen erheblichen Teil der von ihnen übernommenen Positionen abgewickelt haben, als außerordentlich erfolgreich. Als Novum waren diese Unkenrufe sicherlich nicht unberechtigt und der Unsicherheit geschuldet, die um dieses neue Geschäftsmodell, das ausschließlich aus Steuergeldern finanziert wurde, kreiste. Und auch, wenn der Markt für die EAA und FMS-WM positiv &#8222;gelaufen sein&#8220; mag, sprich, die Abwicklung von NPL-Portfolien in den letzten 10 Jahren aufgrund eines ausgezeichneten Marktumfelds nicht gerade schwierig war: die beiden Projekte können durchaus als Erfolgsstory gewertet werden.</p>
<h4>Refinanzierung und der Faktor &#8222;Zeit&#8220;</h4>
<p>Der Erfolg beruht ein Stück weit auf der Natur der Sache, wenn es sich bei einer Unternehmung um einen Staatsbetrieb handelt: die beiden Hauptvorteile von Abwicklungsanstalten sind 1. eine enorm gute und damit günstige Refinanzierung und 2. die Tatsache, dass Zeit eine eher untergeordnete Rolle bei der Abwicklung spielt. Bedürfen etwa Fonds, die sich um die Abwicklung von NPL Portfolien mühen, innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums eines nicht unerheblichen Returns, können Abwicklungsanstalten auf ein solides Rating- im Falle der FMS-WM: das bundeseigene AAA- und damit eine ausgezeichnete Refinanzierung setzen und haben deshalb auch keinen (finanziellen) Druck, etwaige Notverkäufe von Positionen durchführen zu müssen. Zeiten geringerer Nachfrage können deshalb abgewartet werden- dies sicherlich nicht endlos, der entstehende Druck ist aber eher politischer Natur und stellt sich bei genauerer Betrachtung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten meist als unnötig dar. Downsides können in vielen Portfolioteilen verhindert werden, wenn bestimmte Entwicklungen schlicht abgewartet werden können, ohne dass Refinanzierung oder das Gesamtportfolio hierdurch in Mitleidenschaft gezogen werden.</p>
<p>Weiterer Vorteil als Marktteilnehmer: Für den Ausgleich von bei der Abwicklung entstehenden Verlusten gilt eine unbegrenzte Nachschusspflicht des Finanzmarktstabilisierungsfonds FMS bzw. SoFFin gemäß § 8a des Gesetzes zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Stabilisierungsfondsgesetz &#8211; StFG).</p>
<h4>Alternative: Insolvenz der Banken</h4>
<p>Unabhängig von den oben genannten Aspekten stellte aber auch die Frage um das Drohszenario, was im Falle einer Insolvenz von WestLB und HRE- vor allem mit Blick auf die Katastrophe, die durch die Insolvenz von Lehman herauf beschworen wurde- wohl geschehen wäre, einen Hauptaspekt für die Wahl der Abwicklung über die beiden Anstalten dar.</p>
<p>Niemand wird je beurteilen können, welche Variante die bessere gewesen wäre: die Hinnahme der Insolvenz beider Banken oder deren staatliche Übernahme. Alle Voraussagen und hypothetischen Proberechnungen aber deuteten darauf hin, dass letztere für den Steuerzahler sinnvoller sei. Und die finale Schlussrechnung kann Stand heute auch noch nicht erstellt werden- denn obwohl insbesondere der FMS-WM ursprünglich ein politisch gewünschter Abwicklungshorizont von zehn Jahren eingeräumt worden war, ist sie Stand heute noch nicht am Ende ihrer Aufgabe angelangt.</p>
<h4>Erhalt von Know-How durch die Übernahme der Belegschaft</h4>
<p>Die Übernahme der ursprünglichen Belegschaft, die sich vor der Verstaatlichung um die übernommenen Portfolios gekümmert hatten, birgt für Abwicklungsanstalten Vor- und Nachteile. Nachteil, weil die Vorbehalte in der Belegschaft solcher &#8222;Servicer&#8220;, wenn plötzlich alles anders ist und man sich gegebenenfalls was das Management der einzelnen Kreditengagements und Positionen angeht, missverstanden, in jedem Fall aber überwacht fühlt, absolut menschlich sind. Ausgezeichnete Bankmitarbeiter, die seit vielen Jahren ziemlich erfolgreich für HRE und WestLB tätig waren, wurden plötzlich in neue Gesellschaften &#8222;übernommen&#8220;, die sie sich weder ausgesucht hatten, noch deren Muttergesellschaften sie sich zur Rechenschaft verpflichtet fühlten. Das barg für beide Anstalten eine enorme Reibung, die möglicherweise im Vorfeld in Teilen unterschätzt wurde.</p>
<p>Gleichzeitig übernahmen nicht völlig Fremde ein neues Portfolio, sondern die neuen Mitarbeiter der FMS-WM und EAA konnten sich bestenfalls auf Leute verlassen, die viele Deals teilweise seit Jahren begleiteten.   Das bot auch immense Vorteile, vor allem in großen Konsortien, in denen viele übernommene Mitarbeiter eine vielfach seit Jahren etablierte Stellung hatten.</p>
<h4>Alternativlos oder phantasielos?</h4>
<p>Ein ganz wesentlicher Aspekt, der bei der Frage, ob die Errichtung von Bad Banks in Deutschland gut oder schlecht, günstig oder teuer, sinnvoll oder sinnlos war, ist die Frage der Alternativen. Ich bezweifle, dass man die beiden Portfolien der WestLB und der HRE sinnvoll und damit zu einem guten Preis, hätte anderweitig abwickeln können. Gerade der Vorwurf, der immer wieder laut wurde, weil in den Jahren 2003 und 2004 amerikanische Finanzinvestoren NPL-Portfolien in Deutschland gekauft hatten, die sie dann sehr erfolgreich und mit hohem Mehrwert abwickelten- und zwar am deutschen Fiskus unter steuerlichen Aspekten weitgehend vorbei- wog auch bei der Entscheidung wie und ob HRE und WestLB staatlich gerettet werden sollten, schwer. Politisch gesehen war die Etablierung der gesetzlichen Grundlagen zur Gründung von Abwicklungsanstalten, die nur dem Zweck der Abwicklung der ihnen übertragenen Portfolien dient, meiner Meinung nach tatsächlich alternativlos- vor allem mit Blick auf die Tatsache, dass die politischen Entscheider auch unter massivem Zeitdruck standen. Zu Recht ging man aufgrund der riesigen Portfolien, die in Deutschland an die beiden Abwicklungsanstalten übertragen wurden, von einer Systemrelevanz dergestalt aus, dass ein Scheitern der Abwicklung nicht nur zu enorm großem wirtschaftlichen Schaden geführt, sondern die weltweite Finanzkrise aller Wahrscheinlichkeit noch wesentlich verschlimmert hätte. Dass man hierfür alle Fäden in der Hand behalten wollte, halte ich rückblickend für klug und vorausschauend.</p>
<h3>Abwicklungsanstalten in anderen Ländern</h3>
<p>Die NPL-Quote in der EU sank in den vergangenen Jahren kontinuierlich.</p>
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<p>Einen nicht unwesentlichen Beitrag hierzu dürften die europäischen Abwicklungsanstalten dazu geleistet haben. Beispielhaft seien hier drei erwähnt:</p>
<h4>NAMA (Irland)</h4>
<p>In Deutschland bekannt geworden ist u.a. die irische &#8222;NAMA&#8220; (National Asset Management Agency), die 2009 gegründet wurde als eine von mehreren Initiativen der irischen Regierung zur Bewältigung der Finanzkrise. Hauptaufgabe der NAMA war es dabei, die Eventualverbindlichkeiten des irischen Staates über ca. € 30 Mrd. zu reduzieren.</p>
<p>Ihre Aufgabe beschreibt die NAMA selbst auf ihrer Website wie folgt:</p>
<blockquote><p><em>&#8222;Die NAMA ist insofern eine ungewöhnliche Körperschaft, als dass sie mit einer sehr großen Bilanz begann und die Aufgabe erhielt, diese Bilanz auf Null zu reduzieren, sobald dies wirtschaftlich machbar ist. Sie muss mindestens alle Ausgaben, die sie für die Beschaffung von Krediten, für die Bereitstellung von Betriebskapital und für ihre eigenen Kosten getätigt hat, wieder hereinholen. Dabei wird sie alle Schulden ihrer Schuldner so weit wie möglich eintreiben.&#8220;</em></p></blockquote>
<h4>HETA ASSET RESOLUTION AG (Österreich)</h4>
<p>Bei der HETA handelt es sich um eine im Eigentum der Republik Österreich stehende Abbaugesellschaft, die im September 2013 im Nachgang zu einem seitens der EU-Kommission genehmigten Plan zur geordneten Abwicklung der Bank Hypo Alpe Adria, gegründet wurde. Basis der Gründung der HETA war das im Juli 2014 vom österreichischen Nationalrat beschlossene Hypo-Sondergesetz. Besonders traurige Berühmtheit erlangte die österreichische Hypo Alpe Adria in Deutschland vor allem deshalb, weil auch der deutsche Staat über Positionen, die in der FMS-WM gehalten wurden, durch die Probleme der Bank in Mitleidenschaft gezogen wurde.</p>
<p>Das Ziel der HETA ist in § 3 des Bundesgesetzes zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA) wie folgt formuliert:</p>
<blockquote><p><em>&#8222;Der Abbaueinheit obliegt die Aufgabe, ihre Vermögenswerte mit dem Ziel zu verwalten, eine geordnete, aktive und bestmögliche Verwertung sicherzustellen.&#8220;</em></p></blockquote>
<p>Die Bilanzsumme der HETA betrug zum 31.12.2019 noch EUR 1,7 Mrd.</p>
<h4>SAREB (Spanien)</h4>
<p>Die Sareb wurde im November 2012 gegründet, um bei der Sanierung des spanischen Finanzsektors und insbesondere den spanischen Banken zu helfen, die aufgrund ihres Schwerpunkts im Immobiliensektor in Schieflage geraten waren. Übertragen wurden ca. 200.000 Einzelengagements mit einem Wert von € 50,8 Mrd.  Das Memorandum of Understanding (MoU), das die spanische Regierung im Juli 2012 mit ihren europäischen Partnern unterzeichnete, legte die Gründung von Sareb als eine der Bedingungen für den Erhalt von Finanzhilfen der EU fest. Die Vereinbarung sah vor, dass ein Unternehmen gegründet werden musste, das die von den notleidenden Banken übertragenen Immobilienwerte verwaltet, um deren Risikoniveau zu senken und eine geordnete Veräußerung der notleidenden Vermögenswerte durchzuführen. Die Mehrheit des Aktienkapitals befindet sich in Privatbesitz (55%), während 45% in den Händen des FROB &#8211; Fondo de Reestructuración Ordenada Bancaria (Fonds für geordnete Bankenrestrukturierung) sind. Als Abwicklungshorizont sind 15 Jahre vorgesehen.</p>
<p>Ihre Mission beschreibt die SAREB auf ihrer Website wie folgt:</p>
<blockquote><p>Die Aufgabe von Sareb ist es, Vermögenswerte über 15 Jahre zu veräußern und ihren Wert zu optimieren. Sareb ist ein Schlüsselinstrument in der spanischen Bankensanierung. Sie verpflichtet sich, die erhaltenen Finanz- und Immobilienanlagen innerhalb der festgelegten Frist zu verkaufen und die Rückzahlung der vom spanischen Staat garantierten Schulden zu erfüllen. Die Sareb muss ihre Lebensfähigkeit als Unternehmen sicherstellen, um die Verpflichtungen gegenüber den Aktionären, den Investoren und der Gesellschaft zu erfüllen.</p></blockquote>
<h2>Fazit</h2>
<p>Der Erfolg der Bad Banks variiert von Land zu Land, so wie sich auch die Märkte voneinander unterscheiden. Dennoch gibt es viele Parallelen, die in der Studie &#8222;What makes a good Bad Bank&#8220; im Jahre 2016 recht anschaulich zusammengetragen wurden. Zu finden ist die Studie hier: <a href="https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/dp036_en.pdf" target="_blank" rel="noopener">https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/dp036_en.pdf</a></p>
<p>Besonders bemerkenswert ist die Erkenntnis zu den Faktoren, die gegeben sein müssen, um von einer erfolgreichen Bad Bank auszugehen.</p>
<p>Zusammengefasst sind das die folgenden:</p>
<p><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-1907" src="https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2021/02/bad-bankgs-erfolgsfaktoren-amc-janine-hardi.jpg" alt="bad-banks-erfolgsfaktoren-amc-janine-hardi" width="1510" height="1133" srcset="https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2021/02/bad-bankgs-erfolgsfaktoren-amc-janine-hardi.jpg 1510w, https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2021/02/bad-bankgs-erfolgsfaktoren-amc-janine-hardi-600x450.jpg 600w, https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2021/02/bad-bankgs-erfolgsfaktoren-amc-janine-hardi-640x480.jpg 640w, https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2021/02/bad-bankgs-erfolgsfaktoren-amc-janine-hardi-1280x960.jpg 1280w, https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2021/02/bad-bankgs-erfolgsfaktoren-amc-janine-hardi-768x576.jpg 768w, https://janine-hardi.com/wp-content/uploads/2021/02/bad-bankgs-erfolgsfaktoren-amc-janine-hardi-320x240.jpg 320w" sizes="(max-width: 1510px) 100vw, 1510px" /></p>
<p>Gelänge es also, auch zukünftig die gesetzlichen Instrumente so zu nutzen, dass Portfolien oder auch ganze Bankteile, die sich nicht anderweitig für die Platzierung am NPL-Markt eignen in Abwicklungsanstalten abarbeiten zu lassen, könnte man all die Vorteile optimal nutzen.</p>
<p>Abwicklungsanstalten bieten für komplexe, große, heterogene und systemrelevante Portfolien eine außerordentlich gute Möglichkeit der Abwicklung und ergänzen den Bereich der NPL-Welt perfekt. Sie ermöglichen die nötige Flexibilität, um auf komplexe Situationen, wie sie eventuell im Nachgang der Coronapandemie im NPL-Markt zu erwarten sind, optimal reagieren zu können.</p>
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		<title>Corona-Krisenreaktion: Notleidende Kredite abbauen, damit die Banken private Haushalte und Unternehmen in der EU unterstützen können</title>
		<link>https://janine-hardi.com/corona-krisenreaktion-notleidende-kredite-abbauen-damit-die-banken-private-haushalte-und-unternehmen-in-der-eu-unterstuetzen-koennen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Hardi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Dec 2020 14:43:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[NPL]]></category>
		<category><![CDATA[Pandemie]]></category>
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					<description><![CDATA[Ob sich die Coronapandemie in der Europäischen Union und damit auch in Deutschland zu einer Wirtschaftskrise auswächst, hängt nicht unwesentlich davon ab, wie solide sich die europäischen Banken während, aber auch nach der Pandemie mit Blick auf ihre NPL-Quote aufstellen können. Bedeutung der Banken Die Bedeutung der Banken für die Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ob sich die Coronapandemie in der Europäischen Union und damit auch in Deutschland zu einer Wirtschaftskrise auswächst, hängt nicht unwesentlich davon ab, wie solide sich die europäischen Banken während, aber auch nach der Pandemie mit Blick auf ihre NPL-Quote aufstellen können.</p>
<h2>Bedeutung der Banken</h2>
<p>Die Bedeutung der Banken für die Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie liegt an der Vergabe von Krediten. Banken können nicht endlos viele Kredite vergeben, da sie aufgrund der nationalen, aber auch europäischen Regulatorik sicherstellen müssen, dass sich ihre Geldvergabe nicht nur bestimmten Risikoabwägungsfaktoren unterwirft, sondern auch innerhalb bestimmter Grenzen liegt. Wie weit diese Grenzen gesteckt sind, ist abhängig davon, wie risikobehaftet das Geschäft der Banken letztlich ist. Laienhaft ausgedrückt: Ist eine Bank also vollgestopft mit schlecht bewerteten Krediten, die ein hohes Ausfallrisiko haben, ist nicht viel Platz für die Neuvergabe von Krediten. Diese ist aber zur Erholung der Wirtschaft wesentlich- das ist keine Eigenheit der Coronakrise, sondern war schon immer so.</p>
<p>Hierzu äußerte sich Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis am 16.12.2020 wie folgt: <em>„Die Erfahrung zeigt, dass notleidende Kredite frühzeitig und entschlossen angegangen werden müssen, wenn wir wollen, dass die Banken Unternehmen und private Haushalte auch weiterhin unterstützen. Aus diesem Grund werden wir nun präventiv und koordinierend tätig. Die heute vorgelegte Strategie wird helfen, die Bankbilanzen von diesen Krediten zu befreien, den Kreditfluss aufrechtzuerhalten und so in Europa zu einer zügigen und nachhaltigen Erholung beizutragen.“</em></p>
<h2>Überlegungen der EU-Kommission vom 16.12.2020</h2>
<p>Bereits seit längerem wird die Frage des Auffangens von steigenden NPL-Quoten bei den europäischen Banken seitens der Kommission diskutiert. Am 16.12.2020 wurden im Nachgang zu den bereits erfolgten Gesprächen vier Eckpunkte formuliert, die dazu beitragen sollen, die NPL-Quote erst gar nicht ansteigen zu lassen, sie aber zumindest möglichst effektiv wieder abbauen zu können.</p>
<h3><strong>1. Weiterentwicklung der Sekundärmärkte für notleidende Aktiva</strong></h3>
<p>Der Sekundärmarkt für notleidende Kredite betrifft den Darlehensverkauf in Form einzelner Darlehen, aber auch ganzer Portfolien auf externe Dienstleister. Der Verkauf bedeutet für die Banken eine Entlastung ihrer Bilanz. Großes Thema in der Vergangenheit war in diesem Zusammenhang der Schutz der betreffenden Kreditnehmer. Diese hatten sich ursprünglich dazu entschieden, mit einer ganz bestimmten Bank einen Darlehensvertrag abzuschließen. Die Entscheidung der Bank, das Darlehen zu einem späteren Zeitpunkt zu verkaufen, war bei der Anbahnung und beim Abschluss des Kreditvertrages meist kein Thema. Nach dem Darlehensverkauf sahen sich plötzlich viele Darlehensnehmer einem Vertragspartner gegenüber, den sie sich vormals nicht ausgesucht hatten und der bisweilen noch nicht einmal über eine Banklizenz verfügte. Besonders, wenn es sich bei den Darlehensnehmern um Verbraucher handelte, stießen Darlehenskäufer und auch Darlehensverkäufer oft an die Grenzen des Machbaren- dies vor allem eher aus moralischen Gründen. Dabei bedeutet der Verkauf einer notleidend gewordenen Verbindlichkeit in der Regel für den Darlehensnehmer gar keine sonderliche Veränderung. Denn auch die Servicer, die als Käufer der Darlehensverbindlichkeiten auftreten, sind natürlich grundsätzlich an die Maßgaben des vormals abgeschlossenen Darlehensvertrages gebunden.  Dennoch sind eine erhöhte Markttransparenz, aber auch die Vereinheitlichung von Regeln zur Übertragung von NPLs  dazu geeignet, den Markt insgesamt aufzubrechen und damit für alle Beteiligte und auch im Sinne des Schuldnerschutzes wünschenswert. Derzeit befindet sich ein Vorschlag der Kommission hierzu im Europäischen Parlament und Rat.</p>
<h3>2. <strong>Reform der EU-Vorschriften zu Unternehmensinsolvenzen und Schuldenbeitreibung</strong></h3>
<p>Insolvenzrecht ist nationales Recht, das sich in den EU-Ländern teilweise stark voneinander unterscheidet. Klassisches Beispiel ist die Insolvenzverschleppung und dabei insbesondere die Insolvenzantragspflicht. Die Verletzung letztere stellt nach deutschem Recht einen Straftatbestand dar, in anderen Ländern ist dies nicht der Fall. Die EU-weite Vereinheitlichung dieser Regeln erhöht die Rechtssicherheit. Auch die sich teilweise stark voneinander unterscheidenden Umsetzungszeiträume von EU-weit in nationales Recht umzusetzende Regelungen bei den einzelnen Ländern führt teilweise dazu, dass die Unsicherheit im Rechtsverkehr wächst. Auch innerhalb der EU kommt es teilweise zu erheblichen Verzögerungen. So liegt zum Beispiel ein Legislativvorschlag zur beschleunigten außergerichtlichen Realisierung von Sicherheiten bereits seit 2018 vor, der seitens des Europäischen Parlaments und Rates noch nicht verabschiedet wurde. Es ist wünschenswert, wenn derartige Vorhaben mit Blick auf die Pandemie zeitnah angegangen werden.</p>
<h3>3. <strong>Förderung von Einrichtung und EU-weiter Zusammenarbeit nationaler Vermögensverwaltungsgesellschaften</strong></h3>
<p>Eine Variante der Entlastung von Banken ist die Etablierung von Vermögensverwaltungsgesellschaften, die staatlicher Natur sind und auf die wegen  ihrer NPL-Quote in Bedrängnis geratene Bankhäuser ihre notleidenden Kredite übertragen können. Mit derartigen Abwicklungsanstalten gibt es in vielen EU-Staaten außerordentlich gute Erfahrungen. Die Idee, die nationalen Gesellschaften miteinander zu verknüpfen und somit einen gegebenenfalls sinnstiftenden Austausch zu ermöglichen, stellt eine ausgezeichnete Möglichkeit dar, um Banken mit erhöhter NPL-Quote zu entlasten. Wichtig in diesem Zusammenhang ist meines Erachtens, dass auch hier positiv auf derartige Auslagerungsprozesse geblickt wird. In der Vergangenheit wurden Modelle dieser Art im Nachgang zur Finanzkrise oft nur mit Blick auf die Abwendung der Insolvenz von Bankhäusern etabliert. Diese (negative) Konnotation muss sicherlich beseitigt werden, wenn Banken von dieser Möglichkeit freiwillig Gebrauch machen sollen. Ein guter Aspekt ist hierbei die Vereinheitlichung von Regelungen, Schuldnerschutz und durchaus auch der internationale Austausch.</p>
<h3>4. Vorsorgliche Maßnahmen</h3>
<p>Die Coronapandemie führte weltweit zu einem wirtschaftlichen, aber auch gesellschaftlichen Stillstand, der sich in weiten Teilen auch negativ auf den Finanzsektor auswirken kann. Daher wurde seitens der EU Kommission explizit erwähnt, dass im Rahmen der EU-Richtlinie zur Bankensanierung und &#8211; Abwicklung und im Rahmen der Vorschriften für staatliche Beihilfen vorsorgliche öffentliche Unterstützungsmaßnahmen als zulässig erachtet werden.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Die am 16.12.2020 erstellte Strategie der Europäischen Kommission ist ein weiterer Schritt, um die Folgen der Coronapandemie EU-weit möglichst einheitlich und nachhaltig mit Blick auf eine potentiell steigende NPL Quote bei europäischen Banken abzufedern. Auch, wenn derzeit noch keine akute Gefahr- insbesondere bei deutschen Banken- ersichtlich ist, ist die regelmäßige Befassung der Kommission mit diesem Thema erfreulich und sachgerecht und dient bei entsprechender Umsetzung der vorgeschlagenen Eckpunkte sicherlich auch dem verfolgten Zweck.</p>
<p>Die gesellschaftliche Beschäftigung mit dem Thema &#8222;Non Performing Loans&#8220; (NPLs) erscheint mir in diesem Zusammenhang noch nicht ausreichend gediehen- sie ist aber m. E. gerade notwendig, um einen ehrlichen und neutralen Umgang mit notleidenden Krediten und den mit ihnen verbundenen Geschäftsideen auch in der Öffentlichkeit zu gewährleisten, der vor allem nicht mit einem negativen Konotat verknüpft ist.</p>
<h2></h2>
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		<title>Mit Fantasie gegen coronabedingte Kreditausfälle</title>
		<link>https://janine-hardi.com/kreditausfaelle-durch-die-coronakrise/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Hardi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Dec 2020 13:46:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[NPL]]></category>
		<category><![CDATA[Pandemie]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Coronakrise im Lichte der zweiten Welle Bereits vor einigen Monaten habe ich mich mit dem Thema der Auswirkungen der Coronakrise beschäftigt- naheliegend, wenn man sich wie ich auf die Abwicklung notleidender Kredite spezialisiert hat. Status nach der ersten Welle Während der ersten Welle der Coronakrise, die auch durch staatliche Hilfsmaßnahmen für viele Unternehmer und [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Die Coronakrise im Lichte der zweiten Welle</h2>
<p>Bereits vor einigen Monaten habe ich mich mit dem Thema der Auswirkungen der Coronakrise beschäftigt- naheliegend, wenn man sich wie ich auf die Abwicklung notleidender Kredite spezialisiert hat.</p>
<h3>Status nach der ersten Welle</h3>
<p>Während der ersten Welle der Coronakrise, die auch durch staatliche Hilfsmaßnahmen für viele Unternehmer und andere Betroffene abgefedert wurde, konnten die meisten auf Rücklagen zurückgreifen, durch die sie Engpässe überbrücken konnten. Auch enorme Kostenreduktionen konnten bei vielen Betrieben mit spitzem Bleistift für eine Entlastung sorgen. Das gilt nicht nur für den Friseur-Betreiber um die Ecke, der die durch den Lockdown verursachten Umsatzausfälle durch sein Erspartes auffangen konnte. Das gilt auch für Vermieter großer Gewerbeimmobilien, die aufgrund generierter Puffer aus den vergangenen- zugegebenermaßen äußerst fetten- Jahren, in der Lage waren, Mietminderungen etwa von Einzelhändlern, Friseuren etc. zu tolerieren und sich diese auch leisten zu können.  Über den Sommer haben viele Unternehmer Investitionen getätigt, die ihnen die Aufrechterhaltung ihrer Betriebe auch im Herbst ermöglichen sollte- hier wurden Luftfilter in Kosmetikstudios eingebaut, Hygienekonzepte für Sportstätten ausgearbeitet oder der Outdoorbereich von Gastronomiebetrieben neu gestaltet. Dies alles geschah mit dem optimistischen Blick auf die Option, zumindest unter dem Aspekt der Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern halbwegs kostendeckend arbeiten zu können, hat aber auch nicht gerade zu einer finanziellen Erholung beigetragen.</p>
<h3>Der &#8222;Lockdown Light&#8220; und mehr</h3>
<p>Nun hat Deutschland die zweite Welle der Coronapandemie nicht nur erreicht, sondern fest im Griff. Der im November gestartete &#8222;Lockdown Light&#8220; zeitigt keine ausreichenden Effekte, um das Gesundheitssystem und damit die gesundheitliche Sicherheit der Bürger dieses Landes zu gewährleisten. Härtere Maßnahmen werden nicht nur diskutiert, sondern bereits kurzfristig- zum Beispiel in Bayern- umgesetzt. Für Betriebe, Unternehmer, aber auch Privatleute bedeutet dies, dass in vielen Fällen kein finanzielles Polster mehr vorhanden ist, mit dem die Einschränkungen und damit einhergehenden finanzielle Engpässe  überbrückt werden könnte. Folge dieser Entwicklung ist nicht nur, dass perspektivisch Unternehmenskredite nicht mehr bedient werden können. Folge dieser Entwicklung ist auch, dass Immobilienkredite nicht mehr bedient werden können. Das reicht von der privaten Eigenheimfinanzierung, die durch verordnete Kurzarbeit oder aber auch schlicht Arbeitslosigkeit nicht mehr abbezahlt werden kann bis hin zu großen Gewerbeimmobilienfinanzierungen, die nicht mehr ordnungsgemäß bedient werden können, weil gewerbliche Mieter entweder in die Zahlungsunfähigkeit rutschen oder aufgrund der immensen Umsatzeinbrüche vereinbarte Umsatzmieten nicht mehr dazu ausreichen, die Verbindlichkeiten der Vermieter zu decken. Die &#8222;große gemeinsame Kraftanstrengung&#8220; von der die Politik spricht, wird auf diese Weise zu einer Zerreißprobe für bestehende Darlehensverbindlichkeiten.</p>
<h3>Möglichkeiten der Überbrückung</h3>
<h4>Besonders betroffen: Kleine Betriebe</h4>
<p>Speziell für kleine Betriebe geht es meist nicht nur um die eigene Existenz, sondern auch um die gute Tradition, besonders bei Familienbetrieben. Kleine, familiengeführte Hotels oder Gaststätten, die bereits seit Generationen in familiärer Eigenregie geführt werden, leiden nachhaltig an den Folgen der Coronakrise. Dies nicht zuletzt deswegen, weil die Kapazitäten meist bereits vor der Krise ausgereizt waren und Wachstum gerade im Gastronomiebereich nicht endlos möglich ist. Ein Tisch im Restaurant ist nur einmal pro Abend zu vergeben.</p>
<h4>Kapital durch Immobilienverrentung</h4>
<p>Viele dieser Unternehmen sind Eigentümer von werthaltigen Immobilien, deren Beleihung in der derzeitigen Lage und mit Blick auf die eingeschränkte Bonität der Gastronomen von Banken in der Regel als nicht darstellbar angesehen wird. Eine nicht uninteressante Variante der Zwischenfinanzierung stellt in diesem Zusammenhang eine &#8222;Verrentung&#8220; der Immobilien dar, zum Beispiel über einen Teilverkauf. Je nach Kapitalbedarf wird ein Teil der Immobilie verkauft, auf diese Weise Kapital freigesetzt und so die Krise überwunden. Die Möglichkeit eines Rückkaufs des verkauften Teils sichert den Eigentümern in der Zukunft die Rückkehr zum Status Quo zu, die Ausgestaltung der Teilkaufverträge ermöglicht aber eine vollständige Nutzung der Immobilie für die Dauer der Teilkaufsituation. Gebundenes Vermögen frei zu setzen und für die eigene Zukunft einzusetzen ermöglichen die unterschiedlichen Modelle der Immobilienverrentung. Häufig als Werkzeug für steuersparende, innerfamiliäre Übertragung von Immobilienvermögen genutzt, kann die Immobilienverrentung durchaus auch dazu beitragen, finanzielle Engpässe wie wir sie derzeit flächendeckend aufgrund der Coronakrise beobachten können, abzufedern. Einen guten Überblick über das Thema der Immobilienverrentung kann man sich bei <a href="https://renteplusimmobilie.de" target="_blank" rel="noopener">https://renteplusimmobilie.de</a> verschaffen.</p>
<h4>Fantasie ist gefordert</h4>
<p>Das obige Beispiel der Immobilienverrentung macht deutlich, dass diese Krise durch fantasievolles unternehmerisches Geschick zu bewältigen ist. Allerdings werden definitiv auch Kreditausfälle und Insolvenzen die Folge der Coronakrise sein.</p>
<h2>Was 2021 erforderlich wird</h2>
<p>Restrukturierungen und Sanierungen werden erforderlich werden, um in Schieflage geratene Finanzierungen wieder auf sichere Füße zu stellen. Aber auch die Abwicklung von Darlehen wird erforderlich werden, um neuen Raum für frisches Geld und eine Kreditvergabe der Banken zu ermöglichen, die für die Gesundung der deutschen und europäischen Wirtschaft wesentlich sein wird. Fraglich in diesem Zusammenhang ist lediglich, wann die Welle der notleidenden Kredite die Banken erreicht. Für die Wirtschaft wird es von großer Bedeutung sein, wie schnell die notleidenden Kredite abgearbeitet werden- je schneller dies vonstatten geht, desto eher wird der Weg für einen wirtschaftlichen Neustart frei werden, weil in Bankbüchern wieder mehr Platz für die für die Erholung der Wirtschaft so wichtige Neuvergabe  von Krediten ist. Bis zum nächsten wirtschaftlichen Aufschwung wird viel Zeit vergehen- bis dahin ist viel Fantasie gefragt, um Überbrückungsmöglichkeiten zu finden und für sich selbst nutzbar zu machen.</p>
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		<item>
		<title>Referentenentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts</title>
		<link>https://janine-hardi.com/referentenentwurf-zur-fortentwicklung-des-sanierungs-und-insolvenzrechts/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Hardi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Sep 2020 11:14:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[NPL]]></category>
		<category><![CDATA[Pandemie]]></category>
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					<description><![CDATA[Ausgangslage Das Bundesjustizministerium schreibt am 19.09.2020: &#8222;Die Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz) (ABl. L 172 [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Ausgangslage</h2>
<p>Das Bundesjustizministerium schreibt am 19.09.2020:</p>
<p>&#8222;Die Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz) (ABl. L 172 vom 26. Juni 2019, S. 18) – im Folgenden: Richtlinie – und die Evaluation des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 7. Dezember 2011 (Bundestagsdrucksache 18/4880 vom 11. Oktober 2018) geben Anlass zur Fortentwicklung und Ergänzung des Sanierungs- und Insolvenzrechts. Darüber hinaus fordern die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie vorübergehende Anpassungen des fortzuentwickelnden und zu ergänzenden Sanierungs- und Insolvenzrechts an die durch die Krisenfolgen geprägte Sondersituation.&#8220;</p>
<h2>Der Referentenentwurf</h2>
<h3>Hauptziel</h3>
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<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Ziel des Entwurfs ist es, die durch die Richtlinie vorgeschriebenen verfahrensrechtlichen Grundlagen für die Durch- und Umsetzung von Sanierungen im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens, die derzeit im deutschen Insolvenzrecht fehlen, zu schaffen. Dass es in diesem Bereich Defizite gibt, zeigt sich immer wieder.</p>
<p>In der Praxis stellt sich die Situation oft wie folgt dar: Ein in Schieflage geratenes Unternehmen geht auf seine Gläubiger zu und erläutert, warum es derzeit zu Engpässen kommt. Bestenfalls hat es zu diesem Zeitpunkt schon einen Plan dazu, wie es die Schieflage beheben und bald wieder profitabel werden kann. Ein solches Vorgehen ist immer dann von Erfolg gekrönt, wenn alle Gläubiger und der Schuldner sich auf das (oder aber ein) Sanierungskonzept einigen können. Allerdings besteht immer das Risiko, dass ein Gläubiger nicht dazu bereit ist, die Sanierung voran zu treiben. Die runde für derartiges Verhalten sind unterschiedlich. Nicht immer muss es sich dabei um unverständiges Sperren handeln. Manche Gläubiger haben schlicht kein Interesse an einer langwierigen Sanierung und wollen schnell ihr Geld zurück- vielleicht auch, um eigene Verbindlichkeiten bedienen zu können. Nichtsdestotrotz entstehen durch derartige Szenarien oftmals Situationen, die eine erfolgversprechende Sanierung, die für alle Beteiligte vorteilhaft wäre, scheitern lassen. Besonders tragisch ist so ein Sachverhalt, wenn ein kleiner Gläubiger die Sanierungsbereitschaft des Großteils der Gläubiger beeinträchtigt. Derartige Situationen leben auch immer von einem bestimmten Momentum, das schnell vorbei sein kann, wenn einer sich- und sei er für das Gesamtkonstrukt noch so irrelevant- gegen eine Sanierungsidee ausspricht.</p>
<p>Eine bereits bestehende Lösungsmöglichkeit für derartige Fälle stellt das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung dar, das jedoch wie das Regelverfahren hohe Verfahrenskosten verursacht, die dem Unternehmen an anderer Stelle wieder fehlen. Darüber hinaus ist auch die Tatsache, dass die eröffnete Insolvenz einen nicht unerheblichen Makel bedeutet, der mit einem im Geschäftsverkehr hohen Vertrauensverlust einhergeht.</p>
<p>Ziel des Referentenentwurfs ist es, diese Situation aufzulösen und Sanierungen auch gegen den Widerstand einzelner Gläubiger gesetzlich zu ermöglichen.</p>
<h3>Weitere Verbesserungen</h3>
<p>Im Rahmen der Erstellung des Gesetzentwurfs sollen auch weitere Verbesserungen innerhalb des Insolvenzrechts bringen, so z. B.:</p>
<ul>
<li>Die Fortentwicklung der bestehenden insolvenzverfahrensrechtlichen Sanierungsoptionen (hierbei insbesondere der Zugang zum Eigenverwaltngsverfahren, das möglich ist, wenn hierdurch keine Gläubigernachteile entstehen. Hierbei handelt es sich um einen zu abstrakten Begriff, der verbessert werden soll).</li>
<li>Anpassung der Insolvenzantragsgründe (derzeit: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung), sowie deren Harmonisierung mit insolvenzabwendenden Sanierungen.</li>
<li>Neuausrichtung der Rechte und Pflichten von Geschäftsleitern.</li>
<li>Vorübergehende Anpassung der Zugangsvoraussetzungen zu den zu schaffenden Sanierungsoptionen für solche Unternehmen, die infolge der Coronakrise erhebliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen hatten und die trotz staatlicher Unterstützung oder dem Entgegenkommen von Gläubigern immer noch einen hohen Schuldenüberhang zu bedauern haben, den sie auch mit Blick auf die anhaltenden und im Nachgang auch Nachwirkungen der Pandemie nicht ohne weiteres bewältigen können.</li>
<li>Einführung der Möglichkeit elektronischer Kommunikationsmittel innerhalb des Insolvenz- sowie des insolvenzabwendenden Sanierungsverfahrens zu nutzen.</li>
<li>Anpassung der seit 1999 geltenden Vergütungssätze für Insolvenzverwalter, sowie Einführung einer Vergütung der vorläufigen Sachwalter im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren, Erhöhung der Vergütung für die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses.</li>
</ul>
<h2>Fazit</h2>
<p>Eine Reform des geltenden Insolvenzrechts scheint gerade im Lichte der Corona-Pandemie das richtige Mittel zum richtigen Zeitpunkt. Insbesondere Unternehmen mit tragfähigem Geschäftsmodell, die von der Coronakrise betroffen sind und Probleme haben, die erlittenen Ausfälle aufzuholen, können mithilfe des Gesetzentwurfs hoffentlich effektiv und nachhaltig saniert werden. Wenn dies auch außerhalb einer Insolvenz geordnet und gegen den Willen einzelner Gläubiger möglich ist, wird eine Lücke zwischen Regelverfahren und Eigenverwaltung geschlossen, die kostensparender und reputationsschonender sein dürfte als die nach derzeit geltendem Recht vorhandenen Möglichkeiten.</p>
<h2>Ausblick auf die NPL-Industrie</h2>
<p>Auch, wenn der Begriff &#8222;NPL&#8220; sich auf die &#8222;non performing loans&#8220;, das heißt die gekündigten Darlehen bezieht, gehören zum klassischen Workout auch &#8222;SPLs&#8220;, das heißt &#8222;sub performing loans&#8220;, die sich an der Schwelle zum Kreditausfall bewegen . Werden nun gesetzliche Grundlagen dafür geschaffen, Unternehmen auch außerhalb der Insolvenz trotz Gegenwind zum Beispiel von Konsortialbanken, sanieren zu können, eröffnet das auch im Bereich der Verwaltung von Kreditsicherheiten mehr Gestaltungsspielraum, der es ermöglicht, Werte zu heben. Hiervon profitieren am Ende alle Beteiligte.</p>
</div>
</div>
</div>
<div class="page" title="Page 2">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Non performing loans und Corona II</title>
		<link>https://janine-hardi.com/non-performing-loans-und-corona-ii/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Hardi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2020 15:33:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[NPL]]></category>
		<category><![CDATA[Pandemie]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://janine-hardi.com/?p=1851</guid>

					<description><![CDATA[Die Corona-Pandemie und ihre Folgen für das Finanzsystem Infolge der COVID-19-Pandemie kam die Wirtschaft plötzlich zum Erliegen. Die Folgen sind derzeit noch nicht absehbar, allerdings besteht durchaus berechtigte Sorge, dass sie geeignet sind, die nationale, aber auch internationale Wirtschaft stark zu beeinträchtigen und dabei insbesondere dazu zu führen, dass die bestehenden Vermögenswerte an Qualität verlieren, [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Die Corona-Pandemie und ihre Folgen für das Finanzsystem</h2>
<p>Infolge der COVID-19-Pandemie kam die Wirtschaft plötzlich zum Erliegen. Die Folgen sind derzeit noch nicht absehbar, allerdings besteht durchaus berechtigte Sorge, dass sie geeignet sind, die nationale, aber auch internationale Wirtschaft stark zu beeinträchtigen und dabei insbesondere dazu zu führen, dass die bestehenden Vermögenswerte an Qualität verlieren, jedoch auch die Kapazität der Banken, Kredite zu vergeben, nachhaltig leidet.</p>
<p>Ursache hierfür wird auch der Ausfall von Krediten sein, die durch die Zahlungsunfähigkeit von Kreditschuldnern entstehen. Dies bedeutet, dass die Zahl notleidender Kredite mit hoher Wahrscheinlichkeit stark ansteigen wird. Es ist mittlerweile bekannt, dass die Belastung von Banken mit NPLs die Kreditvergabe bremst und damit die wirtschaftliche Erholung verzögern wird.</p>
<h2>Bisherige staatliche Maßnahmen im Zuge der Coronakrise</h2>
<p>Bisher ergriffene staatliche Maßnahmen betreffen in erster Linie die zeitliche Verzögerung des Eintretens von echten Effekten- hierzu zählen neben weichen Maßnahmen wie die Aufforderung gegenüber Banken, etwa Stundungsvereinbarungen mit Schuldnern zu treffen, zum Beispiel auch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gem. COVInsAG seit März 2020. Nach ihr ist die eigentlich haftungsbewehrte und teilweise auch strafbewehrte dreiwöchige Insolvenzantragspflicht vorübergehend bis zum 30. September 2020 ausgesetzt worden. Maßgeblich für die Anwendbarkeit ist, dass die Gründe für Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf der Coronakrise beruhen. Diese Regelung wurde am 02.09.2020 verlängert bis zum 31.12.2020 für all jene Unternehmen, die infolge der Coronakrise überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein. Grund für die Unterscheidung betreffend die beiden Insolvenzsantragsgründe ist, dass bei überschuldeten Unternehmen noch berechtigte Hoffnung darauf besteht, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden. Zahlungsunfähige Unternehmen hingegen können ihre fälligen Verbindlichkeiten bereits nicht mehr bedienen, das heißt trotz der staatlichen Angebote auf finanzielle Unterstützung ist eine Stabilisierung ihres Unternehmens bislang nicht gelungen. Zum Schutz des Rechtsverkehrs und insbesondere der Geschäftspartner solcher zahlungsunfähiger Unternehmen muss ab dem 01.10.2020 für sie die Insolvenzantragspflicht wieder vollumfänglich gelten. Diese Regelungen haben und hatten nie den Ansatz, alle Insolvenzen final zu verhindern. Sie sollten Unternehmen die Chance einräumen, die Situation mit wesentlich mehr Zeit zu beleuchten und Lösungsmöglichkeiten zu suchen- am Ende werden diejenigen, die von der Pandemie stark betroffen waren und sind und aufgrund ihres Geschäftsmodells nicht in der Lage sind, Ausfälle über die Zeit abzufedern, jedoch ab einem bestimmten Punkt zahlungsunfähig werden.</p>
<p>Vergleichbar mit dem Versuch der Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus durch staatliche Maßnahmen, war das vorgegebene Ziel auch hier eine Verlangsamung herbei zu führen, zum einen um geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine geregelte Insolvenz durchführen zu können, zum anderen aber auch, um Zeit für das Eruieren anderer politischer Möglichkeiten der Abfederung der Corona-Pandemie zu finden. Bislang scheint dieser Plan der Verlangsamung des NPL- Geschehens aufzugehen.</p>
<h2>Status Quo auf dem NPL Markt</h2>
<p>Mit Blick auf die zu erwartende Welle von notleidenden Krediten ist zu sagen, dass es wie bereits während der Finanzkrise möglich sein wird, diese abzuwickeln, zu sanieren oder zu restrukturieren. Das haben die bestehenden Strukturen der NPL-Industrie, seien es die bankinternen Workoutabteilungen, seien es die externen NPL-Servicer oder aber auch die staatlichen Abwicklungsanstalten bewiesen.</p>
<h2>Ausblick: Optimierung von Prozessen</h2>
<p>Es geht heute um die Optimierung von Prozessen im Bereich von NPLs, um nicht sehenden Auges in eine Welle notleidender Kredite zu geraten, die die deutsche, aber auch internationale Finanzwelt sehenden Auges erwartet. In diesem Zusammenhang ist ja bereits fraglich, ob überhaupt abgewartet werden sollte, dass sich NPLs- wie vormals während der Finanzkrise- überhaupt anhäufen. Viele der Kredite, die absehbar notleidend werden, sind heute aufgrund von Zahlungsmoratorien eben gerade noch nicht gekündigt. Das bloße Abwarten und Vertrauen darauf, dass sich der Großteil der Kreditnehmer schon noch berappeln wird, scheint angesichts der von der EZB veröffentlichen Zahlen verfehlt:</p>
<p>Der absolute Betrag der NPLs für alle Banken in der EU liegt bei 585 Milliarden EUR (Q1 2020). Dies bedeutet zwar einen Rückgang von 149 Mrd. EUR im Vergleich zum Vorjahr und einen Rückgang von 61 Mrd. EUR im Vergleich zum vierten Quartal 2019. Die Tatsache, dass die NPL-Quote im Quartalsvergleich angestiegen ist, während die absolute Höhe der NPLs gesunken ist, resultiert aus dem starken Rückgang der ausstehenden Bankkredite in der EU (-17,6% im Quartalsvergleich). Die Rückstellungsquote auf EU-Ebene stieg im ersten Quartal 2020 auf 62% (gegenüber etwa 60% im vierten Quartal 2019). In NPL- Kreisen ist man sich sicher: das ist die Ruhe vor dem Sturm!</p>
<p>Die aktuelle Krise erfordert im Bereich der NPL Industrie einen Ausbau der Entwicklung der Sekundärmärkte für notleidendes Kreditgeschäft und gezielte Reformen der Insolvenzregelungen. Werden die Zeichen der Zeit richtig gedeutet und entsprechende Maßnahmen verabschiedet- bestenfalls europaweit- ist davon auszugehen, dass die Folgen der Corona-Pandemie mit Blick auf non performing loans erfolgreich bewältigt werden können.</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>Non performing loans und Corona I</title>
		<link>https://janine-hardi.com/non-performing-loans-und-corona/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Hardi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Jul 2020 12:03:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[NPL]]></category>
		<category><![CDATA[Pandemie]]></category>
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					<description><![CDATA[NPLs in der Corona Pandemie Infolge der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) ist die Wirtschaft plötzlich zum Erliegen gekommen. Die Pandemie hat viele Länder und ihre Finanzsysteme schwer mitgenommen. In Zeiten wie diesen steigt die Zahl der Kredite, die nicht zurückgezahlt werden können. Diese &#8222;non performing loans&#8220;, also Kredite, die nicht mehr bedient werden, sind eine gute Kennzahl, um [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>NPLs in der Corona Pandemie</h2>
<p>Infolge der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) ist die Wirtschaft plötzlich zum Erliegen gekommen. Die Pandemie hat viele Länder und ihre Finanzsysteme schwer mitgenommen. In Zeiten wie diesen steigt die Zahl der Kredite, die nicht zurückgezahlt werden können. Diese &#8222;non performing loans&#8220;, also Kredite, die nicht mehr bedient werden, sind eine gute Kennzahl, um zu beurteilen, wie stark Banken und ganze Finanzsysteme von einer Krise betroffen sind.</p>
<h2>Lessons learnt</h2>
<p>Die Corona Pandemie ist nicht die erste Krise, die das Finanzsystem in Schieflache geraten lässt. Die Finanzkrise des Jahres 2008 zog zuletzt ebenfalls weite Kreise, die insbesondere bestimmte Handlungsweisen in Hinblick auf den Umgang mit NPLs zur Folge hatte. Es ginge sicher zu weit, die Finanzkrise 2008 mit der Coronakrise zu vergleichen- viel weitreichender sind die Ausmaße letzterer. Dennoch gibt es große Parallelen- der Anstieg der notleidenden Kredite ist eine davon.</p>
<h3>Vergleich: Finanzkrise &#8211; Coronakrise</h3>
<p>Es ist mittlerweile bekannt und durch verschiedene Studien belegt, dass der angemessene Umgang mit NPLs für die wirtschaftliche Erholung von Banken und Finanzsystemen maßgeblich ist. Hieraus folgt, dass auch jetzt wohl überlegt sein will, wie mit den NPLs verfahren werden soll. Durch die Finanzkrise 2008 wurden einige Sicherungsmechanismen eingeführt, die die Krise jetzt durchaus abzufedern vermögen: Die Kapitalausstattung der Banken ist höher und die Einführung der Rechnungslegungsstandards IFRS 9 erleichtern die Anerkennung von NPLs. Gleichzeitig werden die höhere Staatsverschuldung sowie die geringere Profitabilität der Banken dazu führen, dass die Abwicklung notleidender Kredite zu einer Herausforderung wird.</p>
<h3>Bedeutung hoher NPL Quoten</h3>
<p>Ein hohes Niveau an notleidenden Krediten ist deshalb problematisch, weil sie die Bankbilanzen beeinträchtigen, das Kreditwachstum dämpfen und die wirtschaftliche Erholung verzögern. Anhaltend hohe NPL-Quoten gaben in mehreren europäischen Ländern nach der Krise 2008  Anlass zur Besorgnis, und die COVID-19-Pandemie hat durchaus Potenzial, zu einem Wiederauftreten dieses NPL-Problems zu führen.<br />
Hohe NPL-Quoten sind ein häufiges Merkmal von Bankenkrisen und werden oft im Zusammenhang mit solchen Ereignissen untersucht.  Das Ergebnis ist: Die meisten Bankenkrisen führen zu hohen NPL- Levels.</p>
<p>Während Krisen folgen NPLs typischerweise einem umgedrehten U- Muster: Sie beginnen auf bescheidenen Niveaus, steigen zu Beginn der Krise rasch an und erreichen einige Jahre danach ihren Höhepunkt, bevor sie sich stabilisieren und wieder zurückgehen. Nach einer Krise steigen die NPLs im Durchschnitt auf das Dreifache ihrer Vorkrisenwerte an.</p>
<h3>Umgang mit NPLs</h3>
<p>Die Länder gehen unterschiedlich mit notleidenden Krediten um, haben aber durchaus etliche Möglichkeiten, um ihre Abwicklung zu begünstigen und vor allem zu beschleunigen. Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil Banken meist keine Kapazitäten für die Neukreditvergabe haben, wenn ihre Portfolios noch von zu vielen NPLs belastet sind. Politisch indizierte Maßnahmen wie etwa die regelmäßige Überprüfung der Kredite danach, ob sie notleidend sind und deshalb schnellstmöglich umstrukturiert werden müssen, können die Abarbeitung  hoher NPL-Quoten ebenso erleichtern wie die Gründung von Bad Banks, die die toxischen Geschäftsteile übernehmen und der verbleibenden Good Bank somit genug Kapazität zurückgeben, um sich auf die Neukreditvergabe zu konzentrieren. Als Vermögensverwalter können Bad Banks dann ohne Neugeschäftsdruck die schlechten Geschäftsteile abarbeiten<br />
und sich stark spezialisiert der Wertmaximierung der übernommenen Vermögenswerte widmen.</p>
<p>Obwohl es mittlerweile bekannt ist, dass der beherzte Umgang mit notleidendem Kreditgeschäft, der zeitnah nach oder besser noch während einer Krise erfolgt, maßgebend dafür ist, wie gut die Krise gemeistert werden kann, zeigt die Vergangenheit, dass nach Krisen oftmals mehr Augenmerk darauf lag, möglichst gesichtswahrend aus eben diesen heraus zu kommen, anstatt Probleme offen anzugehen. Sicherlich ist es für eine Bank angenehmer, davon zu berichten, dass das Geschäft boomt als dass es zu Kreditausfällen in Milliardenhöhe kam.</p>
<p>Insofern war es während der Finanzkrise 2008 mit Sicherheit schwieriger für die Banken darzulegen, wie groß die toxischen Teile des Kreditportfolios wirklich waren- warum, liegt auf der Hand: Viele Kredite wurden alles andere als überraschend notleidend, sondern wurden trotz aller Unsicherheiten abgeschlossen, um die Neugeschäftsquote aller Marktkonkurrenten zu übertreffen. Durch wesentlich strengere Kreditvergaberegeln versuchte man im Nachgang der Finanzkrise des Jahres 2008, dieser Bankenmentalität einen Riegel vorzuschieben.</p>
<p>Es bleibt deshalb wirklich zu hoffen, dass in Zeiten, in denen es wegen eines  internationalen Lock-Downs zu Rückzahlungsschwierigkeiten der Kreditnehmer kommt, offener mit den bankinternen Problemen umgegangen werden kann. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der zügigen und geordneten Abarbeitung von notleidenden Kreditportfolien sollte gerade mit Blick auf die verheerenden Effekte der Corona Pandemie der Treiber sein.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Das COVInsAG &#8211; Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht</title>
		<link>https://janine-hardi.com/das-covinsag-die-aussetzung-der-insolvenzantragspflicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Janine Hardi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Apr 2020 06:00:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[NPL]]></category>
		<category><![CDATA[Pandemie]]></category>
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					<description><![CDATA[Neues Gesetz Die neue gesetzliche Regelung trat rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft und gilt vorerst bis 30. September 2020. Der Wortlaut des Gesetzes ist hier zu finden: https://www.gesetze-im-internet.de/covinsag/ Ziel des Gesetzes Ziel des Gesetzes ist die Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht. Es ist am 25. März 2020 durch den Bundestag verabschiedet [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Neues Gesetz</h2>
<p>Die neue gesetzliche Regelung trat rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft und gilt vorerst bis 30. September 2020. Der Wortlaut des Gesetzes ist hier zu finden: <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/covinsag/" target="_blank" rel="noopener">https://www.gesetze-im-internet.de/covinsag/</a></p>
<h3>Ziel des Gesetzes</h3>
<p>Ziel des Gesetzes ist die Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht. Es ist am 25. März 2020 durch den Bundestag verabschiedet und am 27. März 2020 im Bundesrat angenommen und verkündet worden.</p>
<h3>Inhalt</h3>
<p>Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags nach <a href="http://dejure.org/gesetze/InsO/15a.html" target="_blank" rel="noopener">§ 15a InsO</a> und nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/42.html" target="_blank" rel="noopener">§ 42 Absatz 2 BGB</a> ist nach dem neuen Gesetz bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Insolvenzreife nicht auf den Folgen der Corona-Pandemie beruht oder wenn keine Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen. Für alle Fälle, bei denen der Schuldner am 31. Dezember 2019 nicht zahlungsunfähig gewesen ist, besteht überdies die Vermutung, dass die Insolvenzreife auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht.</p>
<h3>Wesentliche Maßnahmen</h3>
<p>Das Gesetz sieht fünf Maßnahmen vor, die sich aus dem normalerweise geltenden Insolvenzrecht ergeben:</p>
<h4>Drei-Wochen-Frist</h4>
<p>Nach § 15a I InsO besteht normalerweise eine dreiwöchige Frist zur Beantragung der Insolvenz. Das bedeutet, dass ein Geschäftsleiter bei Eintreten der Insolvenzreife drei Wochen Zeit hat, um die Insolvenz anzumelden. Bei einem Versäumnis dieser Frist, entsteht eine Haftung des Antragsverpflichteten. Auch strafrechtlich ist das Versäumnis dieser Frist gem. § 15a IV InsO relevant, <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__15a.html" target="_blank" rel="noopener">https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__15a.html</a>. Durch das neue Gesetz wird diese gesetzliche Frist bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Hintergrund ist, dass drei Wochen für die Beantragung und Inanspruchnahme staatlicher Hilfen, aber auch die Verhandlung von Restrukturierungs-, Stundungs- und Sanierungsvereinbarungen mit Gläubigern nicht ausreichen dürften. Die politisch gewollten Rettungsmaßnahmen gingen also größtenteils ins Leere, würde die Frist nicht ausgesetzt.</p>
<h4>Haftung aufgrund von Zahlungen nach Insolvenzreife</h4>
<p>Die Geschäftsleiter trifft normalerweise im Falle der Insolvenzreife die Verpflichtung, zum Schutz der Gläubigerinteressen Zahlungen nicht mehr vorzunehmen. Für dennoch geleistete Zahlungen trotz Insolvenzreife haften sie normalerweise persönlich. Das COVInsAG schränkt diese Haftung nunmehr vor allem für diejenigen Fälle ein, in denen Zahlungen erbracht werden, um den normalen Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten oder wieder in Gang zu bringen.</p>
<h4>Neue Kredite</h4>
<p>Werden einem Unternehmen, das aufgrund der Corona-Pandemie Insolvenzreife erlangte, neue Kredite gewährt, werden diese nicht als sittenwidriger Beitrag zur Insolvenzverschleppung angesehen, §2 I Ziff. 3 COVInsAG.</p>
<h4>Leistungen an Vertragspartner</h4>
<p>Werden Leistungen an Vertragspartner erbracht, sind diese während der Geltung des COVInsAG nur eingeschränkt anfechtbar.</p>
<h4>Insolvenzanträge durch Gläubiger</h4>
<p>Die Möglichkeit von Gläubigern, durch Insolvenzanträge Insolvenzverfahren zu erzwingen, werden für drei Monate dergestalt eingeschränkt, dass die Insolvenzreife bereits zum 01.03.2020 bestanden haben muss.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Das COVInsAG ist logische Folge der staatlichen Rettungsmaßnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt wurden und erforderlich, um diesen Wirksamkeit zu verleihen.  Das Gesetz wird aber- wie die Ausgangsbeschränkungen, die wir bereits in unseren Alltag implementieren mussten, um unser Gesundheitssystem zu entlasten- nicht dazu führen, dass jede Insolvenz abgewendet werden kann, sondern lediglich Zeit verschaffen, um ggf. durch staatliche Hilfsmaßnahmen oder erfolgreiche Verhandlungen mit Vermietern oder anderen Gläubigern Regelungen zu finden, die für alle tragbar sind.</p>
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